Bankensektor
Die Schweiz verschärft nach der UBS-Überprüfung die Bankenregulierung
Die Schweizer Regierung kündigt strengere Kapitalanforderungen und verstärkte Aufsichtsmassnahmen für systemrelevante Banken an. UBS wehrt sich gegen die vorgeschlagenen Änderungen.

Die Ära der sanften Aufsicht ist vorbei. In einem entschlossenen Schritt, der am Paradeplatz Schockwellen ausgelöst hat, hat der Schweizer Bundesrat ein strenges neues Rahmenwerk für die Stabilität des Bankensektors vorgestellt. Es bürdet UBS eine gewaltige Last von 23 Milliarden Dollar auf. Nach dem katastrophalen Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 fordert die Regierung keine Stabilität mehr, sie verlangt sie.
Kernstück dieser regulatorischen Neuausrichtung ist eine deutliche Erhöhung der Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken. UBS, heute der einzige globale Bankenriese der Schweiz, muss ihre Abwehrmassnahmen auf ein beispielloses Niveau verstärken. Die Botschaft der Regierung ist klar: Die Steuerzahlenden werden nie wieder für die Rücksichtslosigkeit von Unternehmen aufkommen. Die Gesetzgebungsmaschinerie läuft zwar erst an, doch das enorme Ausmass der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung signalisiert eine grundlegende Verschiebung des Kräfteverhältnisses zwischen Bern und dem Bankensektor. Das ist keine blosse Anpassung der Politik, sondern eine Festigung der Schweizer Wirtschaft gegen die Gefahr, dass Banken «too big to fail» sind.
Die Falltür ins Ausland schliessen
Jahrelang waren ausländische Tochtergesellschaften die Achillesferse des Schweizer Bankensektors, eine Schwachstelle, die der Zusammenbruch der Credit Suisse schonungslos offengelegt hat. Nun will der Bundesrat diese Falltür endgültig verschliessen. Gemäss dem neuen Regelwerk müssen Muttergesellschaften 100 Prozent des Buchwerts ihrer ausländischen Tochtergesellschaften vom harten Eigenkapital abziehen.
Das ist eine massive Abkehr vom geltenden System, das eine teilweise Kapitalunterlegung erlaubt, eine Schlupflücke, die es Banken faktisch ermöglichte, im Ausland zu spekulieren und sich zu Hause auf ein Sicherheitsnetz zu verlassen. Mit dem vollständigen Abzug stellt die Regierung sicher, dass eine Katastrophe in New York oder London die Schweizer Muttergesellschaft nicht mitreissen kann. Die Logik ist schonungslos, aber notwendig: Verluste im Ausland müssen im Ausland bleiben. Diese strukturelle Trennung soll die Schweizer Wirtschaft vor einer globalen Ansteckung schützen und UBS zwingen, ihre internationalen Risiken stärker denn je abzuschirmen. Die Zeiten, in denen die Schweizer Stabilität ausländische Volatilität subventionierte, gehen zu Ende.
Die Finma zeigt ihre Zähne
Zu lange haben Kritiker die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) als Wachhund verspottet, der zwar bellt, aber nicht beissen kann. Das dürfte sich nun ändern. Der Vorschlag des Bundesrats gibt der Finma eine entscheidende Waffe, die ihr bisher schmerzlich gefehlt hat: die Befugnis, direkte Bussen zu verhängen.
Mit dieser Sanktionsbefugnis geht der Auftrag einher, früher und entschlossener einzugreifen. Der persönlichste Angriff auf die Bankenkultur ist jedoch die Einführung eines strengen Verantwortlichkeitsregimes. Banken müssen nun ausdrücklich dokumentieren, wer wofür verantwortlich ist. Wenn etwas schiefläuft, kann man sich nicht mehr im bürokratischen Schatten verstecken. Versagt ein Geschäftsbereich, muss die zuständige Führungskraft die Konsequenzen tragen. Mit dieser Verlagerung hin zur individuellen Haftung soll der Schutzschild des Unternehmens durchbrochen werden, damit Missmanagement ein Gesicht, einen Namen und einen Preis erhält.
Der Bonus-Kahlschlag: Keine Vergütung ohne Konsequenzen
Die Kultur, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu sozialisieren, steht direkt unter Beschuss. Die Regierung verzichtete zwar auf ein vollständiges Bonusverbot, weil sie befürchtete, dies würde lediglich die Fixgehälter und starren Kosten in die Höhe treiben. Sie führte jedoch die strengsten Lohnkontrollen der Schweizer Geschichte ein. Die vier systemrelevanten Banken UBS, PostFinance, Raiffeisen und ZKB müssen künftig obligatorische Sperrfristen für Boni einführen.
Noch wichtiger ist, dass die neuen Regeln Rückforderungen vorsehen. Führen die Entscheidungen einer Führungskraft zu Fehlverhalten oder finanzieller Instabilität, wird ihre variable Vergütung nicht nur gestrichen, sondern kann auch nach der Auszahlung zurückgefordert werden. Dieses «Malus»-System bringt die persönliche finanzielle Situation der Bankerinnen und Banker mit dem langfristigen Überleben ihres Instituts in Einklang. Es zwingt sie zu einer klaren Wahl: Risiken verantwortungsvoll steuern oder zusehen, wie das angehäufte Vermögen verschwindet. Die Botschaft an die oberste Führungsebene ist unmissverständlich: Am goldenen Fallschirm hängen jetzt Fäden.
Der lange Kampf: UBS stellt sich auf die Hinterbeine
UBS gibt sich nicht kampflos geschlagen. Der Bankenriese hat die Vorschläge bereits als übertrieben kritisiert und gewarnt, die Kapitalanforderungen könnten jährlich 1,3 Milliarden Dollar kosten und seine Wettbewerbsfähigkeit auf der globalen Bühne erheblich schmälern. Angesichts einer möglichen Kapitallücke von 23 Milliarden Dollar bereitet sich die Bank auf eine heftige Lobbykampagne während der Vernehmlassung im kommenden Herbst vor.
Doch dies ist ein Marathon, kein Sprint. Die Umsetzung dieser Reformen erstreckt sich weit in die Zukunft: Sie soll 2027 beginnen, und die vollständige Einhaltung der Vorgaben könnte erst 2036 erforderlich sein, also ganze 13 Jahre nach der Credit-Suisse-Krise. Während UBS auf Nachsicht drängt, um ein globaler Gigant zu bleiben, räumt die Schweizer Regierung dem nationalen Überleben Priorität ein. Mit der Eröffnung der Vernehmlassung wird das Spannungsfeld zwischen dem Erhalt eines Finanzplatzes von Weltklasse und der Gewährleistung absoluter Sicherheit das nächste Jahrzehnt der Schweizer Wirtschaftspolitik prägen.