Klima
Septemberrekordhitze entfacht Klimaanlagendebatte in der Schweiz neu
Rekordtemperaturen von rund 30 °C Ende September haben die Debatte darüber neu entfacht, wie die Schweiz die Bevölkerung vor immer häufigeren Hitzewellen schützen soll.

Am letzten Septemberwochenende wurden in Basel-Binningen 30,1 °C erreicht, ein spätsaisonaler Rekord nördlich der Alpen, der den Hitzeschutz wieder ins politische Rampenlicht rückte. Delémont erreichte am Sonntag 29,6 °C, während MeteoSchweiz an anderen Orten Werte von bis zu 30 °C meldete. Für die folgenden Tage erwarteten die Wetterdienste erneut eine Phase mit Temperaturen zwischen 25 °C und 29 °C.
Meteonews erklärte, auf der Alpennordseite sei noch nie so spät im Jahr ein Hitzetag verzeichnet worden. Der Wert folgte auf einen Sommer, in dem Basel-Binningen am 30. Juli 39,7 °C erreichte und damit den nördlich der Alpen gemessenen Rekord von Genf-Cointrin aus dem Juli 2015 einstellte.
Der Zeitpunkt ist für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung. Spitäler, Pflegeheime und Schulen sind gefährdet, wenn die Temperaturen in Innenräumen hoch bleiben, besonders ältere Menschen, Patientinnen und Patienten mit bestehenden Erkrankungen sowie andere Personen, die ihre Körpertemperatur nur schwer regulieren können. Der Sommer 2026 war laut einem verwandten Bericht von Swissinfo.ch der heisseste und trockenste seit Beginn der nationalen Messungen im Jahr 1864. Diese Entwicklung zwingt Planerinnen und Planer dazu, zu prüfen, wie Gebäude sicher bleiben können, wenn die Hitze früher einsetzt, länger anhält und bis weit in den Herbst reicht.
Zuerst Spitäler und Pflegeheime schützen
Hitze fordert in der Schweiz bereits mehr Menschenleben als Verkehrsunfälle, sagt Arno Schlüter, Professor an der ETH Zürich. Seine Warnung verleiht der Debatte über Klimaanlagen eine Dimension der öffentlichen Gesundheit, die über den Komfort in den eigenen vier Wänden hinausgeht.
Während Hitzewellen müssen Spitäler und Pflegeheime Patientinnen, Patienten und Bewohner innerhalb sicherer Temperaturbereiche halten und zugleich medizinische Geräte und grundlegende Dienstleistungen weiterbetreiben. Ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen sind besonders gefährdet. Auch Schulen brauchen Räume, in denen Kinder und Mitarbeitende sicher arbeiten können, wenn die Gebäude nachts nicht mehr abkühlen.
Schlüter erwartet, dass Klimaanlagen für besonders gefährdete Gruppen in Spitälern, Pflegeheimen und Schulen wichtiger werden. Er lehnt jedoch die Vorstellung ab, jede Schweizer Wohnung und jedes Büro sollten einfach mit einer Kühlanlage ausgestattet werden. Ein solcher Ansatz würde den Strombedarf erhöhen und je nach Technologie und Energiequelle Wärme nach draussen abgeben.
Die praktische Aufgabe der Gesundheitsanbieter geht daher über den Kauf weiterer Geräte hinaus. Gebäudebetreiber brauchen Hitzepläne, beschattete Aussenbereiche, wirksame Lüftung, Zugang zu Trinkwasser und Verfahren, um gefährdete Personen zu erkennen. In manchen Abteilungen und Räumen kann mechanische Kühlung unverzichtbar sein. Andernorts könnten passive Massnahmen den Bedarf daran senken. Die Debatte dreht sich nicht mehr nur um saisonalen Komfort, sondern um klinische Sicherheit.
Die Regeln hinter der Kühlungslücke der Schweiz nachvollziehen
Klimaanlagen sind in Schweizer Wohnungen, Spitälern und Pflegeheimen weiterhin selten, weil ihre Installation streng geregelt ist. In vielen Kantonen muss eine Split-Klimaanlage mit Innen- und Aussengerät Energie-, Umwelt- und raumplanerische Anforderungen erfüllen. Es können Bewilligungen nötig sein, und Aussengeräte werden möglicherweise wegen Lärms, ihres Erscheinungsbilds, des Energieverbrauchs und ihrer Auswirkungen auf Gebäude oder Quartiere genauer geprüft.
Diese Vorschriften spiegeln den langjährigen Schweizer Ansatz zur Energieeffizienz und die Präferenz wider, unnötige Kühlung zu begrenzen. Viele Gebäude wurden für das Heizen im Winter und nicht für lang anhaltende Sommerhitze konzipiert. Zu den traditionellen Massnahmen gehören Fensterläden, Storen, Querlüftung, dicke Wände und nächtliche Kühlung. Sie funktionieren gut, wenn es nachts kühler wird, verlieren aber während anhaltender Hitzewellen an Wirkung.
