Schweizer Gerichte
Freisprüche nach Bergsturz von Bondo stellen die Verantwortung bei alpinen Gefahren auf die Probe
Ein Schweizer Gericht hat alle fünf Angeklagten im Zusammenhang mit dem Bergsturz von Bondo im Jahr 2017 freigesprochen. Es stellte fest, dass es keine klaren Beweise dafür gab, dass eine unmittelbar drohende Katastrophe hätte erkannt werden müssen oder dass Wege hätten gesperrt werden müssen. Das Urteil wirft grundsätzliche Fragen zu Haftung, Gefahrenwarnungen und Behördenentscheiden in zunehmend instabilem alpinem Gelände auf.
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