Schweizer Gerichte
Freisprüche nach Bergsturz von Bondo stellen die Verantwortung bei alpinen Gefahren auf die Probe
Ein Schweizer Gericht hat alle fünf Angeklagten im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo im Jahr 2017 freigesprochen. Es stellte fest, dass es keine klaren Beweise dafür gab, dass eine unmittelbar drohende Katastrophe hätte erkannt werden müssen oder dass Wege hätten gesperrt werden müssen. Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zu Haftung, Gefahrenwarnungen und Behördenentscheiden in zunehmend instabilem alpinem Gelände auf.

Am 4. September 2026 verliessen fünf Angeklagte das Gericht als vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung Freigesprochene. Das Urteil des Regionalgerichts Maloja schliesst das Strafverfahren zum Bergsturz, der Bondo im August 2017 verwüstete. Damals kamen acht Menschen ums Leben, nachdem sich eine grosse Felsmasse gelöst und Geröll durch das Tal geschickt hatte.
Das Gericht stellte keine klaren Beweise dafür fest, dass sich in den Wochen vor dem Abbruch ein unmittelbar bevorstehendes Grossereignis hätte erkennen lassen. Es verwarf auch die Argumentation, die Angeklagten hätten fahrlässig gehandelt, indem sie die Wanderwege in der Gefahrenzone offen liessen. Die Staatsanwaltschaft hatte für jede angeklagte Person bedingte Geldstrafen gefordert.
Der Entscheid betrifft mehr als die fünf Personen, die vor Gericht standen. Er befasst sich damit, wie die Schweiz Verantwortung zuweist, wenn lokale Behörden, Fachleute und Amtspersonen in einem Gelände Entscheide treffen müssen, das sich ohne verlässlichen Zeitplan verändern kann. Bondo liegt in einer Landschaft, in der Steinschlag, Murgänge und instabile Hänge zum täglichen Risikomanagement gehören. Im Verfahren wurde geprüft, ob Warnungen und technische Beurteilungen die rechtliche Schwelle für zwingende Massnahmen überschritten hatten. Das Gericht kam zum Schluss, dass dies nicht der Fall war.
Das Gericht prüft die Schwelle für Warnungen
Acht Todesopfer stellten das Gericht vor die schwierige Frage, ob das Ereignis vorhersehbar war. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, Warnzeichen hätten zu stärkeren Vorsichtsmassnahmen führen müssen, insbesondere zur Sperrung der Wege im bedrohten Gebiet. Die Richterinnen und Richter sahen keinen ausreichenden Beweis dafür, dass die Behörden oder der Geologe einen unmittelbar bevorstehenden grossräumigen Abbruch hätten erkennen können.
Diese Feststellung ist wichtig, weil strafrechtliche Fahrlässigkeit mehr erfordert als eine Beurteilung im Nachhinein. Ein tödliches Ereignis kann frühere Entscheide unzureichend erscheinen lassen. Die Staatsanwaltschaft muss jedoch nachweisen, was die Angeklagten zum fraglichen Zeitpunkt wussten oder hätten wissen müssen. Laut Urteil wurde dieser Massstab in Bondo nicht erfüllt.
Die Angeklagten stammten aus verschiedenen Bereichen des öffentlichen Sicherheitssystems: zwei Kantonsbeamte, ein externer Geologe und zwei Vertreter der Gemeinde Bregaglia. Ihre unterschiedlichen Rollen spiegeln wider, wie Gefahrenentscheide in der Schweiz getroffen werden. Gemeinden verwalten den Zugang vor Ort und öffentliche Räume. Kantonale Stellen stellen Fachwissen und Koordination bereit. Externe Fachleute beurteilen die geologischen Verhältnisse. Das Urteil spricht alle Ebenen von strafrechtlicher Verantwortung frei, lässt aber die praktische Herausforderung bestehen, zu entscheiden, wann Unsicherheit Zugangsbeschränkungen rechtfertigt.
Wegsperrungen haben öffentliche Kosten
Beim umstrittenen Entscheid ging es um eine einfache Massnahme mit weitreichenden Folgen: die Wege zu sperren. Das Gericht prüfte ausdrücklich, ob es fahrlässig war, die Wanderwege in der Gefahrenzone offen zu lassen. Es verneinte dies, weil die Beweise keine klaren Anzeichen für ein unmittelbar bevorstehendes Grossereignis belegten.
