Direkte Demokratie
Schweizer Ständerat lehnt Einschränkungen für kommerzielle Unterschriftensammlungen bei Referenden ab
Der Ständerat hat Vorschläge abgelehnt, die bezahlte Unterschriftensammlungen verbieten und die Offenlegung der Finanzierung kommerzieller Referendumskampagnen vorschreiben wollten. Damit bleibt das geltende System trotz früherer Vorwürfe illegaler Praktiken bestehen.

Bezahlte Unterschriftensammlungen bleiben in der Schweiz legal, nachdem der Ständerat am 21. September 2026 ein Verbot abgelehnt hat. Der Entscheid erhält eine Praxis aufrecht, die von Komitees genutzt wird, um Volksinitiativen und Referenden zur Abstimmung auf nationaler Ebene zu bringen. Gleichzeitig steht das Vorgehen erneut unter Beobachtung, insbesondere mit Blick darauf, wie die Unterschriften gesammelt werden.
Der SP-Ständerat Baptiste Hurni hatte beantragt, kommerzielle Unterschriftensammlungen zu verbieten. Da kein Gegenantrag eingereicht wurde, lehnte der Ständerat den Vorschlag ab und schrieb ihn ab. Die Ständeräte lehnten auch eine separate Massnahme ab, die Komitees verpflichtet hätte, die Ausgaben für Firmen offenzulegen, die in ihrem Auftrag Unterschriften sammeln.
Damit bleibt der geltende Rechtsrahmen unverändert. Kampagnengruppen können weiterhin professionelle Sammlerinnen und Sammler anstellen und dafür bezahlen, Unterschriften im öffentlichen Raum zu sammeln. Der Entscheid des Ständerats beendet die breitere Debatte über Schutzmassnahmen für die direkte Demokratie der Schweiz nicht. Er bestätigt, dass das Parlament zum jetzigen Zeitpunkt weder ein allgemeines Verbot noch eine neue Offenlegungspflicht für Ausgaben einführen wird.
Das Thema ist wichtig, weil das Sammeln von Unterschriften den Einstieg für Bürgerinnen, Bürger und Organisationen bildet, die eine nationale Abstimmung erzwingen wollen. Die Regeln für diesen ersten Schritt beeinflussen, wie Vorlagen an die Urne gelangen.
Enthüllungen von 2024 führen zu genauer Prüfung
Den Vorschlägen gingen Enthüllungen im September 2024 über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler voraus, insbesondere in der französischsprachigen Schweiz. Diese Vorwürfe rückten kommerzielle Kampagnen landesweit ins Blickfeld und warfen die Frage auf, ob Bürgerinnen und Bürger rechtmässig angesprochen und Unterschriften mit gültiger Zustimmung gesammelt worden waren.
Das Ausgangsmaterial nennt nicht alle mutmasslichen Praktiken und macht keine Angaben zur Gesamtzahl der betroffenen Unterschriften. Es bestätigt jedoch, dass die Kontroverse die Bundeskanzlei erreicht hat, die seither mehrere Strafanzeigen eingereicht und eine Reihe von Massnahmen ergriffen hat. Die Reaktion der Behörden bedeutet, dass die Vorwürfe Teil eines laufenden rechtlichen und administrativen Verfahrens bleiben und nicht bloss eine abgeschlossene politische Episode sind.
Die französischsprachige Schweiz stand bei den Enthüllungen von 2024 besonders im Fokus. Kommerzielle Unterschriftensammlungen finden jedoch über Kantons- und Sprachgrenzen hinweg statt, und bei nationalen Initiativen werden Unterschriften in vielen Landesteilen benötigt. Das verleiht der Kontroverse eine grössere institutionelle Bedeutung für die Bundespolitik.
Mit der Ablehnung durch den Ständerat bleiben die Durchsetzung der geltenden Regeln und die bestehenden Schutzvorkehrungen die wichtigsten verfügbaren Mittel gegen Fehlverhalten. Künftige Einschränkungen müssten zwischen zulässiger bezahlter Arbeit und Praktiken unterscheiden, welche die Gültigkeit oder Freiwilligkeit einer Unterschrift beeinträchtigen.
