Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Abstimmung im Ständerat setzt journalistischen Quellenschutz unter Druck

Ein parlamentarischer Vorstoss zur Einschränkung des Quellenschutzes für Medienschaffende in der Schweiz hat den Ständerat passiert und geht nun an den Nationalrat. Der Vorschlag könnte es erleichtern, Verletzungen des Amtsgeheimnisses strafrechtlich zu verfolgen, und wirft wichtige Fragen zum investigativen Journalismus und zur Pressefreiheit auf.

Abstimmung im Ständerat setzt journalistischen Quellenschutz unter Druck
AISWI swissinfo.ch

Der Ständerat nahm den Vorstoss am 24. September 2026 mit 34 zu 10 Stimmen an. Damit geht ein Vorschlag zur Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes an den Nationalrat. Dort beginnt die nächste Etappe einer Debatte, die direkte Folgen für die investigative Berichterstattung in der Schweiz haben könnte.

Der Vorstoss fordert den Bund auf, die rechtlichen Schutzbestimmungen zu lockern, die es Journalistinnen und Journalisten ermöglichen, vertrauliche Quellen zu schützen. Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, eine Änderung würde es erleichtern, Verletzungen des Amtsgeheimnisses strafrechtlich zu verfolgen. Nach dem geltenden Strafrecht können Medienschaffende grundsätzlich die Aussage darüber verweigern, wer ihnen Informationen für investigative Recherchen liefert.

Dieser Schutz gilt bereits heute nicht uneingeschränkt. Gerichte können eine Offenlegung verlangen, wenn es um schwere Straftaten geht oder wenn Informationen nötig sind, um ein Leben zu retten oder körperliche Schäden abzuwenden. Der vom Ständerat unterstützte Vorschlag würde eine weitere Einschränkung einführen und den Schutz an eine engere Voraussetzung knüpfen: Die Vertraulichkeit müsste unmittelbar zum Schutz der Medienfreiheit erforderlich sein.

Die Abstimmung ändert das Gesetz nicht unmittelbar. Der Nationalrat muss den Vorstoss prüfen, bevor der Bundesrat mit einer Stellungnahme beauftragt wird und allfällige Gesetzesänderungen vorangetrieben werden können.

Vorstoss verschiebt die Grenze zwischen Berichterstattung und Geheimhaltung

Der vorgeschlagene Massstab würde darüber entscheiden, welche Medienschaffenden Anspruch auf Schutz haben. Gemäss dem Vorstoss soll die Vertraulichkeit von Quellen nur dann geschützt bleiben, wenn sie unmittelbar zum Schutz der Medienfreiheit erforderlich ist. Bei der Beurteilung eines Streits um die Offenlegung einer Quelle könnte diese Formulierung die Rolle der Journalistin oder des Journalisten, die Art des Mediums und den öffentlichen Wert der Berichterstattung stärker gewichten.

Der Vorschlag behandelt auch den Schutz vor Beschlagnahmung. Gemäss dem Vorstoss soll diese Schutzbestimmung für Medienschaffende gelten, nicht aber für Personen, die die Vertraulichkeit verletzen. In der Praxis würde damit zwischen Journalistinnen und Journalisten, die geschütztes Material bearbeiten, und Personen unterschieden, denen vorgeworfen wird, Informationen weitergegeben oder anderweitig Geheimhaltungspflichten verletzt zu haben.

Aus den vorliegenden Informationen geht weder hervor, wie der neue Massstab in Einzelfällen angewendet würde, noch welche Straftaten im Zusammenhang mit dem Amtsgeheimnis betroffen wären. Diese Einzelheiten würden zentral, falls der Nationalrat den Vorstoss unterstützt und der Bund mit der Ausarbeitung von Änderungen beginnt.

