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Swiss Observer

Fragen zu mutmasslichem US-Druck auf Schweizer Ermittlungen gegen venezolanischen Geschäftsmann mehren sich

Schweizer Behörden ermitteln gegen den venezolanischen Geschäftsmann Alejandro Betancourt. Gleichzeitig legt eine Recherche der Washington Post nahe, dass hochrangige US-Beamte zugunsten Betancourts bei Schweizer Behörden interveniert haben. Der Fall verdeutlicht den geopolitischen Druck, der auf Schweizer Finanz- und Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Venezuelas Ölsektor lastet.

Fragen zu mutmasslichem US-Druck auf Schweizer Ermittlungen gegen venezolanischen Geschäftsmann mehren sich
AISWI swissinfo.ch

Eine Schweizer Geldwäschereiermittlung ist mit der neuen Öldiplomatie Washingtons verflochten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2019 gegen den venezolanischen Geschäftsmann Alejandro Betancourt. Eine Recherche der Washington Post legt unterdessen nahe, dass hochrangige US-Beamte zugunsten Betancourts bei Schweizer Behörden interveniert haben.

Die gemeldeten Kontakte folgten auf die Festnahme des ehemaligen venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch US-Streitkräfte im Januar. Betancourt trat danach als wichtiger Vermittler zwischen Washington und Caracas in Erscheinung und verfügt insbesondere im venezolanischen Ölsektor über grossen Einfluss. Sein Unternehmen gilt inzwischen als zweitgrösster privater Ölproduzent des Landes.

Der Zeitpunkt hat die Aufmerksamkeit in der Schweiz verstärkt. Am vergangenen Freitag verkündete US-Präsident Donald Trump, was er als historisches Abkommen mit Venezuela bezeichnete. Betancourts Unternehmen dürfte dabei eine zentrale Rolle spielen. Das Abkommen umfasst 17 Ölfelder und rund 65 Milliarden Barrel Reserven.

Der Fall stellt die Zürcher Justizbehörden in den Kontext eines raschen Wandels der US-Politik gegenüber Caracas. Er wirft auch Fragen dazu auf, wie diplomatische Prioritäten, kommerzielle Interessen und ein laufendes Schweizer Strafverfahren zusammenwirken, wenn ein Geschäftsmann für mächtige Regierungen nützlich wird.

Kontakte Washingtons mit Bern und Zürich

Laut der Washington Post drängten US-Beamte darauf, dass Betancourt weiterhin reisen könne und von strafrechtlichen Sanktionen verschont bleibe. Der Recherche zufolge nahm zunächst das US-Aussenministerium mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten Kontakt auf. Danach führte das US-Justizministerium Gespräche mit dem Schweizer Bundesanwalt.

Das Bundesamt für Justiz bestätigte dem Schweizer Radio und Fernsehen RTS, dass ein «kurzes Gespräch» stattgefunden habe. Schweizer Beamte erklärten, der Bundesanwalt habe seine US-amerikanischen Amtskollegen an die Zürcher Staatsanwaltschaft verwiesen, die für die Ermittlungen zuständig ist.

Die Washington Post berichtete, dass spätere Gespräche auch Zürcher Justizbehörden einbezogen hätten. Die angebliche Botschaft lautete, Betancourt solle reisen dürfen und das Verfahren solle ohne strafrechtliche Sanktionen abgeschlossen werden.

Diese Einzelheiten lassen sich anhand der verfügbaren Informationen der Schweizer Behörden nicht unabhängig bestätigen. Bestätigt ist, dass sich amerikanische und Schweizer Beamte über einen von der Zürcher Staatsanwaltschaft behandelten Fall ausgetauscht haben. Diese Unterscheidung ist im föderalen System der Schweiz bedeutsam, in dem die kantonalen Staatsanwaltschaften Strafuntersuchungen in ihrem Zuständigkeitsbereich in der Regel leiten. Das Bundesamt für Justiz erklärte, der Bundesanwalt habe den Fall nicht übernommen.

Schweizer Finanzplatz den Risiken Venezuelas ausgesetzt

Die Rolle der Schweiz in diesem Fall geht über einen einzelnen Geschäftsmann hinaus. Schweizer Rohstoffhändler und Banken sind seit Jahren den Risiken der politischen Krise in Venezuela und der US-Sanktionspolitik ausgesetzt. Schweizer Unternehmen haben venezolanisches Rohöl gehandelt, Transaktionen finanziert oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Energiebranche des Landes erbracht. Dadurch sind Entscheide zur Einhaltung von Vorschriften finanziell und rechtlich folgenreich.

