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Swiss Observer

Gegendemonstrierende stören Anti-Abtreibungsmarsch in Zürich

Mehr als 1’000 Personen nahmen am «Marsch fürs Läbe» in Zürich teil. Maskierte Gegendemonstrierende störten die Anti-Abtreibungsdemonstration und lösten einen grossen Polizeieinsatz aus.

Gegendemonstrierende stören Anti-Abtreibungsmarsch in Zürich
AISWI swissinfo.ch

Mehr als 1’000 Personen versammelten sich am Samstag in Zürich-Oerlikon zum «Marsch fürs Läbe», einer Anti-Abtreibungsdemonstration, die einen grossen Polizeieinsatz und eine organisierte Gegendemonstration nach sich zog. Die Teilnehmenden versammelten sich auf dem Marktplatz hinter Absperrgittern unter dem Slogan «Gemeinsam fürs Leben!». Der SVP-Parlamentarier Nicolas Kolly richtete sich an die Menge.

Der bewilligte Anlass fand unter strenger Überwachung statt, weil linksradikale Gruppen Gegendemonstrationen angekündigt hatten, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete. Die Polizei setzte zwei Wasserwerfer ein und kontrollierte mehrere Personen in der Nähe des Demonstrationsgeländes.

Der Marsch ist zu einem wiederkehrenden Bestandteil des politischen und religiösen Kalenders von Zürich geworden. Konservative christliche Gruppen organisieren den Anlass in Oerlikon seit 2021, während der übergeordnete «Marsch fürs Läbe» seit 2010 stattfindet. Er stösst weiterhin auf den Widerstand von Aktivistinnen und Aktivisten, die die Haltung der Organisatoren zur Abtreibung und ihre öffentliche Kampagne ablehnen.

Die Auseinandersetzung vom Samstag trug diesen Streit auf die Strasse. Die Störungen beeinträchtigten den Auftakt des Umzugs und machten ein Eingreifen der Polizei erforderlich, bevor die Demonstrierenden die geplante Route fortsetzen konnten.

Maskierte Velofahrende blockieren die Route

Rund 200 maskierte Gegendemonstrierende kamen mit Fahrrädern und störten den Beginn des Marschs. Sie blockierten die Strasse, kippten Abfallkübel auf die Fahrbahn und zündeten Knallkörper, wie Keystone-SDA berichtete.

Die Polizei forderte die Gruppe wiederholt auf, den Ort zu verlassen. Daraufhin setzten die Einsatzkräfte die Wasserwerfer ein, um die Route freizumachen. Später tauchten die Gegendemonstrierenden an mehreren Stellen entlang des Umzugs erneut auf. Deshalb musste die Polizei mit einem grossen Aufgebot präsent bleiben, während sich der Marsch durch das Quartier bewegte.

Der Vorfall zeigt, vor welche praktischen Herausforderungen die Polizei bei konkurrierenden Demonstrationen in einer dicht besiedelten Schweizer Stadt gestellt wird. Die Behörden mussten einen bewilligten Umzug schützen und zugleich auf eine nicht bewilligte Aktion reagieren, die den Verkehr behinderte und auf der Route Gefahren verursachte. Im Quellenbericht wurden keine Festnahmen, Verletzungen oder Sachschäden ausser den umgeworfenen Abfallkübeln erwähnt.

Die maskierten Gegendemonstrierenden konnten sich mit Fahrrädern flexibel bewegen und so einen Ort verlassen und andernorts wieder auftauchen. Die Kontrollen der Polizei in der Nähe des Demonstrationsgeländes waren Teil der umfassenderen Bemühungen, weitere Störungen zu verhindern und den geplanten Anlass fortzusetzen.

Organisatoren fechten Ausschluss aus dem Stadtzentrum an

Sechs Jahre in Folge durfte der «Marsch fürs Läbe» nicht im Stadtzentrum von Zürich stattfinden. Dies hat den Streit zwischen den Organisatoren und den Stadtbehörden verschärft. Die Organisatoren argumentieren, die Einschränkung verletze die Versammlungs- und Meinungsfreiheit unverhältnismässig. Sie fechten den Entscheid vor Gericht an.

Die Stadt hat die Kundgebung in Oerlikon bewilligt, statt sie im Zentrum von Zürich stattfinden zu lassen. Dieser Entscheid entspricht dem Vorgehen der Behörden bei einem Anlass, der regelmässig Gegner anzieht und umfangreiche Sicherheitsplanungen erfordert. Am Samstag war der Marktplatz mit Absperrgittern abgeriegelt, während sich die Polizei auf angekündigte Gegendemonstrationen vorbereitete.

Die Unterstützerinnen und Unterstützer des Marschs verstehen den Anlass als öffentlichen Ausdruck der konservativ-christlichen Opposition gegen Abtreibungen. Gegner haben in Oerlikon wiederholt nicht bewilligte Gegendemonstrationen durchgeführt, auch bei früheren Gelegenheiten. Der wiederkehrende Konflikt hat die Wahl des Veranstaltungsorts zu einem zentralen Streitpunkt gemacht.

Die Schweizer Regeln zu öffentlichen Versammlungen verpflichten die Behörden, politische Meinungsäusserung, öffentliche Sicherheit sowie den Zugang zu Strassen und öffentlichen Räumen gegeneinander abzuwägen. Das Gerichtsverfahren wird klären, ob die anhaltende Einschränkung im Zürcher Stadtzentrum diesem Anspruch gerecht wird.

Zürich steht vor der nächsten Runde

Seit 2010 bietet der «Marsch fürs Läbe» Abtreibungsgegnern in der Schweiz eine regelmässige Plattform. Wiederholte Gegendemonstrationen halten den Anlass zugleich im Zentrum der lokalen Debatte. Die Auseinandersetzung vom Samstag zeigt, wie rasch eine bewilligte Kundgebung zu einem gross angelegten Polizeieinsatz führen kann, wenn rivalisierende Gruppen dieselben Strassen nutzen.

Die Demonstration ist auch Teil einer breiteren Schweizer Debatte über die Abtreibungspolitik und die öffentliche Meinung. Das Parlament hat eine Änderung gutgeheissen, wonach die Schweizer Krankenversicherer ab 2027 die vollen Kosten von Abtreibungen übernehmen. Über diesen politischen Kurswechsel berichtete Swissinfo in einem separaten Beitrag. Die Organisatoren des «Marschs fürs Läbe» lehnen Abtreibungen weiterhin ab und wollen ihrer Haltung Sichtbarkeit verschaffen, obwohl sie aus dem Stadtzentrum ausgeschlossen sind.

Für Zürich stellt sich vorerst weiterhin die Frage, wie künftige Demonstrationen gehandhabt werden sollen. Die Polizei muss den etablierten Marsch, angekündigte Proteste dagegen und die Möglichkeit berücksichtigen, dass mobile Gruppen die Route stören. Die Klage der Organisatoren könnte zudem beeinflussen, wo ähnliche Veranstaltungen in den kommenden Jahren stattfinden.

Im Quellenmaterial wurden keine weiteren Entwicklungen im Gerichtsverfahren erwähnt. Vorerst bleibt Oerlikon Schauplatz einer wiederkehrenden Auseinandersetzung um Abtreibung, religiösen Aktivismus und die Grenzen des öffentlichen Protests.