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Swiss Observer

Bundesrat will Menschen mit psychischen Behinderungen das Stimmrecht zurückgeben

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet, um allen volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern das Stimmrecht zu gewähren, einschliesslich Personen, denen die politischen Rechte derzeit wegen einer psychischen Erkrankung oder Urteilsunfähigkeit entzogen sind. Der Vorschlag würde den bestehenden, mit Beistandschaften verbundenen Ausschluss aus der Bundesverfassung streichen.

Bundesrat will Menschen mit psychischen Behinderungen das Stimmrecht zurückgeben
AISWI swissinfo.ch

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet, die das Stimmrecht auf Bundesebene auf alle volljährigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger ausdehnen könnte. Der Gesetzesentwurf betrifft einen verfassungsrechtlichen Ausschluss von Personen, die im geltenden Recht als psychisch krank oder urteilsunfähig bezeichnet werden.

Gemäss Vorschlag wäre die Volljährigkeit künftig die einzige Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene. Die Änderung beträfe Personen, denen diese Rechte derzeit entzogen werden, weil die Behörden festgestellt haben, dass sie längerfristig nicht in der Lage sind, vernunftgemässe Entscheidungen zu treffen, und sie unter eine umfassende Beistandschaft oder eine mit Urteilsunfähigkeit verbundene Massnahme gestellt haben.

Die Regierung stellte den Schritt als Teil eines umfassenderen Wandels im Verständnis von Behinderung und Teilhabe in der Schweiz dar. Die Vernehmlassung wurde im Oktober 2026 eröffnet und dauert bis zum 28. Januar 2028. In dieser Zeit können politische Parteien, Kantone, Organisationen und Privatpersonen Stellung nehmen.

Der Vorschlag geht über eine technische Anpassung hinaus. Er würde eine Bundesregel aufheben, die das Stimmrecht an die Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit einer Person knüpft. Diese Beurteilung hat darüber entschieden, ob manche Schweizer Bürgerinnen und Bürger an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können, obwohl sie weiterhin von Gesetzen betroffen sind, die durch diese Urnengänge beschlossen werden.

Den bisherigen Rechtstest ersetzen

Die geltende Regel knüpft die politischen Rechte an eine rechtliche Feststellung der Fähigkeit einer Person, vernunftgemässe Entscheidungen zu treffen. Die Verfassung bezieht sich auf Personen, denen die politischen Rechte wegen psychischer Krankheit oder Urteilsunfähigkeit entzogen sind. Die gesetzliche Formulierung wurde vor rund 50 Jahren präzisiert.

In der Praxis betrifft der Ausschluss Personen unter umfassender Beistandschaft oder mit einer für den Fall der Urteilsunfähigkeit angeordneten Massnahme. Das System kann somit Bürgerinnen und Bürger betreffen, deren rechtliche Schutzmassnahmen über längere Zeit ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten abdecken. Das Ausgangsmaterial enthält keine schweizweite Zahl der Personen, die derzeit vom Stimmrecht auf Bundesebene ausgeschlossen sind.

Der Entwurf des Bundesrats würde diese Kategorie aus den Voraussetzungen für die Ausübung der politischen Rechte streichen. Wahlbehörden müssten dann nicht mehr feststellen, ob das Urteilsvermögen einer Bürgerin oder eines Bürgers einem rechtlichen Massstab genügt, bevor sie die Teilnahme an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zulassen.

Die Frage wird in der Schweiz seit Jahren diskutiert. Ein 2017 veröffentlichter Bericht von Swissinfo untersuchte, ob der Ausschluss von Personen unter umfassender Beistandschaft eine Diskriminierung darstellt. Mit der neuen Vernehmlassung erhält diese Debatte einen festen Platz im Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung bleibt dem Gesetzesentwurf und den anschliessenden Beratungen im Parlament überlassen.

Behindertenrechte an der Urne stärken

Die Schweiz hat das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2014 ratifiziert, und das Abkommen hat den Ansatz der Regierung geprägt. Es ist ein zentraler Bestandteil der Begründung des Bundesrats für die Überprüfung des bestehenden Ausschlusses.

Die Regierung erklärt, das Verständnis von Behinderung und den Rechten von Menschen mit Behinderungen habe sich in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Die öffentliche Politik richte sich zunehmend auf eine möglichst selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe aus. Die vorgeschlagene Reform des Stimmrechts ordnet die politische Teilhabe in diesen umfassenderen Rahmen ein.

