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Swiss Observer

Texas verklagt Nestlé und Gerber wegen Schwermetallen in Babynahrung

Der texanische Generalstaatsanwalt Ken Paxton hat Nestlé und Gerber verklagt. Er wirft den Unternehmen vor, Eltern über giftige Schwermetalle in Babynahrung getäuscht zu haben. Laut Klageschrift ergaben interne Tests zwischen 2017 und 2019 überhöhte Arsen-, Cadmium- und Bleiwerte in verwendeten Zutaten.

Texas verklagt Nestlé und Gerber wegen Schwermetallen in Babynahrung
AISWI swissinfo.ch

Texas hat eine Klage zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gegen Nestlé und Gerber eingereicht, wodurch die Sicherheitsversprechen auf Gläschen und Verpackungen von Babynahrung unter die Lupe geraten. Generalstaatsanwalt Ken Paxton wirft Gerber Products, der US-Tochtergesellschaft von Nestlé, vor, Eltern mit der Aussage beruhigt zu haben, die Produkte seien sicher, streng geprüft und von Kinderärztinnen und Kinderärzten empfohlen, während interne Tests überhöhte Arsen-, Cadmium- und Bleiwerte festgestellt hätten.

Die Klage konzentriert sich auf Zutaten, die zwischen 2017 und 2019 verwendet wurden. Die Vorwürfe haben jedoch weiterreichende Folgen für die Art und Weise, wie Hersteller Schadstoffe in Lebensmitteln für Säuglinge überwachen. Paxton sagte, Gerber habe 67 Chargen Reismehl verwendet, deren Arsengehalt mehr als neunmal über dem US-Grenzwert für abgefülltes Wasser gelegen habe. Die Karotten des Unternehmens hätten bis zu 17-mal so viel Cadmium wie zulässig enthalten, während der Bleigehalt in Süsskartoffeln knapp zehnmal über dem zulässigen Wert gelegen habe.

Nestlé mit Hauptsitz in Vevey hatte AWP zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts keine Stellungnahme abgegeben. Der Fall bringt nun die US-Marketing- und Testpraktiken eines globalen Lebensmittelunternehmens vor ein texanisches Gericht. Gleichzeitig stellen sich Eltern erneut die Frage, wie sie über Kontaminationsdaten informiert werden.

Die Angaben zur Kontamination einordnen

Die Zahlen des Generalstaatsanwalts vergleichen die Verunreinigungen mit den US-Grenzwerten für abgefülltes Wasser und zeigen damit, wie stark die genannten Zutatenproben die regulatorischen Richtwerte überschritten. Das von Gerber verwendete Reismehl enthielt mehr als neunmal so viel Arsen wie zulässig. Bei Karotten wurde bis zu 17-mal so viel Cadmium wie der Grenzwert festgestellt, bei Süsskartoffeln lag der Bleigehalt bei knapp dem Zehnfachen des Grenzwerts.

Diese Vergleiche beziehen sich nicht auf jedes Gerber-Produkt oder jede während des Zeitraums verkaufte Charge. Sie stützen sich auf in der Klage angeführte Tests und betreffen Zutaten, die in unterschiedlichen Produktionsphasen in die Rezepturen gelangen können. Paxtons Büro wirft Gerber zudem vor, häufig einzelne Zutaten statt der fertigen Babynahrung getestet zu haben. Dieser Unterschied ist bedeutsam, weil Verarbeitung, Mischung und Portionsgrössen die Konzentration im letztlich konsumierten Produkt beeinflussen können.

Laut Klageschrift testete Gerber nur selten auf Quecksilber. US-Gesundheitsbehörden zählen Arsen, Blei und Quecksilber zu den Stoffen mit dem grössten Potenzial, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Arsen steht an erster, Blei an zweiter und Quecksilber an dritter Stelle. Paxton verwies auch auf medizinisch-toxikologische Erkenntnisse, wonach es bei Säuglingen keinen vollständig unbedenklichen Grenzwert für Blei oder anorganisches Arsen gibt.

Warnungen und Rückrufe nachverfolgen

Ein Laborbefund aus dem Jahr 2021 war laut Paxtons Erklärung ein zusätzliches Warnsignal. Das Alaska State Laboratory stellte in zwei Proben von Gerber-Reisbrei Arsenwerte über dem US-Grenzwert fest. Der Generalstaatsanwalt sagt, Gerber habe wegen Schwermetallen weder einen Rückruf noch eine Warnung herausgegeben und die Produkte weiterhin verkauft.

