Schweizer Nachrichtendienst
Untersuchung beim Schweizer Nachrichtendienst klärt viele Fragen zu Datenlecks, Kaspersky-Frage bleibt offen
Das Schweizer Verteidigungsdepartement teilt mit, dass die Untersuchungen zu Vorfällen im Zusammenhang mit der ehemaligen Cyber-Einheit des Nachrichtendienstes des Bundes die mutmasslichen Datenlecks weitgehend geklärt hätten und frühere Empfehlungen im Allgemeinen umgesetzt worden seien. Fragen zu einer möglichen Zusammenarbeit mit dem russischen Cybersicherheitsunternehmen Kaspersky seien weiterhin offen und der Polizei übergeben worden.

Das Schweizer Verteidigungsdepartement erklärt, eine Reihe von Überprüfungen habe die Krise rund um die ehemalige Cyber-Abteilung des Nachrichtendienstes des Bundes weitgehend geklärt, während eine heikle Untersuchungslinie offenbleibt. Die offene Frage betrifft eine mutmassliche Zusammenarbeit mit dem russischen Cybersicherheitsunternehmen Kaspersky und wurde der Polizei sowie der Bundesanwaltschaft übergeben.
Die Beurteilung des Departements umfasst Vorfälle und Berichte, die sich über mehr als zwei Jahrzehnte angesammelt haben. Die ehemalige Cyber-Einheit des NDB befasste sich seit 2001 mit solchen Angelegenheiten, darunter mit Vorwürfen, Schweizer Nachrichtendienstinformationen seien über Kaspersky an russische Geheimdienste weitergeleitet worden. Die Ermittler untersuchten auch Behauptungen, wonach Daten gelöscht worden seien.
Die Ergebnisse verschaffen dem NDB eine gewisse institutionelle Entlastung. Das Departement erklärte, die Vorfälle seien «hinreichend geklärt» und Empfehlungen aus früheren Berichten seien «im Grundsatz» umgesetzt worden. Damit sind jedoch nicht alle rechtlichen oder tatsächlichen Fragen beantwortet. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Kaspersky werden weiterhin untersucht, sodass der politisch heikelste Teil der Affäre ausserhalb der abschliessenden Beurteilung des Departements bleibt.
Für die Schweizer Sicherheitsbehörden verläuft der Fall nun auf zwei Ebenen: Die administrativen Lehren scheinen weitgehend gezogen, während das mögliche Verhältnis zu einem mit Russland verbundenen Technologieanbieter auf den Ausgang einer Strafuntersuchung wartet.
Vier Überprüfungen zum Umgang mit Nachrichtendienstinformationen
Vier separate Überprüfungen befassten sich mit der ehemaligen Cyber-Abteilung: eine interne Untersuchung, zwei externe Untersuchungen und eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörde. Die Breite dieses Verfahrens widerspiegelt die Tragweite der Vorwürfe gegen einen Nachrichtendienst des Bundes und im Umgang mit sensiblen Informationen.
Die Überprüfungen untersuchten Berichte über Datenübermittlungen, mutmassliche Verbindungen zu Kaspersky und Behauptungen, Informationen seien gelöscht worden. Ihr Schluss war begrenzt, aber bedeutsam: Die Ermittler fanden keine Hinweise auf eine «umfangreiche» Löschung von Daten. Diese Formulierung lässt Fragen zu einzelnen Vorfällen oder begrenzten Versäumnissen offen, weist aber die weitreichendste Version der im Communiqué des Departements geschilderten Löschungsvorwürfe zurück.
Das Verteidigungsdepartement erklärte zudem, Empfehlungen aus früheren Berichten seien im Allgemeinen umgesetzt worden. Der Zusatz «im Grundsatz» ist wichtig, denn er beschreibt die formelle Reaktion auf festgestellte Schwachstellen, statt zu erklären, sämtliche operativen Bedenken seien ausgeräumt. Das Departement veröffentlichte in den für diesen Bericht verfügbaren Unterlagen keine detaillierte Aufstellung der einzelnen Empfehlungen.