Der Gesetzesentwurf würde allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern denselben formellen Anspruch auf die politischen Rechte des Bundes gewähren. Er schlägt weder eine neue Einteilung psychischer Behinderungen noch eine überarbeitete Prüfung der Urteilsfähigkeit vor. Die erklärte Zielrichtung ist einfacher: Für die Berechtigung sollen Staatsbürgerschaft und Volljährigkeit ausschlaggebend sein, nicht der Beistandschaftsstatus aufgrund einer längerfristigen Beurteilung des Urteilsvermögens.

Der Vorschlag betrifft ausschliesslich die politischen Rechte auf Bundesebene. Aufgrund des föderalen Aufbaus der Schweiz behalten die Kantone und Gemeinden in vielen Bereichen der politischen Teilhabe eigene Zuständigkeiten. Das im Ausgangsmaterial beschriebene Vernehmlassungsmaterial legt nicht fest, ob oder wie sich kantonale Regeln später ändern würden. Jede weitergehende Wirkung würde separate Entscheide auf der jeweils zuständigen Staatsebene erfordern.

Den Entwurf öffentlich prüfen lassen

Die Vernehmlassung ist die nächste Bewährungsprobe für eine Reform, die verändern könnte, wer an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnimmt. Im Verfahren können Kantone, politische Parteien, Behindertenorganisationen, juristische Fachpersonen und Privatpersonen den Entwurf der Regierung beurteilen.

Das Ausgangsmaterial nennt keinen Zeitplan für eine parlamentarische Abstimmung nach Abschluss der Vernehmlassung. Zunächst muss der Bundesrat die Stellungnahmen prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Anschliessend würde das Parlament die daraus hervorgehende Gesetzgebung beraten. Vor Inkrafttreten einer neuen Regel könnten weitere politische und rechtliche Debatten folgen.

Das Verfahren wird auch praktische Fragen klären, die in der Ankündigung offenbleiben. Die Schweiz muss festlegen, wie die Wahlbehörden den neuen Anspruch umsetzen sollen, wie zugänglich Abstimmungsinformationen sein müssen und wie die Verfahren des Bundes Menschen unterstützen sollen, die Hilfe benötigen, um Abstimmungsunterlagen zu verstehen oder auszufüllen. Im Ausgangsbericht hat die Regierung keine Einzelheiten zu diesen Abläufen genannt.

Vorerst ist die unmittelbare Änderung politischer und verfahrensbezogener Art: Den heute aufgrund der Verfassungsregel des Bundes ausgeschlossenen Personen liegt ein Vorschlag vor, der diesen Ausschluss beseitigen würde. Die Vernehmlassungsfrist bis zum 28. Januar 2028 setzt den ersten formellen Meilenstein in einem Prozess, der die Wählerschaft auf Bundesebene neu gestalten könnte.

Das System auf gleichberechtigten Zugang vorbereiten

Der vorgeschlagene Grundsatz würde die Volljährigkeit zur entscheidenden Voraussetzung für die politischen Rechte auf Bundesebene machen. Damit entstünde ein klarer Rechtsgrundsatz für Bürgerinnen und Bürger, die ihr Stimmrecht derzeit aufgrund von Beistandschaften verlieren, während das umfassendere Schweizer System aus Wahlen und direkter Demokratie bestehen bliebe.

Die Änderung wäre in einem Land von Bedeutung, in dem die Bürgerinnen und Bürger regelmässig über Volksinitiativen, Referenden und Wahlen auf mehreren Ebenen abstimmen. Der vom Bundesrat beschriebene Entwurf ist auf die Bundesebene beschränkt und klärt daher Fragen zu kantonalen und kommunalen Stimmrechten nicht unmittelbar. Diese Bereiche bleiben ausserhalb der Vernehmlassung, solange die zuständigen Behörden keine separaten Schritte unternehmen.

Die Reform rückt auch den Zugang zu politischen Informationen stärker in den Fokus. Ein erweitertes Stimmrecht würde die Bedeutung von leicht verständlichen Unterlagen, zugänglicher Wahlkampfkommunikation und praktischer Unterstützung in Stimmlokalen erhöhen. Der Ausgangsbericht kündigt keine konkreten Massnahmen zur Barrierefreiheit an. Die Vernehmlassung könnte zum Forum werden, in dem diese Fragen diskutiert werden.

Der Zeitplan der Regierung gibt den Schweizer Institutionen nun mehr als ein Jahr, um den Vorschlag vor Ablauf der Frist zu prüfen. Nach dem 28. Januar 2028 werden die Stellungnahmen mitbestimmen, ob die Schweiz vom Ausschluss aufgrund der Urteilsfähigkeit zu einem allgemeinen Anspruch aller volljährigen Bürgerinnen und Bürger auf das Stimmrecht auf Bundesebene übergeht.