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Swiss Observer

Bundesgericht stärkt SRF im Streit um Berichterstattung zu Gaza-Protesten

Das Schweizerische Bundesgericht hat eine Beanstandung gegen SRF wegen der Berichterstattung über Gaza-bezogene Proteste an Universitäten aufgehoben. Es befand, dass der Sender das Vielfaltsgebot nicht widerrechtlich verletzt hat. Der Entscheid präzisiert, wie das Schweizer Medienrecht mutmassliche Auslassungen und die Ausgewogenheit in der Gesamtberichterstattung eines Senders beurteilt.

Bundesgericht stärkt SRF im Streit um Berichterstattung zu Gaza-Protesten
AISWI swissinfo.ch

Das Bundesgericht hat SRF wegen der Berichterstattung über Gaza-bezogene Proteste an Universitäten entlastet und damit eine Beanstandung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vom Dezember 2024 aufgehoben. Das am 4. September 2026 bekannt gewordene Urteil hebt die formelle Feststellung eines Verstosses durch die öffentlich-rechtliche Schweizer Rundfunkanstalt auf und setzt einen wichtigen Massstab für künftige Beschwerden zur Ausgewogenheit.

Gegenstand des Verfahrens waren SRF-Beiträge, die zwischen Februar und Mai 2024 ausgestrahlt wurden, als es an Universitäten zu Protesten im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg kam. Eine Privatperson beanstandete, die Berichterstattung verharmlose die Demonstrationen, vermittle eine einseitige Sichtweise und setze sich nicht ausreichend mit antisemitischen Tendenzen auseinander.

Die UBI hiess die Beschwerde im Dezember 2024 gut. Sie kam zum Schluss, SRF habe den gesetzlichen Grundsatz der Vielfalt im Rundfunk verletzt. Die Muttergesellschaft von SRF, die SRG, zog den Entscheid an das höchste Gericht des Landes weiter.

Das Bundesgericht hat die Beurteilung der UBI nun verworfen. Sein Urteil bestätigt, dass die Berichterstattung eines Senders anhand seines gesamten Programms zu beurteilen ist und nicht anhand eines einzelnen Beitrags oder einer engen Auswahl von Sendungen. Der Entscheid ordnet den Streit in den etablierten Schweizer Rahmen zur Überprüfung öffentlich-rechtlicher Medien ein, in dem redaktionelle Kritik und Rechtsverletzungen zwei unterschiedliche Fragen bleiben.

Gericht legt Schwelle des Vielfaltsgebots fest

Die zentrale Feststellung des Gerichts betrifft systematische Auslassungen und nicht die Frage, ob jeder Beitrag sämtliche Sichtweisen enthalten muss. Gemäss der im Urteil dargelegten Auslegung ist das Vielfaltsgebot verletzt, wenn relevante Aspekte eines Themas im Programm eines Senders systematisch fehlen. Eine Beschwerde kann die Rechtswidrigkeit nicht allein dadurch belegen, dass sie auf Material hinweist, das in einem einzelnen Beitrag oder Format fehlte.

Diese Unterscheidung ist für SRF wichtig, das komplexe und umstrittene Themen in Fernsehen, Radio und auf digitalen Plattformen behandelt. Das Gericht prüfte die Sendungen des Senders gesamthaft und stellte fest, dass SRF Vorwürfe antisemitischer Tendenzen in mehreren Formaten aufgegriffen hatte. Daher kam es zum Schluss, dass das Thema nicht systematisch ausgeklammert worden war.

Das Urteil erklärt nicht, dass jeder Aspekt der Berichterstattung vollständig oder über jede Kritik erhaben war. Es beantwortet eine engere Rechtsfrage: Hat SRF mit seiner Berichterstattung die Schwelle des Schweizer Medienrechts überschritten? Die Antwort lautete Nein.

Für Beschwerdeführende erhöht das Urteil die Beweisanforderungen. Sie müssen eine wiederkehrende und erhebliche Auslassung in der relevanten Programmberichterstattung aufzeigen, statt zu argumentieren, ein einzelner Beitrag habe einen bestimmten Kontext vermissen lassen. Für öffentlich-rechtliche Sender unterstreicht das Urteil, wie wichtig eine breite Berichterstattung ist, wenn sie über politisch aufgeladene Ereignisse berichten.