Das Regulierungssystem steht nun vor einer schwierigeren klimatischen Abwägung. Eine Kühlanlage kann Strom verbrauchen und das Netz zusätzlich belasten, wenn viele Gebäude gleichzeitig darauf angewiesen sind. Wird in einem Spitalzimmer oder einer Pflegeeinrichtung jedoch auf Kühlung verzichtet, kann dies unmittelbare gesundheitliche Folgen haben.
Schweizer Planerinnen und Planer wägen deshalb Gebäudeausrichtung, Aussenbeschattung, Dämmung, Lüftung und Fernkälte gegen Klimaanlagen ab. Die Wahl hängt vom Gebäude, vom Kanton und von den Nutzerinnen und Nutzern ab. Ein Serverraum, eine Intensivstation und eine Familienwohnung haben nicht denselben Kühlbedarf.
Parlament erwägt weniger strenge Kühlvorschriften
Das Parlament wird die Frage am 30. September 2026 debattieren, nachdem die Hitze Klimaanlagen zu einem aktuellen politischen Streitpunkt gemacht hat. Die eidgenössische Session wird sich neben Hitze und Trockenheit auch damit befassen, wie die Schweiz Kühlsysteme reguliert. Mehrere parlamentarische Vorstösse auf kantonaler und nationaler Ebene fordern bereits Änderungen.
Der SVP-Parlamentarier Thomas Burgherr hat mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagen, die Bewilligungspflicht für Split-Klimaanlagen aufzuheben. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, die geltenden Vorschriften verzögerten die Reaktion auf steigende Temperaturen und verursachten wirtschaftliche Kosten, wenn Arbeitsplätze nur noch schwer nutzbar seien. Umfragen in der Schweiz und anderswo in Europa zeigen laut dem Ausgangsbericht, dass sich eine Mehrheit für eine Lockerung der Einschränkungen ausspricht.
Gegnerinnen und Gegner einer weitreichenden Lockerung verweisen auf den Energieverbrauch, Lärm, Kältemittel und das Risiko, dass eine flächendeckende Installation die Abhängigkeit von mechanischer Kühlung verstärken könnte. Die politische Herausforderung besteht darin, notwendigen Schutz von Kühlung aus Komfortgründen zu unterscheiden und Standards festzulegen, die für sehr unterschiedliche Gebäude funktionieren.
Die Kantone spielen weiterhin eine wichtige Rolle, weil Planungs- und Bauvorschriften grösstenteils vor Ort umgesetzt werden. Eine Änderung auf Bundesebene müsste deshalb in ein föderales System mit unterschiedlichen regionalen Klimata, Siedlungsformen und Energiepolitiken passen. Basel, Genf, der Jura und alpine Gebiete sind möglicherweise nicht derselben Hitze ausgesetzt und verfügen nicht über den gleichen Gebäudebestand.
Gebäude für eine längere Hitzesaison neu gestalten
Schweizer Gebäude müssen heute sowohl dem Heizbedarf im Winter als auch der Hitzebelastung im Sommer gerecht werden. Der rekordheisse und trockene Sommer 2026 legte die Grenzen einer Baukultur offen, die vor allem von kalten Jahreszeiten geprägt wurde. Die Rekorde von Ende September zeigen, dass die Kühlsaison auch über den traditionellen kalendarischen Sommer hinausgehen kann.
Gebäudeplanerinnen und -planer prüfen eine Reihe aufeinander aufbauender Massnahmen. Aussenstoren und Markisen halten Sonneneinstrahlung ab, bevor sie in einen Raum gelangt. Bäume und begrünte Flächen können Schatten spenden und die Temperaturen rund um Gebäude senken. Eine bessere Dämmung, sorgfältig platzierte Fenster und nächtliche Lüftung können dazu beitragen, kühlere Luft im Gebäude zu halten. Mechanische Systeme bleiben dort wichtig, wo passive Massnahmen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitende oder empfindliche Geräte nicht ausreichend schützen können.
Die Energieplanung wird bestimmen, in welchem Umfang die Schweiz die Kühlung ausbauen kann, ohne neue Spitzen beim Strombedarf zu verursachen. Ingenieurinnen und Ingenieure müssen die Effizienz der Systeme, die Energiequelle und den Umgang mit der nach draussen abgegebenen Wärme beurteilen. Fernkälte könnte in dicht besiedelten Städten eine Option sein, während einzelne Gebäude massgeschneiderte Lösungen benötigen.
Die Septemberhitze hat die Frage der Klimaanlagen nicht geklärt. Sie hat den Zeitplan deutlicher gemacht. Spitäler und Pflegeheime brauchen zuerst einen verlässlichen Schutz, während Planerinnen, Planer und Gesetzgeber entscheiden, wo Vorschriften Verschwendung verhindern und wo sie ein Hindernis für die Sicherheit beseitigen sollten.