Betancourts Stellung hat sich durch die politischen Umwälzungen in Caracas stark verändert. Laut dem Bericht pflegt er enge Beziehungen zu venezolanischen Behörden und hat direkten Zugang zur amtierenden Präsidentin Delcy Rodríguez. Nach Maduros Festnahme wurden diese Beziehungen zu einem Kommunikationskanal zwischen Washington und Caracas, insbesondere in der Energiepolitik.

Das gemeldete Abkommen verdeutlicht das Ausmass der wirtschaftlichen Interessen: 17 Ölfelder und rund 65 Milliarden Barrel Reserven. Betancourts Unternehmen stünde im Zentrum eines Projekts, das Venezuelas wertvollstes Wirtschaftsgut betrifft.

Für Schweizer Institutionen entstehen dadurch konkurrierende Anforderungen. Finanzunternehmen müssen Risiken im Zusammenhang mit Sanktionen und Geldwäscherei beurteilen. Staatsanwaltschaften müssen die Beweislage nach Schweizer Recht prüfen. Diplomatinnen und Diplomaten müssen die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten und Venezuela pflegen. Keine dieser Aufgaben entfällt, nur weil ein Geschäftsabschluss strategische Bedeutung erlangt hat.

Rückzug des Auslieferungsgesuchs wirft Fragen auf

Der zeitliche Ablauf des Auslieferungsverfahrens hat die Aufmerksamkeit auf die Entscheide in Zürich verstärkt. Im November 2025 ersuchte die Schweiz Grossbritannien um die Auslieferung Betancourts. Die britischen Behörden nahmen ihn fest und untersagten ihm die Ausreise, während sie das Schweizer Gesuch prüften.

Im Mai zogen die Zürcher Justizbehörden das Auslieferungsgesuch zurück. RTS bat die Zürcher Staatsanwaltschaft, den Entscheid zu begründen. Die Behörde verwies auf Besonderheiten des britischen Verfahrens, doch das Quellenmaterial enthält keine vollständige Erklärung.

Der Rückzug erfolgte nach den von der Washington Post beschriebenen US-Kontakten und nachdem Betancourts Bedeutung für die entstehende Beziehung zwischen Washington und Caracas gewachsen war. Diese Abfolge hat Fragen dazu aufgeworfen, ob äusserer Druck die Schweizer Untersuchung beeinflusst hat. Die verfügbaren Stellungnahmen belegen dies nicht.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft bleibt für die Geldwäschereiermittlung zuständig. Betancourt bestreitet jedes Fehlverhalten. Ein allfälliger Entscheid muss sich mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, dem Stand der seit 2019 gesammelten Beweise und der Rechtsgrundlage für weitere Schritte in der Schweiz befassen. Der Entscheid über die Auslieferung erledigt die Strafuntersuchung nicht und belegt auch nicht, dass US-Beamte ihren Ausgang beeinflusst haben.

Die Schweiz wägt Justiz und Geopolitik ab

Die nächsten Schritte werden zeigen, wie die Schweiz die Unabhängigkeit der Justiz schützt und zugleich ihre strategischen Beziehungen pflegt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss weiterhin prüfen, ob die Geldwäschereivorwürfe eine Anklage oder andere Verfahren rechtfertigen. Schweizer Bundesbehörden könnten unterdessen weitere Fragen zu den Kontakten mit Washington und zu den Grenzen zwischen diplomatischer Kommunikation und Druck auf die Justiz beantworten müssen.

Der Fall ist auch Teil eines umfassenderen Sanktionsstreits. Die Schweiz musste die Folgen der US-Massnahmen gegen Venezuela beurteilen, darunter Fragen zu Vermögenswerten mit Bezug zu Nicolás Maduro und zu den Auswirkungen amerikanischer Sanktionen auf Schweizer Unternehmen. Diese Entscheide betreffen Banken, Rohstoffhändler und Anwältinnen und Anwälte, die von der Schweiz aus tätig sind. Die Schweiz ist ein bedeutender globaler Handelsplatz für Rohstoffe.

Betancourts gemeldeter Zugang zu Caracas und seine Rolle im geplanten Öl-Abkommen verleihen der Untersuchung internationales Gewicht. Die Beteiligung seines Unternehmens an 17 Ölfeldern mit rund 65 Milliarden Barrel Reserven macht den Fall sowohl für die Energiemärkte als auch für die Strafjustiz relevant.

Die öffentlich zugänglichen Informationen bestätigen derzeit Kontakte zwischen US-amerikanischen und Schweizer Beamten, ein Schweizer Auslieferungsgesuch und dessen späteren Rückzug. Sie belegen weder, dass Washington den Zürcher Staatsanwälten Weisungen erteilt hat, noch, dass Betancourt einer Strafverfolgung entgehen wird. Diese Fragen hängen von den Beweisen und den noch ausstehenden Entscheiden in der Schweiz ab.