Campusproteste prägten die Beschwerde

Der Streit nahm seinen Anfang mit Beiträgen, die während eines politisch aufgeladenen Zeitraums an Schweizer Hochschulen über vier Monate hinweg, von Februar bis Mai 2024, ausgestrahlt wurden. Die Proteste an Universitäten gegen den Gaza-Krieg brachten Fragen der akademischen Freiheit, Israels und Palästinas, des Antisemitismus, der öffentlichen Ordnung und der Verantwortung studentischer Organisatorinnen und Organisatoren in die landesweite Debatte ein.

Das Ausgangsmaterial nennt weder die betroffenen Universitäten noch enthält es eine Aufschlüsselung der einzelnen SRF-Beiträge. Es legt jedoch den Schwerpunkt der Beschwerde dar: Die beschwerdeführende Person argumentierte, SRF habe die Proteste verharmlost, einseitig dargestellt und sich nicht ausreichend mit antisemitischen Tendenzen auseinandergesetzt.

Diese Vorwürfe stellten zwei sensible Massstäbe nebeneinander. Journalistinnen und Journalisten müssen über Demonstrationen und deren erklärte Ziele berichten und zugleich das Verhalten, die Parolen und die politischen Strömungen in ihrem Umfeld untersuchen. Für öffentlich-rechtliche Sender gilt zusätzlich eine gesetzliche Vorgabe, denn das Schweizer Recht verlangt Vielfalt in ihren Programmen.

Bei seiner Prüfung stellte das Bundesgericht fest, dass SRF die Vorwürfe in mehreren Formaten behandelt hatte. Dieser Befund war ausschlaggebend. Das Gericht betrachtete die Sendungen des Senders als zusammenhängendes Gesamtwerk, sodass spätere oder separate Sendungen den Kontext liefern konnten, der in einem einzelnen Beitrag möglicherweise fehlte.

Das Urteil gibt Schweizer Medienaufsichtsbehörden und Gerichten damit eine klarere Methode zur Beurteilung von Beschwerden über sich entwickelnde Geschichten an die Hand. Massgeblich ist nicht nur eine einzelne Sendung, sondern auch die Behandlung des Themas durch den Sender im Zeitverlauf.

Urteil setzt neuen Massstab

Das Urteil stärkt die Beschwerde der SRG und bestätigt, dass die Berichterstattung von SRF nicht rechtswidrig war. Die SRG, zu der auch Swissinfo gehört, focht den Entscheid der UBI vom Dezember 2024 an und erreichte dessen Aufhebung durch das Bundesgericht. Das Urteil wird nun zu einem Bezugspunkt für Streitfälle, in denen eine angebliche Unausgewogenheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltend gemacht wird.

Die praktischen Folgen sind klar. Eine erfolgreiche Beschwerde wegen Verletzung des Vielfaltsgebots muss mehr belegen als eine unvollständige Darstellung in einer einzelnen Sendung. Sie muss zeigen, dass eine relevante Perspektive in der Behandlung des Themas durch den Sender systematisch fehlte. Dieser Ansatz trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die moderne Nachrichtenberichterstattung über Nachrichtenbulletins, Interviews, Analysen, Radiobeiträge und Online-Berichte erstreckt.

Der Entscheid hindert die UBI nicht daran, SRF in künftigen Fällen zu überprüfen. Ebenso wenig entbindet er den öffentlich-rechtlichen Sender von seiner Pflicht, relevante Perspektiven aufzuzeigen, darunter Vorwürfe des Antisemitismus bei der Berichterstattung über Gaza-bezogene Proteste. Er bestimmt, ab wann redaktionelle Mängel eine Verletzung des Vielfaltsgebots darstellen.

Für das Schweizer Publikum lässt das Ergebnis weiterhin Raum für deutliche Kritik an SRF, trennt diese aber von der Feststellung der Rechtswidrigkeit. Für Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen unterstreicht es den Wert einer kontinuierlichen Berichterstattung, die umstrittene Vorwürfe in mehreren Formaten behandelt. Künftige Beschwerden werden nun an diesem breiteren Gesamtbild gemessen.