Das Ergebnis ist eine offizielle Feststellung, die den Streit eingrenzt. Die umfassenden Überprüfungen hätten eine umfangreiche Datenlöschung nicht belegt, zugleich bleibt möglich, dass bestimmte Handlungen oder Verfahren weiterhin überprüft werden müssen. Diese Unterscheidung wird wichtig bleiben, während die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe im Zusammenhang mit Kaspersky gesondert untersucht.
Kaspersky-Frage bleibt bei der Staatsanwaltschaft
Die Kaspersky-Frage bleibt der ungelöste Kern der Affäre. Den Vorwürfen zufolge könnten Schweizer Nachrichtendienstinformationen über das russische Cybersicherheitsunternehmen an russische Geheimdienste gelangt sein. Damit stellen sich Fragen zu den Risiken von Zulieferern, Zugangskontrollen und dem Schutz von Informationen zur nationalen Sicherheit.
Das Verteidigungsdepartement hat die Vorwürfe weder als erwiesen erklärt noch zurückgewiesen. Es hat sie der Polizei übergeben, und die Bundesanwaltschaft ermittelt. Damit verlagert sich die nächste Phase über die administrative Überprüfung des Departements hinaus in ein Verfahren, das klären könnte, ob strafbares Verhalten vorlag.
Die Frage ist für die Schweiz von grösserer Bedeutung, weil Behörden auf ausländische Technologieunternehmen angewiesen sind und zugleich Informationen verwalten, die feindlichen Diensten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Kaspersky steht seit Jahren im Zentrum internationaler Sicherheitsbedenken, und Schweizer Medien haben auch über Verbindungen zwischen Nachrichtendienstmitarbeitenden und anderen umstrittenen russischen Unternehmen berichtet. Diese weiter gefassten Berichte bilden den politischen Kontext, doch aus den hier vorliegenden Angaben geht keine abschliessende Feststellung gegen das Unternehmen oder die ehemalige Einheit hervor.
Bis die Untersuchung der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, bleibt die weitgehende Entlastung durch das Departement klar begrenzt. Sie betrifft die bereits abgeschlossenen Untersuchungen, während die Frage einer möglichen Zusammenarbeit mit Kaspersky rechtlich und institutionell offenbleibt.
Schweiz wartet auf Ergebnisse der Strafuntersuchung
Die Untersuchungen haben die unmittelbaren Vorwürfe gegen die ehemalige Cyber-Abteilung eingegrenzt, doch für die Schweiz bleibt die Rechenschaftspflicht auf dem Prüfstand. Dass keine Hinweise auf eine umfangreiche Datenlöschung gefunden wurden, entkräftet den weitreichendsten Vorwurf des Falls. Die Übergabe der Kaspersky-Frage sorgt dafür, dass die Affäre auf einem separaten Weg weitergeht.
Für das Parlament und die Öffentlichkeit werden die nächsten Etappen der Fortgang der Untersuchung der Bundesanwaltschaft sowie allfällige Erkenntnisse von Polizei oder Staatsanwaltschaft sein. Die Mitteilung des Verteidigungsdepartements nennt keinen Zeitplan, keine Verdächtigen und keine Einzelheiten zu den untersuchten Beweisen. Auch die operativen Details zu den umgesetzten Empfehlungen werden nicht dargelegt.
Diese Lücken schränken ein, was sich heute schliessen lässt. Der NDB kann auf mehrere Überprüfungen und die Umsetzung früherer Empfehlungen verweisen. Kritikerinnen und Kritiker können weiterhin Klarheit darüber verlangen, wie ein russisches Technologieunternehmen ins Spiel kam und ob Schweizer Daten durch diese Beziehung gefährdet wurden. Beide Fragen können bestehen bleiben, während die administrativen Feststellungen Bestand haben.
Die Debatte über die Aufsicht über die Schweizer Nachrichtendienste wird sich deshalb von der Frage, ob es zu einer umfassenden Löschung von Daten kam, hin zur enger gefassten, möglicherweise folgenreicheren Frage verlagern, wie sensible Informationen im Umgang mit ausländischen Technologieanbietern behandelt wurden. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft wird klären, ob es bei einem institutionellen Versagen bleibt oder sich daraus ein Strafverfahren entwickelt.