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Gericht erklärt Kürzung der Credit-Suisse-Boni für rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hebt den Entscheid des Finanzdepartements auf, die Boni ehemaliger Credit-Suisse-Führungskräfte zu kürzen. Es beruft sich dabei auf die verfassungsmässige Eigentumsgarantie.

Gericht erklärt Kürzung der Credit-Suisse-Boni für rechtswidrig
AISWI swissinfo.ch

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Versuch der Regierung für rechtswidrig erklärt, die Boni ehemaliger Führungskräfte der Credit Suisse zu kürzen. Der Entscheid ist ein bedeutender Erfolg für zwölf ehemalige Topmanager, die gemeinsam gegen die Weisung des Finanzdepartements zur Kürzung ihrer Vergütung nach der Notübernahme der Bank durch die UBS im Jahr 2023 Beschwerde erhoben hatten.

Das Urteil setzt die Anordnung des Finanzdepartements, mit der Bonuszahlungen für die drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse gekürzt werden sollten, faktisch ausser Kraft. Damit schafft es einen wichtigen Präzedenzfall für die Schweizer Bankenregulierung und die Rechte von Führungskräften bei der Vergütung.

Rechtsgrundlage und Verfassungsrechte

Der Entscheid des Gerichts stützt sich auf die grundlegende verfassungsmässige Eigentumsgarantie in der Schweiz. Gemäss Urteil handelte es sich bei den Bonuszahlungen um rechtlich verbindliche Ansprüche aus Arbeitsverträgen, die durch die verfassungsmässige Eigentumsgarantie geschützt sind. Das Gericht stellte fest, dass das Bankengesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für einen derart weitreichenden Eingriff in private Vertragsrechte bot.

Das Gericht hielt insbesondere fest, dass das Bankengesetz zwar während einer staatlichen Unterstützung bestimmte Massnahmen erlaubt, diese Befugnisse aber nicht über die Dauer der Unterstützung hinausreichen können. Da die staatliche Unterstützung für die Credit Suisse am 11. August 2023 beendet war, überschritt der Versuch des Finanzdepartements, die Boni dauerhaft zu kürzen, dessen gesetzliche Zuständigkeit.

Auswirkungen und Folgen

Dieses Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Schweizer Bankenregulierung und die Vergütung von Führungskräften. Es steckt die Grenzen staatlicher Eingriffe in die Vergütung im Privatsektor klar ab, auch wenn staatliche Unterstützung im Spiel ist. Der Entscheid könnte die künftige Politikgestaltung bei der Aufsicht über Finanzinstitute und bei Notfallmassnahmen beeinflussen.

Für die betroffenen Führungskräfte bedeutet das Urteil, dass ihre vertraglich zugesicherten Boni ausbezahlt werden müssen. Dies ist ein bedeutender Erfolg für private Vertragsrechte gegenüber regulatorischen Eingriffen. Das Ergebnis könnte sich auch darauf auswirken, wie künftige Bankenkrisen und staatliche Eingriffe in der Schweiz gehandhabt werden.

Hintergrund: Krise der Credit Suisse

Die Kontroverse um die Boni entstand vor dem Hintergrund der Krise der Credit Suisse und ihrer anschliessenden Notübernahme durch die UBS im Jahr 2023. Die Schweizer Regierung und die Finanzbehörden hatten als Reaktion auf die Bankenkrise verschiedene Massnahmen umgesetzt, darunter auch Beschränkungen bei den Boni.

Der Versuch des Finanzdepartements, die Boni der Führungskräfte zu kürzen, war eine von mehreren regulatorischen Massnahmen in dieser Zeit. Sie sollten während der staatlich unterstützten Rettung der Credit Suisse die Rechenschaftspflicht sicherstellen und das öffentliche Interesse schützen.