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Swiss Observer

Schweizer Parlament lehnt Vorschlag zur Vereinfachung der Einbürgerung ab

Das Schweizer Parlament hat einen Vorschlag abgelehnt, das Einbürgerungsverfahren zu verkürzen. Damit bleibt der bisherige Weg zum Schweizer Bürgerrecht bestehen.

Schweizer Parlament lehnt Vorschlag zur Vereinfachung der Einbürgerung ab
AIThe Local Switzerland

34 Stimmen dagegen und 9 dafür: Damit bleibt der bisherige Weg zur Einbürgerung in der Schweiz bestehen. Der Ständerat lehnte diese Woche einen Vorschlag ab, der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt die Beantragung des Schweizer Bürgerrechts ermöglicht hätte. Bisher gilt eine Frist von zehn Jahren.

Der Entscheid folgt auf die Ablehnung desselben Vorschlags durch den Nationalrat im April mit einer Zweidrittelmehrheit. Da beide Kammern dagegen sind, verfügt die Initiative über keine parlamentarische Mehrheit und erhält keinen Gegenvorschlag des Bundesrats. Die Stimmberechtigten werden dennoch an der Urne über ihr Schicksal entscheiden, ein Abstimmungstermin steht jedoch noch nicht fest.

Laut den Befürworterinnen und Befürwortern der Initiative bleibt damit eines der anspruchsvollsten Einbürgerungssysteme Europas bestehen. Ihre Kampagne argumentiert, dass der heutige Rahmen den Zugang zu politischen Rechten ungleich gestaltet, insbesondere für Einwohnerinnen und Einwohner von ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA.

Die Mehrheit des Parlaments betrachtet das bestehende Verfahren als Schutzmassnahme. Die Einbürgerung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die lokalen Behörden prüfen, ob Gesuchstellende dauerhafte Bindungen zur Schweiz aufgebaut haben. Diese Struktur bleibt unverändert, sofern die Stimmberechtigten die Initiative nicht annehmen.

Integration hält die Zehnjahresfrist aufrecht

Der Vorschlag hätte die allgemeine Wohnsitzfrist von 10 auf 5 Jahre verkürzt. Die Befürworterinnen und Befürworter sagen, diese Änderung würde die Schweiz näher an die Praxis anderer europäischer Länder heranführen und den Beitrag von Menschen anerkennen, die sich ein Leben im Land aufgebaut haben, ohne einen Schweizer Pass zu besitzen.

Das heutige Verfahren ist komplexer als eine einzige landesweite Wartefrist. Gesuchstellende müssen die Anforderungen des Bundes erfüllen und zudem die kantonalen und kommunalen Vorschriften einhalten. Diese lokalen Bedingungen können Nachweise zur Integration, zur Vertrautheit mit dem Schweizer Alltag und zu den Sprachkenntnissen umfassen, ebenso wie die bisherige Aufenthaltsdauer und das Verhalten der gesuchstellenden Person.

Marianne Binder-Keller, die Sprecherin der Kommission, warnte, dass der Wegfall lokaler Mindestaufenthaltsfristen die Verbindung zwischen Einbürgerung und einem gefestigten Wohnort schwächen würde. Sie sagte, dass auch Personen Schweizer Bürgerinnen und Bürger werden könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch nicht gefestigt sei.

Die Meinungsverschiedenheit geht auf zwei unterschiedliche Vorstellungen von Integration zurück. Die Befürworterinnen und Befürworter gewichten die in der Schweiz verbrachten Jahre und die Gleichbehandlung langjähriger Einwohnerinnen und Einwohner stärker. Die Gegnerinnen und Gegner wollen, dass die Behörden weiterhin Aufenthaltsdauer und lokale Prüfungen als Belege für dauerhafte Bindungen berücksichtigen. Das Parlament entschied sich für den zweiten Ansatz.

Die Staatsangehörigkeit bestimmt weiterhin den Weg

Für nicht alle ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz gilt dieselbe Aufenthaltsdauer. Bürgerinnen und Bürger von EU- und EFTA-Staaten, darunter Norwegen, Island und Liechtenstein, erhalten eine Niederlassungsbewilligung im Allgemeinen schneller als viele Personen aus Drittstaaten. Nach fünf Jahren mit einer B-Bewilligung erhalten sie in der Regel eine C-Bewilligung. Anschliessend müssen sie weitere fünf Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnen, bevor sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können.

Für viele Staatsangehörige aus Drittstaaten dauert es zehn Jahre ununterbrochenen Aufenthalts, bis sie eine C-Bewilligung erhalten. Danach gelten für sie die jeweiligen Einbürgerungsanforderungen. Dieser Unterschied hat konkrete Folgen: Menschen mit einem ähnlichen Leben in der Schweiz können aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus mit unterschiedlichen Fristen konfrontiert sein.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative argumentieren, dass dieses System Staatsangehörigen aus Drittstaaten besonders hohe Hürden auferlegt. Sie betrachten das Bürgerrecht als eine Frage gleicher politischer Rechte und sagen, der Zugang sollte weniger stark von der Herkunft abhängen.

Das Quellenmaterial enthält keine Rangliste der Einbürgerungsregeln nach Ländern. Es zeigt jedoch, weshalb die Kampagne die Schweiz mit anderen europäischen Staaten vergleicht und dabei zu ihrem Nachteil bewertet, während das Parlament den Schwerpunkt auf die föderale Struktur des Landes und die langfristige lokale Integration legt.

Das Stimmvolk entscheidet

Über das dreistufige System der Schweiz entscheiden nun die Stimmberechtigten und nicht eine weitere parlamentarische Verhandlung. Die Mehrheit des Ständerats erklärte, die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden seien klar geregelt und hätten sich bewährt. Deshalb lehnte sie sowohl eine Verlagerung der Zuständigkeiten als auch die vorgeschlagene kürzere Aufenthaltsfrist ab.

Dieses Argument ist wichtig, weil die Einbürgerung in der Schweiz nahe am Wohnort der gesuchstellenden Person vollzogen wird. Kantone und Gemeinden prüfen mit, ob eine Person in das lokale Leben integriert ist, während die Regeln des Bundes den nationalen Rahmen festlegen. Die Befürworterinnen und Befürworter einer Reform sehen in dieser Aufteilung eine Ursache für Verzögerungen und uneinheitliche Entscheide. Die Mehrheit des Parlaments betrachtet sie als wirksame Schutzmassnahme gegen Einbürgerungen, bevor sich der Aufenthalt dauerhaft gefestigt hat.

Die Initiative kommt zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt vors Volk. Der Bundesrat wird keinen Gegenvorschlag unterbreiten. Damit stehen den Stimmberechtigten auf dem Stimmzettel die Initiative und das bestehende System als Alternativen gegenüber.

Im Abstimmungskampf dürfte es vor allem um den Vorschlag einer Fünfjahresfrist, die Behandlung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten und die Bedeutung von Integration gehen. Das Parlament hat seine Position festgelegt. Die öffentliche Debatte verlagert sich nun aus Bern in die Kantone und Gemeinden der Schweiz.