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Swiss Observer

Schweizer Nachrichtendienst: Die meisten Schutzmassnahmen gegen Datenabflüsse sind umgesetzt

Untersuchungen zu mutmasslichen Datenübertragungen und -löschungen sowie zu Verbindungen zum russischen Cybersicherheitsunternehmen Kaspersky haben das Schweizer Verteidigungsdepartement zum Schluss gebracht, dass die meisten empfohlenen Schutzmassnahmen beim Nachrichtendienst des Bundes umgesetzt wurden.

Schweizer Nachrichtendienst: Die meisten Schutzmassnahmen gegen Datenabflüsse sind umgesetzt
AISWI swissinfo.ch

Die meisten Schutzmassnahmen, die nach einer Reihe von Nachrichtendienstskandalen empfohlen wurden, sind inzwischen umgesetzt, teilte das Schweizer Verteidigungsdepartement am 21. September 2026 mit. Die Beurteilung folgt auf Untersuchungen zu mutmasslichen Datenübertragungen und Datenlöschungen sowie zu Kontakten zwischen der ehemaligen Cyberabteilung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und dem russischen Cybersicherheitsunternehmen Kaspersky.

Das Departement erklärte, frühere Empfehlungen seien «im Grundsatz» umgesetzt worden. Zudem hätten mehrere Untersuchungen Vorfälle innerhalb der ehemaligen Einheit «hinreichend geklärt». Die Ergebnisse verschaffen dem Nachrichtendienst nach der kritischen Prüfung des Umgangs mit sensiblen Informationen eine erhebliche institutionelle Entlastung.

Die Überprüfung untersuchte den Vorwurf, NDB-Daten seien über Kaspersky an russische Nachrichtendienste gelangt. Sie befasste sich auch mit Behauptungen, Unterlagen seien gelöscht worden. Die Fragen gehen auf Vorfälle und Berichte zurück, mit denen sich die Cyberabteilung seit 2001 befasste. Die Überprüfung war damit eine langjährige Untersuchung von Systemen, Entscheidungen und Aufsicht.

Mit dem Schluss des Departements sind nicht alle Fälle abgeschlossen. Die mutmassliche Zusammenarbeit mit Kaspersky ist weiterhin ungeklärt und inzwischen Gegenstand einer Strafuntersuchung. Die Polizei und die Bundesanwaltschaft untersuchen diesen Aspekt getrennt von den administrativen Überprüfungen und der Aufsicht.

Vier Prüfungen untersuchen die Vorwürfe zum Datenabfluss

Vier separate Prüfverfahren untersuchten die Vorwürfe: eine interne Untersuchung, zwei externe Untersuchungen und eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Die Breite dieses Verfahrens spiegelt die Brisanz der Vorwürfe und die Bedeutung unabhängiger Kontrollen rund um den Schweizer Nachrichtendienst wider.

Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die ehemalige Cyberabteilung des NDB, die sich über mehr als zwei Jahrzehnte mit Cybervorfällen und entsprechenden Berichten befasste. Die Ermittler sollten klären, ob Informationen unrechtmässig übertragen oder Daten gelöscht worden waren und ob externe Technologieanbieter Kanäle zu ausländischen Nachrichtendiensten geschaffen hatten.

Die Ergebnisse geben eine begrenzte, aber wichtige Antwort auf die Vorwürfe zur Löschung. Die Behörden fanden keine Hinweise auf eine «umfangreiche» Datenlöschung. Diese Formulierung lässt Fragen zu einzelnen Datensätzen oder begrenzteren Vorfällen offen, weist aber die weitreichendste öffentlich erhobene Behauptung über die Einheit zurück.

Das Verteidigungsdepartement erklärte zudem, dass Empfehlungen aus früheren Berichten generell umgesetzt worden seien. Die Formulierung «im Grundsatz» ist wichtig: Sie hält die weitgehende Einhaltung der vorgeschlagenen Schutzmassnahmen fest, ohne jede operative oder rechtliche Frage für geklärt zu erklären. Die Vorwürfe zu Kaspersky fallen nicht unter diesen Schluss und werden im Strafverfahren weiterverfolgt.