Auch Vorstoss für mehr Transparenz scheitert
Der Ständerat lehnte neben dem vorgeschlagenen Verbot auch Transparenzvorschriften ab. Komitees müssen aufgrund der abgelehnten Massnahme nicht offenlegen, wie viel sie für kommerzielle Unterschriftensammlungen ausgeben. Damit bleibt die Kampagnenfinanzierung in diesem Teil des Abstimmungsprozesses für die Öffentlichkeit weniger sichtbar, als es die Befürworterinnen und Befürworter einer Offenlegung verlangt hatten.
Der abgelehnte Transparenzvorschlag richtete sich an Organisationen, die professionelle Sammelfirmen beauftragen. Damit hätte offengelegt werden sollen, wer die Bemühungen finanziert und wie viel Geld in den Aufbau der Unterschriftenbasis fliesst. Der Entscheid des Ständerats bedeutet, dass aufgrund dieser Vorstösse keine solche obligatorische Offenlegungspflicht eingeführt wird.
Ohne neue Vorschrift gelten für Kampagnengruppen weiterhin die bestehenden Pflichten und Kontrollen. Die Quelle nennt weder ein Ersatzsystem für die Berichterstattung noch einen Schwellenwert für Ausgaben oder einen neuen Zeitplan für deren Veröffentlichung. Sie enthält auch keine Zahlen zu den Beträgen, die derzeit an Sammlerinnen und Sammler bezahlt werden. Diese Angaben bleiben wichtig, um das Ausmass des kommerziellen Einflusses auf die direkte Demokratie der Schweiz einzuschätzen.
Für Stimmberechtigte bedeutet dies in der Praxis, dass sie nur begrenzten Einblick in die Finanzen erhalten, wenn eine Vorlage die nächste Verfahrensstufe erreicht. Komitees können weiterhin kommerziell organisierte Unterschriftensammlungen durchführen, während die Strafanzeigen und administrativen Massnahmen der Bundeskanzlei mutmassliche Verstösse über die bestehenden Wege behandeln.
Die direkte Demokratie steht vor ihrer nächsten Bewährungsprobe
Das Unterschriftensystem der Schweiz wird nun mit weiterhin erlaubten kommerziellen Sammlungen fortgeführt, während die Vorwürfe die Aufsicht weiterhin prägen. Die Bundeskanzlei hat nach den Enthüllungen von 2024 bereits mehrere Strafanzeigen eingereicht und Massnahmen ergriffen. Mit dem Entscheid des Ständerats bleiben diese Schritte zusammen mit dem geltenden Rechtsrahmen vorerst die wichtigsten Mittel zum Schutz des Verfahrens.
Der Entscheid lässt auch die Frage offen, ob das Sammeln von Unterschriften stärker digitalisiert werden soll. Swissinfo berichtete im März 2025, es sei weiterhin unklar, ob der Unterschriftenskandal die Digitalisierung der direkten Demokratie beschleunigen werde. Eine digitale Sammlung könnte verändern, wie Komitees Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen und wie die Behörden eingereichte Unterschriften überprüfen. Die Quelle besagt jedoch nicht, dass das Parlament einen digitalen Ersatz bewilligt oder dafür einen Zeitplan festgelegt hat.
Für politische Organisationen bedeutet das Ergebnis, dass die bisherigen Bedingungen fortbestehen. Sie können weiterhin bezahlte Sammlerinnen und Sammler einsetzen, während Stimmberechtigte und Behörden beobachten werden, wie die Kampagnen unter den geltenden Regeln ablaufen. Für die Bundeskanzlei bleiben die Strafanzeigen und administrativen Massnahmen zentral, um festzustellen, ob Fehlverhalten vorlag und ob weitere Reformen nötig sind.
Der Ständerat hat über die unmittelbaren Gesetzesvorschläge entschieden. Die Vertrauensfrage rund um den Weg von einer Unterschrift auf der Strasse bis zur nationalen Abstimmung ist damit nicht geklärt.