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Swiss Observer

Vorschlag zur Verlängerung der polizeilichen Haft weckt Bedenken bezüglich der Rechte

Die Schweizer Regierung erwägt, die Zeit zu verdoppeln, während der die Polizei Verdächtige festhalten darf, nachdem es letztes Jahr bei einer Demonstration in Bern zu gewalttätigen Ausschreitungen kam. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass eine Verlängerung der Haft die rechtlichen Schutzmechanismen schwächen könnte.

Vorschlag zur Verlängerung der polizeilichen Haft weckt Bedenken bezüglich der Rechte
AILe News

Fünftausend Menschen beteiligten sich an der Demonstration in Bern, und danach wurden 536 festgenommen. Das Ausmass der Ausschreitungen hat die schweizerischen Regeln zur polizeilichen Haft ein Jahr nach einer nicht bewilligten propalästinensischen Kundgebung, die in der Hauptstadt gewalttätig endete, wieder ins politische Rampenlicht gerückt.

Die Demonstration vom 11. Oktober 2025 forderte 18 verletzte Polizeibeamte, darunter vier, die zur ärztlichen Untersuchung ins Spital mussten. Der Sachschaden belief sich auf mehrere Millionen Franken. Die Polizei hielt zudem Hunderte von Personen zur Befragung und Identitätskontrolle fest, was eine umfangreiche, sich rasch entwickelnde Ermittlung nach sich zog, die nach Angaben der Beamten nicht immer innerhalb eines einzigen Tages abgeschlossen werden kann.

Diese Woche folgte der Nationalrat dem Ständerat und unterstützte grundsätzlich einen Plan, die maximale Dauer der polizeilichen Haft von 24 auf 48 Stunden zu verdoppeln. Der Bundesrat muss nun festlegen, wie eine solche Änderung in der Praxis umgesetzt werden könnte.

Der Vorschlag hat über den Fall Bern hinaus Bedeutung. Schweizer Behörden sehen sich selten Ausschreitungen dieses Ausmasses gegenüber, und die bestehende Limite von 24 Stunden spiegelt ein System wider, das Verdächtige rasch von der polizeilichen Haft in die Aufsicht der Staatsanwaltschaft oder der Justiz überführen soll. Jede Verlängerung würde dieses Gleichgewicht verändern, während die Gesetzgeber deren Vereinbarkeit mit Verfahrensgarantien und der Europäischen Menschenrechtskonvention prüfen.

Den Ermittlern mehr Zeit geben

Die polizeiliche Haft könnte gemäss dem Vorschlag von 24 auf 48 Stunden steigen. Die geltenden Regeln verpflichten die Beamten, Verdächtige innerhalb eines Tages freizulassen oder den Staatsanwälten zu übergeben. Max Hofmann, Generalsekretär des Verbands der Schweizer Polizeibeamten, sagt, diese Frist sei schwer einzuhalten, wenn Ermittler nach gewalttätigen Demonstrationen Dutzende von Verhaftungen bearbeiten müssen.

Hofmann unterstützt den zusätzlichen Tag, weil er den Beamten mehr Zeit gäbe, um festzustellen, was jede Person mutmasslich getan hat. Eine längere erste Ermittlung könnte es der Polizei erlauben, Aussagen zu vergleichen, Beweise zu beurteilen und ein vollständigeres Dossier zu erstellen, bevor die Staatsanwaltschaft übernimmt.

Die Zahlen aus Bern veranschaulichen den operativen Druck. Die Beamten hielten nach der Kundgebung 536 Personen fest, während an der Veranstaltung rund 5000 Teilnehmende beteiligt waren. Diese Zahlen belegen keine individuelle Verantwortung, zeigen aber, warum Polizeiorganisationen mehr Zeit anstreben, um mutmassliche Straftaten von Massenverhaftungen und Identitätskontrollen zu trennen.

Die vorgeschlagene Änderung würde für die Zeit gelten, bevor die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ihre Rolle übernehmen. Diese Unterscheidung ist wichtig. Die polizeiliche Haft ist rechtlich an die Ermittlung gebunden, während eine weitere Haft Entscheide der Staatsanwaltschaft und der Gerichte erfordert. Das Parlament hat die Stossrichtung gutgeheissen, doch der Bundesrat muss die Schutzmechanismen und Verfahren noch festlegen.

Den richterlichen Zeitplan schützen

Die vorgeschlagenen zusätzlichen 24 Stunden würden einem festen richterlichen Zeitplan entnommen. Nach dem geltenden Rahmen muss die richterliche Bewilligung für eine weitere Haft innerhalb von 96 Stunden eingeholt werden. Eine Verlängerung der polizeilichen Haft auf 48 Stunden könnte Staatsanwälten und Richtern weniger Zeit lassen, um Haftgesuche vorzubereiten und zu prüfen.

