UBS
US-Senat verlangt von UBS weitere Antworten zu Konten mit NS-Bezug
Der Justizausschuss des US-Senats verlangt von UBS ausführlichere Antworten zum Umgang der Credit Suisse mit Konten, die mit Opfern des Nationalsozialismus in Verbindung standen. Die erneute Prüfung erhöht den Druck auf UBS, eine vollständige Darstellung der übernommenen rechtlichen und historischen Verpflichtungen vorzulegen.

Der Justizausschuss des Senats hat UBS erneut aufgefordert, die Akten zu prüfen. In einem bisher nicht veröffentlichten Schreiben vom 17. Juli erklärte Senator Charles Grassley, die früheren Antworten der Bank hätten die Fragen des Ausschusses nicht vollständig beantwortet. Seine neue Forderung umfasst 62 Fragen zum Umgang der Credit Suisse mit Konten, die mit Opfern des Nationalsozialismus, NS-nahen Institutionen und Fluchtnetzwerken der Nachkriegszeit in Verbindung standen.
UBS wollte sich zu dem Schreiben nicht äussern. Eine mit den Planungen der Bank vertraute Person sagte, die Geschäftsleitung bereite eine Antwort vor. Der Austausch rückt den Schweizer Finanzdienstleister in Washington erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Da UBS Eigentümerin der Credit Suisse ist, trägt sie die Verantwortung für die rechtlichen Verpflichtungen und die historische Aufarbeitung der übernommenen Institution.
Der Ausschuss kritisierte UBS an einer Anhörung im Februar und drängt weiterhin auf eine transparente Untersuchung. Grassley, ein republikanischer Senator aus Iowa, will zudem eine weitere Anhörung durchführen, hat dafür aber noch keinen Termin bekannt gegeben. Es geht um mehr als Compliance-Unterlagen. Zur Debatte steht, ob die Akten einer bedeutenden Schweizer Bank belegen können, was mit dem Vermögen jüdischer Kundinnen und Kunden geschah, und ob die öffentliche Dokumentation vollständig ist.
UBS trägt das Erbe der Credit Suisse
Mit dem Abschluss der Übernahme im Jahr 2023 erbte UBS die rechtlichen Verpflichtungen der Credit Suisse. Diese Unternehmensrealität steht nun im Zentrum des Streits. Der Senatsausschuss will, dass UBS mit der unabhängigen Untersuchung zum Umgang der Credit Suisse mit Konten mit NS-Bezug zusammenarbeitet und die vom Ombudsmann angeforderten Unterlagen vorlegt.
UBS hat geltend gemacht, eine in den 1990er-Jahren mit jüdischen Organisationen erzielte Einigung, in deren Rahmen sie 1,25 Milliarden Dollar an Holocaust-Opfer zahlte, bereinige sämtliche möglichen Ansprüche im Zusammenhang mit Konten mit NS-Bezug. Die Bank bezeichnet die aktuelle Untersuchung als Versuch, die historische Dokumentation zu vervollständigen, und nicht als Prüfung zusätzlicher Haftung.
Die vom Senatsausschuss unterstützten jüdischen Organisationen sehen das anders. Ihrer Ansicht nach könnten neu entdeckte Unterlagen Verhaltensweisen betreffen, die von der früheren Einigung nicht erfasst wurden. Im April 2026 wies ein US-Richter den Versuch von UBS zurück, ihre Haftung im Zusammenhang mit neuen Erkenntnissen zu Konten mit Verbindungen zu Nazideutschland einzuschränken. Das Urteil erhöht den rechtlichen Druck auf eine historische Untersuchung, die bereits die Grenzen einer vor fast drei Jahrzehnten geschlossenen Einigung auslotet.
Ermittler verfolgen Vermögensübertragungen und Fluchtrouten
Im Zentrum der Untersuchung stehen Unterlagen, die Aufschluss über erzwungene Übertragungen von Vermögen jüdischer Kundinnen und Kunden geben könnten. Die Untersuchung begann, nachdem Dokumente aufgetaucht waren, die zeigten, dass die Credit Suisse Konten für Nazis und ihnen nahestehende Organisationen führte. Die Ermittler untersuchen zudem Verbindungen zu den sogenannten «Rattenlinien», den Fluchtrouten, über die sich Nazi-Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg nach Argentinien absetzten.