Gerber hat in der Vergangenheit Produkte wegen Kunststoffverunreinigungen und Erstickungsgefahr zurückgerufen. Paxton sagte jedoch, das Unternehmen habe Babynahrung noch nie wegen Schwermetallen zurückgerufen. Im Verfahren muss geklärt werden, wie die Testergebnisse zustande kamen, wie die einschlägigen Grenzwerte für die Produkte gelten und ob die öffentlichen Aussagen des Unternehmens gegen das Konsumentenschutzrecht von Texas verstossen.

Gerber stellt Testergebnisse inzwischen über einen QR-Code auf den Etiketten zur Verfügung. Paxton argumentiert, diese Offenlegung habe weder den Schwermetallgehalt der Lebensmittel noch die Sicherheitsversprechen auf der Vorderseite der Verpackungen verändert. Damit stellt der Vorwurf Transparenz und Marketing einander gegenüber. Ein QR-Code kann den Zugang zu Informationen ermöglichen. Im Rechtsstreit wird jedoch geprüft, ob Eltern klare und rechtzeitige Warnungen zu den gekauften Produkten erhalten haben.

Den weiteren Umgang von Nestlé im Blick behalten

Die Klage folgt auf eine weitere Nestlé-Krise im Bereich Babynahrung, bei der Säuglingsnahrung betroffen war, wie der Bericht festhält. Anfang 2026 rief der Konzern Säuglingsnahrung zurück, die mit Cereulid verunreinigt war, einem Giftstoff, der mit den betroffenen Produkten in Verbindung steht. Die erste Rückrufphase umfasste 31 Länder und machte weniger als 0,5 Prozent des Nestlé-Umsatzes aus. Seither wurde der Rückruf auf rund 60 Länder ausgeweitet.

Insbesondere in Belgien und im Vereinigten Königreich wurden zunehmend Fälle von erkrankten Babys gemeldet. Die Behörden in Frankreich untersuchen drei mutmassliche Todesfälle von Säuglingen, die die zurückgerufene Milch konsumiert hatten. Diese Fälle sind von den Vorwürfen in Texas getrennt, bei denen es um Schwermetalle in Gerber-Babynahrung und eine angebliche Irreführung der Konsumentinnen und Konsumenten geht.

Für die Schweiz ist der Fall besonders relevant, weil Nestlé seinen Sitz in Vevey im Kanton Waadt hat und Ernährungsprodukte auf internationalen Märkten verkauft. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht automatisch von einer US-Klage oder einem US-Rückruf betroffen. Bei Produkten, die hierzulande verkauft werden, sollten sie sich an Mitteilungen der Schweizer Behörden und des Detailhandels halten. Das Verfahren bietet dennoch einen genauen Einblick, wie ein multinationaler Konzern mit Sitz in der Schweiz Tests, Kennzeichnung und Risikokommunikation über verschiedene Rechtsordnungen hinweg handhabt.

Den Fall aus der Schweiz verfolgen

Im Verfahren in Texas wird geprüft, ob die Sicherheitsversprechen für die Produkte mit den ihnen zugrunde liegenden Belegen übereinstimmen. Paxton hat die Klage gestützt auf das texanische Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken eingereicht. Er argumentiert, Gerbers Aussagen zu strengen Tests und zur Sicherheit hätten Eltern getäuscht. Nestlé hatte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gegenüber AWP nicht Stellung genommen. Die Vorwürfe sind daher vor Gericht noch nicht bewiesen.

Das Verfahren könnte mehrere praktische Fragen klären: Welche Tests die Unternehmen durchgeführt haben, ob sie fertige Produkte untersuchten, wie sie Zutaten mit natürlich vorkommenden Schwermetallen bewerteten und wann die Konsumentinnen und Konsumenten informiert wurden. Es könnte auch zeigen, ob die Veröffentlichung von Testergebnissen über einen QR-Code den Offenlegungspflichten genügt, wenn auf der Verpackung weiterhin weitreichende Sicherheitsversprechen stehen.

Schweizer Eltern, die importierte oder international vertriebene Produkte kaufen, sollten zwischen einem unternehmensweiten Medienbericht und einer offiziellen Produktmitteilung unterscheiden. Chargennummern, nationale Rückrufdatenbanken und Hinweise der Schweizer Lebensmittelsicherheitsbehörden bieten verlässlichere Informationen als Behauptungen in sozialen Medien. Das Verfahren wird in den Vereinigten Staaten geführt. Seine Erkenntnisse könnten jedoch die Prüfung von Tests und Kennzeichnung bei Babynahrung weit über Texas hinaus beeinflussen.