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Swiss Observer

Schweizer Parlament will Obergrenze für die Wolfspopulation

Das Parlament hat einen Vorstoss gutgeheissen, der eine Obergrenze für die Schweizer Wolfspopulation festlegen und regionale Abschüsse erlauben soll, wenn diese Grenze überschritten wird. Die Befürworter verweisen auf die wachsende Zahl von Rudeln und den Druck auf die alpine Landwirtschaft. Die Einzelheiten der Umsetzung müssen noch ausgearbeitet werden.

Schweizer Parlament will Obergrenze für die Wolfspopulation
AISWI swissinfo.ch

Mit 116 zu 73 Stimmen rückt der Nationalrat eine gesetzliche Obergrenze für Wölfe ins Zentrum der Schweizer Wildtierpolitik. Das Parlament hat einen Vorstoss gutgeheissen, der den Bundesrat verpflichtet, eine Obergrenze für die Wolfspopulation des Landes auszuarbeiten und regionale Abschüsse zu erlauben, wenn diese Grenze überschritten wird. Sechs Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Der Ständerat hatte dem Vorstoss bereits in der Frühjahrssession zugestimmt, womit er in beiden Kammern Unterstützung erhielt.

Fabio Regazzi, Mitte-Ständerat aus dem Tessin, argumentierte, dass die wachsende Zahl der Wölfe die alpine Landwirtschaft zunehmend unter Druck setze. In seinem Vorstoss hält er fest, dass die Zahl der Wölfe in der Schweiz von rund einem Dutzend im Jahr 2010 auf heute mehr als 300 gestiegen sei. Zudem gebe es mehr als 30 Rudel. Swissinfo.ch berichtete unabhängig davon, dass es im Land 2025 43 Rudel gab. Dies deutet darauf hin, dass die Population weiter wächst.

Die Abstimmung legt weder eine zahlenmässige Obergrenze fest noch erlaubt sie sofortige Abschüsse. Diese Einzelheiten liegen nun beim Bundesrat, der den rechtlichen und administrativen Rahmen ausarbeiten muss. Das Parlament erhält später erneut Gelegenheit, die Änderungen zu prüfen. Auch eine Volksabstimmung könnte den Schweizer Stimmberechtigten das letzte Wort geben, falls die Gegnerinnen und Gegner genügend Unterstützung sammeln.

Steigende Wolfszahlen treiben neue Politik voran

Die gemeldete Wolfspopulation der Schweiz ist von rund 12 Tieren im Jahr 2010 auf heute mehr als 300 gewachsen. Diese Zahlen bilden die Grundlage für den Entscheid des Parlaments, eine landesweite Obergrenze anzustreben. Der Vorstoss legt jedoch nicht fest, wie viele Wölfe oder Rudel die Schweiz zulassen soll.

Der Vorschlag spiegelt auch einen Wandel darin, wie die Politik die geografischen Auswirkungen der Population beurteilt. Die Obergrenze soll landesweit gelten, Abschüsse sollen hingegen in der Region erfolgen, in der die Grenze überschritten wurde. Der Bundesrat muss festlegen, wie die Behörden die Population messen, wie oft sie die Zahlen aktualisieren und welche Gebietseinheit einen Eingriff auslöst.

Die jüngsten Zahlen im Quellenmaterial weisen 2025 43 Rudel aus. Der Vorstoss selbst spricht von mehr als 30 Rudeln. Die niedrigere Zahl könnte auf einen anderen Zeitpunkt oder eine andere Zählung zurückzuführen sein. Beide Zahlen belegen denselben Trend: Seit ihrer Rückkehr haben sich Wölfe in immer mehr Teilen der Schweiz angesiedelt.

Eine Populationsobergrenze würde auch Regeln für Rudel erfordern, die Kantonsgrenzen überschreiten. Der Bund muss entscheiden, wie regionale Eingriffe mit den bundesrechtlichen Schutzpflichten, der Zuständigkeit der Kantone und der Überwachung einzelner Tiere zusammenspielen. Keine dieser praktischen Fragen ist bisher geklärt.

Landwirtschaft fordert schnelleres Wolfsmanagement

Befürworterinnen und Befürworter sagen, das bestehende Bewilligungssystem sei für eine rasch wachsende Population zu langsam, zu kompliziert und zu wenig wirksam. Nach den geltenden Regeln erteilen die kantonalen und eidgenössischen Behörden Bewilligungen für Abschüsse im Einzelfall. Regazzis Vorstoss argumentiert, dieses Verfahren reagiere nicht schnell genug auf den Druck, dem die Alpenbetriebe und die traditionelle Alpwirtschaft ausgesetzt seien.

Die vorgeschlagene Obergrenze würde einen umfassenderen Auslöser für Massnahmen schaffen. Sobald die landesweite Grenze überschritten wäre, könnten die Behörden in der betroffenen Region handeln, statt auf einen separaten Entscheid zu warten, der sich auf einen einzelnen Wolf oder Vorfall bezieht. Das Parlament hat die Bedingungen für solche Eingriffe noch nicht festgelegt.

