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Swiss Observer

Zürich kommt einem internationalen Handelsgericht näher

Der Zürcher Kantonsrat hat Pläne für ein internationales Handelsgericht unterstützt, an dem Verfahren auf Englisch geführt werden könnten. Die Vorlage geht nun an eine Redaktionskommission, bevor das Parlament abschliessend darüber abstimmt.

Zürich kommt einem internationalen Handelsgericht näher
AISWI swissinfo.ch

Der Zürcher Kantonsrat hat die nächste Hürde für ein Gericht genommen, das internationale Handelsstreitigkeiten behandeln soll und an dem Verfahren auf Englisch geführt werden können. Der Rat lehnte einen Antrag ab, die Vorlage zu stoppen, und zwar mit 122 zu 45 Stimmen. Damit geht sie an eine Redaktionskommission.

Die Kommission wird den Text für die abschliessende Abstimmung im Parlament vorbereiten, die in einigen Wochen erwartet wird. Angesichts der grossen Zustimmung dürfte diese Abstimmung nur noch Formsache sein, berichtet Keystone-SDA. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit der Vorlage jedoch noch nicht abgeschlossen.

Mit dem Vorhaben schliesst Zürich zu anderen Rechtsordnungen auf, die ihre Gerichte auf die globale Wirtschaft ausrichten. Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande verfügen bereits über spezialisierte Gerichtsabteilungen für internationale Handelsfälle. Für einen Kanton, der auch ein bedeutender Wirtschaftsstandort ist, bietet das geplante Gericht Unternehmen ein Forum vor Ort, in dem Streitigkeiten auf Englisch behandelt werden können.

Der Schritt belebt ein Vorhaben wieder, das der Zürcher Kantonsrat erstmals 2019 unterstützt hatte. Damals erlaubte das Bundesrecht dem Kanton noch nicht, die Abteilung einzurichten. Änderungen an der eidgenössischen Zivilprozessordnung haben dies inzwischen ermöglicht.

Vorlage durch das Parlament bringen

Mit 122 zu 45 Stimmen lehnte der Kantonsrat einen Versuch der Schweizerischen Volkspartei ab, die Behandlung der Motion zu verhindern. Die Vorlage geht nun an die Redaktionskommission, die den Text vor der abschliessenden Abstimmung im Parlament ausarbeiten wird.

Das Ergebnis widerspiegelte eine breite Unterstützung im Rat, auch wenn linke Parteien bestimmte Bedenken äusserten. Die Rednerinnen und Redner dieser Parteien unterstützten die Vorlage dennoch grundsätzlich. Mehrere argumentierten, dass Verfahren auf Englisch bei Streitigkeiten mit international tätigen Unternehmen sinnvoll seien.

Die Debatte zeigt die Unterstützung für ein spezialisiertes Forum, doch die Abstimmung des Kantonsrats ist noch keine endgültige Zustimmung. Als Nächstes folgt die Ausarbeitung durch die Kommission, danach soll der Kantonsrat in einigen Wochen abschliessend entscheiden. Keystone-SDA berichtet, dass die deutliche Mehrheit eine Annahme in diesem Schritt wahrscheinlich macht.

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist die Sprachregelung zentral. Am internationalen Handelsgericht Zürich sollen Verfahren auf Englisch geführt werden können. Damit erhalten die Parteien eine weitere Möglichkeit, globalisierte Handelsstreitigkeiten innerhalb des kantonalen Justizsystems zu behandeln. Die neue Abteilung soll in ein bestehendes Gericht integriert werden, statt eine eigenständige Institution zu schaffen.

Auf Zürichs Handelsgericht aufbauen

Zürich plant, die internationale Abteilung in sein bestehendes Handelsgericht am Obergericht einzugliedern. Damit würde sie auf der vorhandenen Gerichtsstruktur und dem Fachwissen der Handelsrichterinnen und Handelsrichter aufbauen, statt ein eigenständiges Tribunal zu schaffen.

Zu Beginn rechnet der Kanton nur mit einer kleinen Zahl von Fällen und beschreibt die Prognose als «im tiefen einstelligen Bereich». Für die neue Abteilung sind keine zusätzlichen Stellen vorgesehen. Sollten die Fallzahlen steigen und dadurch weitere Kosten entstehen, würden die Gerichtsgebühren diese gemäss Vorlage vollständig decken.

Die Prognose deutet auf einen behutsamen Start hin, bei dem das Gericht auf vorhandene Kapazitäten zurückgreifen kann. Das Konzept bindet internationale Fälle zudem an ein Gericht, das bereits auf Handelssachen spezialisiert ist. Zürichs Vorhaben folgt einem breiteren Muster: Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande verfügen über spezialisierte Abteilungen für globalisierte Handelsstreitigkeiten.

Für den Kanton verbindet der Ansatz ein internationales Angebot mit der bestehenden Justizinfrastruktur. Die endgültige Ausgestaltung hängt vom Text der Redaktionskommission und der anschliessenden Abstimmung im Parlament ab.

Neue Befugnisse des Bundes nutzen

Eine Änderung der eidgenössischen Zivilprozessordnung hat Zürichs Vorhaben rechtlich möglich gemacht. Der Zürcher Kantonsrat hatte 2019 eine internationale Handelsgerichtsabteilung gefordert. Damals konnte der Kanton sein Handelsgericht jedoch noch nicht für internationale Streitigkeiten zuständig erklären.

Der Bund änderte die Zivilprozessordnung; die Änderungen traten im Januar 2025 in Kraft. Die Kantone können ihre Handelsgerichte nun für internationale Fälle als zuständige Behörde bezeichnen. Zürichs Vorlage nutzt diese neue Befugnis, um innerhalb des bestehenden Gerichtssystems Verfahren auf Englisch zu ermöglichen.

Die Vorlage muss noch von der Redaktionskommission ausgearbeitet und vom Kantonsrat abschliessend beschlossen werden. Bei einer Annahme würde sich Zürich Deutschland, Frankreich, England und den Niederlanden anschliessen, die ein spezialisiertes Forum für internationale Handelsfälle anbieten.

Zu Beginn wird mit wenigen Fällen gerechnet. Zürich erklärt, dass bei einer späteren Zunahme der Nachfrage zusätzliche Kosten durch Gerichtsgebühren gedeckt würden. Die nächste Abstimmung im Parlament entscheidet, ob der Kanton sein erneuertes und nun rechtlich mögliches Vorhaben in eine funktionierende Gerichtsabteilung umsetzt.