Im Mai sagte Neil Barofsky, der unabhängige Ombudsmann, vor dem Ausschuss, UBS habe sich in Bezug auf zuvor nicht gemeldete Fälle mit «falschen und irreführenden Aussagen» geäussert. Er warf der Credit Suisse vor, erzwungene Übertragungen von Vermögen jüdischer Kundinnen und Kunden auf Konten bei NS-nahen Banken ausgeführt zu haben, und UBS, Unterlagen für die Untersuchung zurückgehalten zu haben.
UBS wies Barofskys Darstellung in einer öffentlichen Stellungnahme zurück und erklärte, es fehle ihr an Objektivität. Die Bank lehnte auch seine Bitte um eine Fristverlängerung ab und bestand darauf, dass er seinen Bericht bis Ende Jahr abschliesse. Der Streit ist damit auch zu einer Verfahrensfrage geworden, nicht nur zu einer historischen. Der Zugang zu den Archiven, der Umfang des Mandats und die Formulierung der öffentlichen Erkenntnisse könnten entscheidend dafür sein, wie künftige Forschende das Verhalten des Schweizer Bankensektors während und nach dem Krieg beurteilen.
Eine Frist trifft auf das Archiv
Die sechsjährige Untersuchung nähert sich einer Frist, während die Parteien über ihr Mandat uneins bleiben. UBS drängt darauf, die Untersuchung Ende 2026 abzuschliessen, und hat Barofsky als voreingenommen kritisiert. Barofsky und Organisationen, die Holocaust-Überlebende vertreten, halten dagegen, die Untersuchung müsse lange genug weitergeführt werden, um neu offengelegte Unterlagen zu prüfen und die Erklärungen der Bank mit deren eigenen Akten abzugleichen.
Grassley unterstützt eine gründliche Untersuchung und fordert UBS auf, die vom Ombudsmann verlangten Dokumente vorzulegen. Das von ihm vorgeschlagene historische Archiv soll Unterlagen der Credit Suisse zu Konten mit NS-Bezug aufbewahren und Forschenden sowie betroffenen Familien eine zentrale Anlaufstelle bieten, um Material zu prüfen, das bisher nur nach und nach bekannt geworden ist.
Helen Junz, Ökonomin und ehemaliges Mitglied der Volcker- und Bergier-Kommissionen, stellte sich im Juli im Streit an die Seite des Senatsausschusses und Barofskys. Die ursprünglichen Kommissionen trugen dazu bei, den historischen Rahmen für die Untersuchung des Schweizer Bankensektors während des Zweiten Weltkriegs zu schaffen. Ihre Beteiligung unterstreicht die Bedeutung einer fachkundigen Prüfung, während die Untersuchung der Frage nachgeht, ob kürzlich bekannt gewordene Fälle das durch die Einigung der 1990er-Jahre geprägte Verständnis verändern.
Die Schweiz wartet auf die nächsten Akten
Die nächste Antwort von UBS wird sowohl das Verhältnis zu den USA als auch die Schweizer Aufarbeitung des Bankwesens während des Kriegs prägen. Der Senatsausschuss hat die bisherigen Antworten der Bank nicht akzeptiert. Grassleys geplante Anhörung könnte den Streit noch vor dem erwarteten Abschluss der Untersuchung Ende Jahr wieder in die Öffentlichkeit bringen. Eine ausführliche Antwort auf die 62 Fragen würde den Abgeordneten eine bessere Grundlage dafür geben, zu beurteilen, ob UBS die verlangten Unterlagen und Erklärungen vorgelegt hat.
Für die Schweiz hat der Fall institutionelle Folgen. Die Akten der Credit Suisse sind Teil der Geschichte einer Bank, die vom Schweizer Finanzplatz aus tätig war. UBS kontrolliert nun das übernommene Archiv und trägt die damit verbundenen Verpflichtungen. Historikerinnen und Historiker, Überlebendenorganisationen und Abgeordnete in den USA fragen, ob die verfügbaren Belege vollständig offengelegt wurden und ob die Einigung der 1990er-Jahre Erkenntnisse erfassen kann, die erst später ans Licht kamen.
Das US-Gerichtsurteil vom April 2026 hat bereits gezeigt, dass UBS nicht davon ausgehen kann, jede neue Anschuldigung falle unter die Grenzen, die sie für die frühere Vereinbarung geltend macht. Die Antwort der Bank, Barofskys Schlussbericht und Grassleys nächste Anhörung werden die nächste Phase eines Streits bestimmen, in dessen Zentrum der Zugang zu den Archiven steht.