Vertrauliche Quellen können Medienschaffenden Belege für Entscheidungen liefern, die in öffentlichen Institutionen, Unternehmen und politischen Organisationen getroffen werden. Die vorgeschlagene Einschränkung würde Gerichte und Ermittlungsbehörden dazu verpflichten, die Grenze zwischen geschützter journalistischer Arbeit und einem als Verletzung des Amtsgeheimnisses gewerteten Verhalten klarer zu ziehen.

Schweizer Recht wägt öffentliche Sicherheit und Pressefreiheit gegeneinander ab

Die geltenden Schweizer Regeln bringen den Quellenschutz bereits heute mit schwerwiegenden Risiken für die Öffentlichkeit in Einklang. Gemäss dem von Keystone-SDA beschriebenen Rahmen des geltenden Strafrechts müssen Medienschaffende ihre Quellen nicht offenlegen, wenn sie Informationen für investigative Recherchen sammeln. Ausnahmen gelten bei schweren Straftaten und in Situationen, in denen eine Offenlegung helfen könnte, Leben zu retten oder Menschen vor körperlichen Schäden zu bewahren.

Der Vorstoss des Ständerats würde diesen Grundsatz in engerer Form beibehalten. Der Schutz wäre Medienschaffenden vorbehalten, deren Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit unmittelbar mit der Medienfreiheit verbunden ist. Die Formulierung verleiht der Frage eine verfassungsrechtliche und institutionelle Dimension, da die abschliessende Beurteilung davon abhängen könnte, ob die Berichterstattung der Rolle der Presse dient, die Öffentlichkeit zu informieren.

Die Debatte geht zudem über die üblichen Abläufe in traditionellen Redaktionen hinaus. Der Vorstoss bezieht sich auf Medienschaffende und nicht nur auf angestellte Journalistinnen und Journalisten, schränkt den Beschlagnahmungsschutz für Personen, die die Vertraulichkeit verletzen, aber gesondert ein. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, wie Freischaffende, Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer oder digitale Verlage behandelt würden.

Diese offenen Fragen werden im Nationalrat eine Rolle spielen. Das Parlament muss prüfen, wie eine überarbeitete Regelung in der mehrsprachigen Schweizer Medienlandschaft umgesetzt würde, in der nationale Recherchen häufig kantonale Behörden und vertrauliche Unterlagen öffentlicher Stellen betreffen.

Nationalrat steht vor dem nächsten Entscheid

Der nächste Entscheid liegt beim Nationalrat, während die internationale Aufmerksamkeit für die Pressefreiheit in der Schweiz bereits gross ist. Die grosse Kammer wird bestimmen, ob der Vorschlag des Ständerats im Gesetzgebungsprozess weiterverfolgt wird. Falls ja, muss der Bundesrat die Grundsätze des Vorstosses in durchsetzbare Regeln zur Offenlegung, Beschlagnahmung und zum Amtsgeheimnis überführen.

Die Schweiz wurde in dieser Frage bereits von ausserhalb des Landes kritisiert. Im Mai 2022 kritisierte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Schweizer Bankgeheimnisgesetze und warnte, sie könnten zur Selbstzensur von Medienschaffenden beitragen. Die Kritik bezog sich auf einen anderen Rechtsbereich, gehört aber zum weiteren Kontext im Umgang des Landes mit investigativer Berichterstattung.

Das parlamentarische Protokoll hält nun einen klaren Auftrag des Ständerats fest: 34 Mitglieder sprachen sich für einen eingeschränkten Schutz aus, 10 dagegen. Die Beratungen im Nationalrat werden zeigen, ob diese Haltung einen breiteren parlamentarischen Konsens widerspiegelt.

Bis der Nationalrat tätig wird, bleibt die geltende Regelung in Kraft. Medienschaffende können weiterhin im Rahmen der bestehenden Grenzen die Aussage über ihre Quellen verweigern. Schwere Straftaten, eine Lebensgefahr und das Risiko körperlicher Schäden bleiben Gründe für eine Ausnahme.