Für Bergbäuerinnen und Bergbauern geht es in der Debatte um die praktischen Kosten des Herdenschutzes in steilem und abgelegenem Gelände. Die Überwachung von Herden, Zäune und Herdenschutzhunde können viel Arbeit und Investitionen erfordern, die kleine Alpenbetriebe nur schwer tragen können. Laut dem Vorstoss werden die Folgen für die alpine Landwirtschaft zunehmend gravierender und bedrohen die traditionelle Alpwirtschaft.

Der Entscheid macht Belege weiterhin nötig. Die Behörden würden nach wie vor verlässliche Zählungen, klare regionale Kriterien und Verfahren zur Bewilligung, Durchführung und Überprüfung von Abschüssen benötigen. Die Gesetzgebung wird bestimmen, ob sich das System auf die Zahl der Rudel, einzelne Tiere, Angriffe auf Nutztiere oder eine Kombination dieser Kriterien stützt.

Der Bundesrat muss die Regeln ausarbeiten

Sozialdemokratische und grüne Mitglieder der Kommission des Nationalrats warnten, das Parlament handle, bevor die bestehenden Instrumente ausreichend erprobt worden seien. Sie argumentierten, dass die jüngsten Änderungen beim Wolfsmanagement den Behörden bereits neue Eingriffsmöglichkeiten gäben. Ihrer Ansicht nach sollten die Behörden zuerst prüfen, ob sich diese Instrumente in der Praxis bewähren.

Die Gegnerinnen und Gegner in der Kommission unterstützten zudem Massnahmen, die direkt auf die Landwirtschaft abzielen, darunter mehr Unterstützung für die alpine Landwirtschaft und schnellere Verfahren für den Abschuss von Wölfen, die wiederholt Schäden verursachen. Ihrer Ansicht nach könnte eine nationale Obergrenze ein kompliziertes Ziel schaffen, ohne die Bedingungen anzugehen, die in bestimmten Tälern zu Verlusten bei Nutztieren führen.

Umweltminister Albert Rösti sagte, der Bundesrat werde den Vorstoss durch eine Gesetzesänderung umsetzen. Damit wird das Parlament erneut eine Rolle spielen, sobald der Bundesrat seinen Entwurf vorlegt. Das Verfahren könnte auch in eine landesweite Abstimmung münden, falls ein Referendum ergriffen wird und zustande kommt.

Die Debatte geht somit über die Grösse der Wolfspopulation hinaus. Es geht um das Verhältnis zwischen Bundesregeln und kantonalen Entscheiden, den Schutz von Nutztieren, die Pflichten im Zusammenhang mit dem Wildtierschutz und die finanzielle Unterstützung abgelegener Landwirtschaftsbetriebe. Der Entwurf des Bundesrats muss den politischen Auftrag des Parlaments in ein System übersetzen, das in den unterschiedlichen Bergregionen der Schweiz funktionieren kann.

Die Schweiz wartet auf die Obergrenze

Die nächste entscheidende Zahl wird die Obergrenze selbst sein. Das Parlament hat es dem Bundesrat überlassen, sie festzulegen. Der Bundesrat muss nun vorschlagen, wie viele Wölfe die Schweiz verkraften kann, bevor regionale Abschüsse möglich werden. Ausserdem muss er festlegen, welche Nachweise erforderlich sind, um eine Überschreitung der Grenze festzustellen.

Die Gesetzgebung wird die Wildtierpolitik über Jahre prägen. Eine tiefe Obergrenze könnte in Kantonen mit etablierten Rudeln häufigere Eingriffe auslösen. Bei einer hohen Obergrenze müssten sich die Bäuerinnen und Bauern möglicherweise vor allem auf Prävention und gezielte Bewilligungen verlassen. Das Ergebnis hängt davon ab, wie der Bundesrat Populationsüberwachung, Nutztierschutz, regionale Bedingungen und den Rahmen des Artenschutzes in der Schweiz gewichtet.

Sobald der Bundesrat seine Gesetzesänderung ausgearbeitet hat, wird das Geschäft ans Parlament zurückkehren. Ergreifen Gegnerinnen und Gegner ein Referendum, könnten die Stimmberechtigten darüber entscheiden, ob der überarbeitete Ansatz in Kraft treten soll. Diese Möglichkeit verleiht der Ausarbeitung landesweite Bedeutung, die über die beiden bereits erfolgten Parlamentsabstimmungen hinausgeht.

Vorerst hat die Schweiz einen politischen Auftrag für eine Obergrenze, aber noch kein funktionierendes Quotensystem. Die Behörden müssen die Zählung, den Auslöser, die regionalen Grenzen und das Bewilligungsverfahren noch festlegen. Die für 2025 gemeldeten 43 Rudel im Vergleich zu rund einem Dutzend Wölfen im Jahr 2010 sorgen dafür, dass diese Entscheide in den Alpen und im Mittelland genau verfolgt werden.