Dieser verkürzte Zeitplan beunruhigt Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International. Sie stellt in Frage, ob die Behörden alle Verfahrensrechte wahren und die Haftprüfung dennoch innerhalb der verfügbaren Frist abschliessen könnten. Der Bundesrat hat zudem praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung erkannt.

Das Problem ist sowohl verfahrensrechtlicher als auch logistischer Natur. Eine festgehaltene Person muss über die Grundlage der Haft informiert werden und Zugang zu den Schutzrechten erhalten, die das schweizerische Recht vorschreibt. Staatsanwälte brauchen Zeit, um das polizeiliche Dossier zu beurteilen, während Richter unabhängig prüfen müssen, ob eine weitere Haft gerechtfertigt ist. Eine längere polizeiliche Phase könnte jeden darauffolgenden Schritt beeinflussen.

Hofmann weist die Annahme zurück, eine Verlängerung würde das Verfahren zwangsläufig verlangsamen. Er argumentiert, ein vollständigeres polizeiliches Dossier könne den Staatsanwälten helfen, effizient zu arbeiten, und spätere Verfahren beschleunigen. Die endgültige Ausgestaltung des Vorschlags wird entscheiden, ob diese Effizienz realistisch ist, insbesondere wenn gleichzeitig grosse Zahlen von Personen festgehalten werden.

Die Grenze zur Bestrafung ziehen

Amnesty International sagt, eine längere polizeiliche Haft werfe ein direktes Menschenrechtsproblem auf. Giraudel argumentiert, dass je länger eine Person in polizeilichem Gewahrsam bleibe, desto gravierender werde der mögliche Eingriff in individuelle Rechte. Sie warnt zudem, dass die Haft nicht als Ersatz für eine Strafe verwendet werden dürfe.

Hofmann hat auf einen möglichen abschreckenden Effekt hingewiesen. Ein zusätzlicher Tag in Haft könnte manche Menschen dazu bewegen, gewalttätiges Verhalten bei künftigen Demonstrationen zu überdenken. Sein Beispiel bezog sich auf die Folgen, wenn man nach einer Verhaftung der Arbeit fernbleibt und eine Absenz erklären muss.

Giraudel lehnt diese Argumentation ab, weil die polizeiliche Haft eine Ermittlung unterstützen und nicht politische Teilnahme abschrecken soll. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer Verurteilung. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Polizei schwere Gewalt und umfangreiche Sachbeschädigung untersucht.

Die Ausschreitungen in Bern haben die Debatte verschärft, weil die Verletzungen und Schäden gemessen an schweizerischen Massstäben erheblich waren. Dennoch würde die vorgeschlagene Regel auch für künftige Fälle gelten, etwa in Situationen, in denen die Vorwürfe weniger klar sind. Das Parlament muss deshalb entscheiden, wie das Gesetz die Notwendigkeit der Ermittlung von einer strafenden Absicht unterscheiden soll und welche Informationen, welcher Zugang zu einem Anwalt und welche Überprüfungsmechanismen festgehaltene Personen in den zusätzlichen Stunden erhalten.

Die Leitplanken setzen

Der Bundesrat steht nun vor der Aufgabe, die parlamentarische Unterstützung in praktikable Regeln zu übersetzen. Beide Kammern haben den Vorschlag grundsätzlich unterstützt, doch der praktische Rahmen ist noch offen. Die Behörden müssen festlegen, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte während der längeren Haftdauer zusammenarbeiten und wie die Verfahrensrechte der Festgehaltenen geschützt werden.

Die Debatte wird die Reaktion des Staates auf Demonstrationen in der ganzen Schweiz prägen, nicht nur in Bern. Die Polizei braucht Mittel, um Gewalt zu untersuchen, wenn Verhaftungen in grosser Zahl erfolgen. Staatsanwälte und Richter brauchen genügend Zeit, um die Beweise zu prüfen. Festgehaltene Personen benötigen rechtzeitige Informationen, rechtliche Schutzmechanismen und eine wirksame Überprüfung der Gründe für ihre Haft.

Der Fall Bern bildet den unmittelbaren politischen Hintergrund: 18 verletzte Beamte, 536 festgehaltene Personen und Schäden in Millionenhöhe nach der Kundgebung vom Oktober 2025. Diese Zahlen haben die Forderungen nach einer flexibleren Ermittlungsphase gestärkt. Sie entscheiden jedoch nicht allein darüber, ob eine generelle Verlängerung in jedem Fall verhältnismässig wäre.

Der Umsetzungsplan der Regierung wird bestimmen, ob die Änderung eine Ermittlungsmassnahme bleibt oder zu einer breiteren Ausweitung der Polizeibefugnisse wird. Er muss zudem zeigen, wie eine Limite von 48 Stunden mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre, bevor die Reform über die parlamentarische Zustimmung hinausgehen kann.