Wegschliessungen betreffen die Bevölkerung, Besucherinnen und Besucher, Unternehmen sowie die Notfallplanung. In einer Alpengemeinde müssen die Behörden Zugangsbeschränkungen gegen unvollständige Prognosen sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten einer Sperrung abwägen. Eine Sperrung kann die Öffentlichkeit schützen, doch eine ungerechtfertigte Anordnung kann den Alltag wochen- oder monatelang beeinträchtigen. Der Fall Bondo zeigt, wie rasch ein solcher Verwaltungsentscheid nach einer Katastrophe zu einer Frage der strafrechtlichen Haftung werden kann.
Das Urteil hebt die Notwendigkeit von Warnungen und Überwachung nicht auf. Es steckt den Rahmen der Beweise ab, die in diesem Verfahren vorgelegt wurden. Behörden brauchen weiterhin brauchbare Gefahrenkarten, klare Zuständigkeiten und eine öffentliche Kommunikation, die erklärt, weshalb der Zugang beschränkt wurde. Geologische Beurteilungen müssen zudem in Entscheide übersetzt werden, die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher verstehen können. Die praktische Lehre für Alpengemeinden ist verfahrensbezogen: Beweise dokumentieren, festhalten, wer entscheidet, und die Lage überprüfen, wenn sie sich verändert.
Bondo hält die Gefahren in den Alpen im Blick
Bondo bleibt mit seinem Berg Teil der physischen und politischen Landschaft der Gemeinde. Swissinfo berichtete 2018, dass sich der Hang ein Jahr nach der Katastrophe erneut bewegte. Dies erinnerte daran, dass die Erholung nicht endet, wenn das Geröll beseitigt ist oder ein Gerichtsverfahren beginnt. Die Bedrohung verändert sich im Lauf der Zeit, ebenso wie die Entscheide, die von den Behörden verlangt werden.
Der Fall kommt auch zu einem Zeitpunkt, da Murgänge in den Alpen laut verwandten, von Swissinfo zitierten Berichten intensiver und weniger vorhersehbar werden. Dieser Zusammenhang erhöht den Druck auf Gemeinden und Kantone, die Risikoplanung zu verbessern, ohne vorzugeben, jedes Ereignis lasse sich genau vorhersagen.
Für die Schweiz beschränkt sich die Frage nicht auf ein Dorf oder ein Urteil. Wanderwege, Bergstrassen, Bahnlinien und Siedlungen liegen in den Alpen unterhalb instabiler Hänge. Behörden müssen entscheiden, wie sie über unsichere Gefahren informieren, wann sie evakuieren und wie sie die Kosten für Schutzbauten verteilen. Gerichte beurteilen diese Entscheide im Nachhinein anhand der Beweise dazu, was zum damaligen Zeitpunkt bekannt war. Die Freisprüche von Bondo stellen klar, dass ein tragischer Ausgang allein keine strafrechtliche Fahrlässigkeit beweist. Bei künftigen Verfahren wird es auf die Qualität der Warnungen, Aufzeichnungen und Entscheide vor dem Abrutschen des Geländes ankommen.
Nach dem Urteil bleibt politische Arbeit zu leisten
Das Urteil spricht die Angeklagten frei, während die politische Debatte offenbleibt. Anna Giacometti, eine der fünf Angeklagten und FDP-Parlamentarierin aus Graubünden, gehörte zu den Freigesprochenen. Aufgrund des Gerichtsentscheids erhält keine der angeklagten Personen die von der Staatsanwaltschaft geforderte bedingte Geldstrafe.
Das Urteil setzt für Behörden und Fachleute eine rechtliche Grenze, klärt aber nicht abschliessend, wie die Schweiz mit unsicheren alpinen Gefahren umgehen soll. Die Behörden müssen weiterhin entscheiden, welche Beweise eine Sperrung auslösen, wer sie anordnen darf und wie rasch die Bevölkerung verlässliche Informationen erhält. Diese Fragen werden wichtiger, wenn sich geologische Bewegungen allmählich entwickeln, der endgültige Abbruch aber plötzlich erfolgt.
Die Erfahrungen von Bondo werden diese Arbeit weiterhin prägen. Die vor Gericht festgestellten Fakten sind konkret: acht Menschen kamen ums Leben, fünf Angeklagte wurden freigesprochen, und die Richterinnen und Richter stellten vor dem Bergsturz keine klaren Anzeichen für ein unmittelbar bevorstehendes Grossereignis fest. Die weiterreichenden Folgen hängen davon ab, wie Gemeinden, Kantone und Geologinnen und Geologen diese Erkenntnisse auf künftige Warnungen anwenden. In den Alpen wird sich die Rechenschaftspflicht weiterhin daran messen, was vor einem Hangrutsch geschieht, an den dokumentierten Entscheiden zu einem Zeitpunkt, an dem die Gefahr noch ungewiss ist.