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Swiss Observer

Zürcher Landeskirche entschuldigt sich für mangelhaften Umgang mit Missbrauchsmeldungen

Eine externe Untersuchung ergab, dass mindestens zehn Frauen von einem Pfarrer in Zürich sexuell, körperlich oder psychisch missbraucht wurden. Die Zürcher Landeskirche hat sich dafür entschuldigt, frühere Meldungen nicht angemessen untersucht zu haben.

Zürcher Landeskirche entschuldigt sich für mangelhaften Umgang mit Missbrauchsmeldungen
AISWI swissinfo.ch

Mindestens zehn Frauen wurden von einem Pfarrer in Zürich sexuell, körperlich oder psychisch missbraucht, wie eine externe Untersuchung ergab. Die Zürcher Landeskirche hat sich entschuldigt und eingeräumt, dass ihre Leitung ihrer Verantwortung gegenüber den betroffenen Frauen nicht angemessen nachgekommen ist.

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen 1992 und 2006. Der Kirchenrat gab die Untersuchung durch Fachleute in Auftrag, nachdem 2025 weitere Meldungen über denselben Pfarrer eingegangen waren. Die Ergebnisse greifen eine frühere kirchliche Untersuchung wieder auf, die endete, nachdem der Pfarrer zurückgetreten war, bevor eine formelle Administrativuntersuchung eröffnet wurde.

Der Kirchenrat sagt, die Frauen seien im Rahmen des früheren Verfahrens angehört worden und hätten Unterstützung erhalten. Das Verfahren endete jedoch ohne offiziellen Abschluss, in dem die Ergebnisse festgehalten oder die Übergriffe und Machtmissbräuche formell anerkannt worden wären. Dieses Versäumnis steht im Zentrum der Entschuldigung der Kirche: Der Umgang mit den Vorwürfen liess die Frauen ohne eine dokumentierte institutionelle Darstellung dessen zurück, was festgestellt worden war.

Der Kirchenrat hat den Frauen eine aufrichtige Entschuldigung ausgesprochen. Zudem erklärte er, der Fall werde in die Änderungen einfliessen, mit denen künftig Meldungen erfasst und ausgewertet werden sollen. Die Schlussfolgerungen der Untersuchung rücken die vor Jahren getroffenen Entscheidungen erneut ins Licht und werfen die Frage nach der Verantwortung der Kirche gegenüber jenen auf, die Missbrauch gemeldet haben.

Den Verlauf der Untersuchung nachzeichnen

Die Vorwürfe erstrecken sich über 14 Jahre, von 1992 bis 2006, und betreffen sexuellen, körperlichen und psychischen Missbrauch, so die externe Untersuchung. In der Mitteilung des Kirchenrats werden mindestens zehn Frauen als Opfer des Pfarrers bezeichnet. Die Vorfälle werden nicht einzeln beschrieben, doch die Ergebnisse zeigen das Ausmass des Missbrauchs in verschiedenen Formen.

Meldungen über den Pfarrer hatten zuvor zu einer internen Untersuchung geführt. Der Kirchenrat erklärte, der Pfarrer sei zurückgetreten, bevor eine formelle Administrativuntersuchung eröffnet worden sei, und das Verfahren sei daraufhin eingestellt worden. Der Expertenbericht kam zum Schluss, dass die Einstellung des Verfahrens im Jahr 2007 rechtmässig war, weil die Kirche kein Verfahren gegen eine Person führen konnte, die nicht mehr bei ihr angestellt war.

Diese rechtliche Beurteilung betrifft die Frage, ob die Kirche das Verfahren gegen einen ehemaligen Mitarbeiter fortsetzen konnte. Der Bericht untersuchte auch, wie die Verantwortlichen mit den Frauen umgingen, die sich gemeldet hatten. Er stellte fest, dass die Kirche ihrer Verantwortung ihnen gegenüber nicht angemessen nachgekommen war. Die Darstellung des Kirchenrats räumt eine Lücke ein zwischen dem Anhören der Beschwerdeführerinnen und einem formellen Abschluss des Verfahrens mit dokumentierten Ergebnissen und einer Anerkennung des Missbrauchs.

Dem fehlenden Abschluss begegnen

Das frühere Verfahren endete ohne offiziellen Abschluss, wie der Kirchenrat eingeräumt hat. Obwohl die Frauen während der Untersuchungen angehört wurden und Unterstützung erhielten, brachte das Verfahren weder eine formelle Dokumentation der Ergebnisse noch eine offizielle Anerkennung der Übergriffe und des Machtmissbrauchs hervor.

Diese Unterscheidung steht im Zentrum der Kritik des Expertenberichts. Die Einstellung im Jahr 2007 sei möglicherweise rechtmässig gewesen, weil der Pfarrer seine Stelle verlassen hatte, so der Bericht. Zugleich stellte der Bericht jedoch fest, dass die Kirchenleitung ihrer Verantwortung gegenüber den Frauen nicht angemessen nachgekommen war. Für dieses Versäumnis hat sich der Kirchenrat entschuldigt.

Ein offizieller Abschluss hätte dokumentiert, was die Untersuchung ergeben hatte, und das erlittene Leid anerkannt, wie der Kirchenrat den Bericht zusammenfasst. Ohne diesen Schritt bot das frühere Verfahren nicht jene formelle institutionelle Anerkennung, die dem Bericht zufolge fehlte. Der Kirchenrat erklärte nun, er wolle aus den Erfahrungen der Betroffenen lernen und daraus Schlussfolgerungen für sein eigenes Handeln ziehen.

Die Ergebnisse ändern weder die Daten noch die rechtliche Grundlage, auf der die frühere Untersuchung eingestellt wurde. Sie stellen den Umgang der Kirche mit den Beschwerdeführerinnen neben diesen Entscheid und machen ihn zu einem eigenständigen Massstab für die Beurteilung ihrer Verantwortung.

Schutzmassnahmen in die Praxis umsetzen

Seit 2022 gilt ein umfassendes Schutzkonzept, und die Zürcher Landeskirche erklärt, sie arbeite daran, Grenzverletzungen und Übergriffen vorzubeugen. Die Kirche ermutigt Betroffene, sich zu melden, und hat eine deutschsprachige Informationsseite aufgeschaltet. Diese erklärt, wie die Kirche mit Meldungen zu früheren Grenzverletzungen umgeht.

Der Kirchenrat erklärt, er werde gemeldete Fälle systematischer dokumentieren und auswerten. Aus den Erfahrungen der Betroffenen zu lernen, gehöre zu seiner Pflicht. Damit verknüpft er den neuen Ansatz mit den Mängeln, die beim Umgang mit den früheren Vorwürfen festgestellt wurden.

Die Untersuchung durch Fachleute wurde in Auftrag gegeben, nachdem 2025 weitere Meldungen eingegangen waren. Ihre Ergebnisse haben somit sowohl zu einer Entschuldigung für das frühere Verfahren als auch zu einer erklärten Zusage geführt, den Umgang mit künftigen Meldungen zu verbessern. Die Kirche stellt das Schutzkonzept nicht als Ersatz für die Aufarbeitung vergangener Fälle dar: Ihre Informationsseite behandelt ausdrücklich Meldungen zu Vorfällen aus früheren Zeiträumen.

Für Menschen in Zürich, die eine frühere Grenzverletzung melden möchten, erläutert die Seite der Landeskirche das Vorgehen und verweist auf Unterstützung. Der Kirchenrat sagt, er wolle sicherstellen, dass bei künftigen Fällen die Ergebnisse und die Reaktion der Institution systematischer dokumentiert werden.