Vorwürfe zu Kaspersky bleiben bei der Bundesanwaltschaft

Die Frage zu Kaspersky ist weiterhin offen, und bei den Staatsanwälten liegt nun der wichtigste noch ungeklärte Teil des Falls. Die Behörden haben Vorwürfe einer Zusammenarbeit zwischen der ehemaligen Cyberabteilung des NDB und dem russischen Cybersicherheitsunternehmen an die Polizei und die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Die Vorwürfe betreffen mögliche Datenübertragungen über Kaspersky an russische Nachrichtendienste. Das vorliegende Quellenmaterial belegt nicht, dass solche Übertragungen stattgefunden haben, und die umfassendere Überprüfung des Verteidigungsdepartements klärt die Angelegenheit nicht. Eine Weiterleitung zur Untersuchung ist daher ein Verfahrensschritt und keine Feststellung strafbaren Handelns.

Der Fall ist für die Schweiz besonders bedeutsam, weil Nachrichtendienste auf eine strenge Kontrolle von Daten, Lieferanten und technischem Zugang angewiesen sind. Kaspersky ist in mehreren Ländern wegen seiner russischen Eigentümerschaft und mutmasslicher Verbindungen zu staatlichen Strukturen überprüft worden. Laut früherer Berichterstattung mussten sich Schweizer Vertreter auch Fragen zu Kontakten mit anderen russischen Unternehmen stellen.

Die Strafuntersuchung muss klären, welche Informationen ausgetauscht wurden, wer allfällige Kontakte genehmigte, welche Systeme betroffen waren und ob Schweizer Recht verletzt wurde. Bis diese Arbeit abgeschlossen ist, können die administrativen Feststellungen, wonach die meisten Schutzmassnahmen umgesetzt sind, die zentralen Vorwürfe im Zusammenhang mit Kaspersky nicht ausräumen.

Die Aufsicht muss nun die Schutzmassnahmen überprüfen

Die Nachrichtendienstaufsicht der Schweiz steht nun vor der Aufgabe, nachzuweisen, dass die Schutzmassnahmen in der Praxis und nicht nur auf dem Papier funktionieren. Laut Mitteilung des Verteidigungsdepartements sind die Empfehlungen generell umgesetzt worden. Damit verfügt der NDB nach Jahren gemeldeter Vorfälle über einen Rahmen für den Umgang mit sensiblen Informationen.

Dieser Rahmen wird wichtig sein, wenn Cyberbedrohungen zunehmen und Nachrichtendienste auf externe Software, Auftragnehmer und Fachwissen angewiesen sind. Kontrollen bei Beschaffung, Datenübertragungen, Löschprotokollen und Zugriffsprotokollen müssen es den Behörden ermöglichen, Entscheidungen nachzuvollziehen, wenn Fragen aufkommen. Die Untersuchungen zeigen, warum diese Aufzeichnungen wichtig sind: Die Vorwürfe reichen bis 2001 zurück, während die Fragen zu Kaspersky weiterhin aktuell sind.

Der nächste klare Meilenstein ist der Ausgang der Strafuntersuchung, die von der Polizei und der Bundesanwaltschaft geführt wird. Ihre Ergebnisse könnten bestätigen, dass die bestehenden Schutzmassnahmen ausreichten, Lücken aufdecken, die den administrativen Überprüfungen entgangen sind, oder die Grenzen der Verantwortung innerhalb der ehemaligen Cyberabteilung klären.

Für die Schweizer Öffentlichkeit und das Parlament bietet der Schluss des Departements Entwarnung hinsichtlich der Vorwürfe einer umfangreichen Datenlöschung. Zugleich bleibt die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit der mutmasslichen Zusammenarbeit mit Kaspersky eine offene Frage. Der Fall wird weiterhin zeigen, wie die Schweiz operative Geheimhaltung mit glaubwürdiger Aufsicht vereinbart.