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Swiss Observer

Sperisen ficht die Schweiz wegen eines 14-jährigen Verfahrens an

Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef Erwin Sperisen hat die Schweiz erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht. Er macht geltend, dass das Verfahren gegen ihn seit mehr als 14 Jahren dauert. Seine jüngste Verurteilung wegen Beihilfe zur Tötung von sieben Gefangenen in Guatemala ist weiterhin vor dem Schweizerischen Bundesgericht hängig.

Sperisen ficht die Schweiz wegen eines 14-jährigen Verfahrens an
AISWI swissinfo.ch

Mehr als 14 Jahre Gerichtsverfahren haben Erwin Sperisen erneut vor Europas höchstes Menschenrechtsgericht gebracht. Der ehemalige guatemaltekische Polizeichef hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine neue Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Er macht geltend, dass die Dauer des Verfahrens sein Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist verletze.

Die neue Beschwerde folgt auf eine Verurteilung durch Genfer Gerichte im September 2024. Die Richter verurteilten den 56-Jährigen wegen Beihilfe zur Tötung von sieben Gefangenen in Guatemala zu 14 Jahren Gefängnis. Seine Beschwerde ist laut seinen Anwälten seit mehr als 20 Monaten vor dem Schweizerischen Bundesgericht hängig.

Das Bundesgericht hat über die Beschwerde noch nicht entschieden, weshalb das Genfer Urteil weiterhin nicht rechtskräftig ist. Die Beschwerde in Strassburg bringt somit eine separate Menschenrechtsstreitigkeit in ein Strafverfahren ein, das bereits mehrere Schweizer Verfahren und eine internationale Prüfung durchlaufen hat.

Sperisens Fall ist für die Schweiz von besonderer Bedeutung, weil er die schweizerische und die guatemaltekische Staatsangehörigkeit besitzt und 2007 mit seiner Familie in die Schweiz flüchtete. 2012 wurde er in Genf verhaftet. Seither haben ihn Genfer Gerichte laut dem Bericht von Swissinfo viermal vor Gericht gestellt und jedes Mal verurteilt.

Die Beschwerde vor Bundesgericht ist weiterhin hängig

Die jüngste Verurteilung wartet seit mehr als 20 Monaten auf einen Entscheid in Bern. Sperisens Anwälte sagen, diese Verzögerung sei Teil eines umfassenderen Musters, durch das das Strafverfahren seit über 14 Jahren andauere.

Die Verteidigung ficht das Genfer Urteil vom September 2024 vor Bundesgericht an. Sie bezeichnet das Urteil als «Machtmissbrauch» und kritisiert das Schweizer Verfahren aus prozessualen Gründen. Die Beschwerde ist weiterhin hängig, weshalb die Verurteilung in der Schweiz noch nicht endgültig entschieden ist.

Das Verfahren erforderte bereits wiederholte Verhandlungen in Genf. Durch jedes neue Verfahren blieben die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Tötungen in guatemaltekischen Gefängnissen vor Schweizer Gerichten, trotz Änderungen in der Aktenlage und früherer Urteile. Im jüngsten Urteil wurde Sperisen erneut der Beihilfe schuldig befunden, was er bestreitet.

Gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention haben Angeklagte das Recht auf eine Verhandlung innerhalb angemessener Frist. Strassburg muss die neue Beschwerde nach seinen eigenen Verfahren prüfen. Die Befassung des Gerichtshofs ersetzt nicht die Zuständigkeit des Bundesgerichts, über die strafrechtliche Beschwerde zu entscheiden. Aus den verfügbaren Informationen geht nicht hervor, wann eines der beiden Verfahren abgeschlossen wird.

Der Guatemala-Fall bleibt grenzüberschreitend

Das Genfer Verfahren verbindet das Schweizer Strafrecht mit der Gewalt in Guatemalas Vergangenheit. Sperisen war Polizeichef von Guatemala, bevor er in die Schweiz zog. Hier untersuchten die Gerichte seine mutmassliche Rolle beim Tod von Gefangenen. Im jüngsten Verfahren ging es um die Tötung von sieben Insassen. Es endete mit einer 14-jährigen Freiheitsstrafe wegen Beihilfe.

Die Verteidigung verweist auf einen anderen Ausgang für weitere Personen, die mit dem Fall in Verbindung stehen. Sperisens Anwälte sagen, sämtliche Mitangeklagten seien von ausländischen Gerichten freigesprochen worden oder ihre Verfahren seien eingestellt worden. Sie verweisen auf den ehemaligen Untergebenen Javier Figueroa, der vor 13 Jahren in Österreich freigesprochen wurde.

Dieser Vergleich ist zentral für das Argument der Verteidigung. Die Genfer Richter verurteilten Sperisen 2024, obwohl die Person, die laut seinen Anwälten als unmittelbarer Täter gilt, im Ausland freigesprochen worden war. Die Anwälte bezeichneten ihren Mandanten als «Gehilfen eines Freigesprochenen».

Die Schweizer Gerichte sind nach wiederholten Verfahren dennoch zu eigenen Schlussfolgerungen gelangt. Der Fall veranschaulicht die rechtlichen Schwierigkeiten, die entstehen, wenn mutmassliche Straftaten im Ausland in der Schweiz verfolgt werden, insbesondere wenn Beweismittel, Zeugen und frühere Urteile auf mehrere Gerichtsbarkeiten verteilt sind.

Die Verteidigung stellt die Genfer Justiz infrage

Sperisens Verteidigung richtet ihre Kritik auch auf die Genfer Justiz. Im Juni 2025 reichte er bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf eine Strafanzeige gegen mehrere Richter ein. Seine Anwälte werfen ihnen Amtsmissbrauch und Verleumdung vor.

Die Verteidigung sagt, die Richter hätten Sperisens Unschuldsvermutung vorsätzlich verletzt und Anweisungen des Bundesgerichts missachtet. Sie verwies zudem auf «offensichtliche Befangenheit» und beantragte die Einsetzung eines ausserhalb Genfs tätigen Sonderstaatsanwalts. Laut dem Bericht haben auch frühere Mitangeklagte, die alle freigesprochen wurden, weitere Strafanzeigen gegen Mitglieder der Genfer Justiz eingereicht.

Diese Anzeigen sind vom Strafverfahren vor Bundesgericht und von der neuen Beschwerde in Strassburg getrennt. Sie entscheiden nicht darüber, ob die Verurteilung von 2024 Bestand hat. Ihre Bedeutung liegt darin, dass sich der Streit über den Umgang Genfs mit einem Fall ausgeweitet hat, der viermal vor die Genfer Gerichte gelangte.

Die Unschuldsvermutung ist ein Grundprinzip des Schweizer Strafverfahrens, bis eine Verurteilung rechtskräftig wird. Das Bundesgericht wird bei seiner noch ausstehenden Prüfung die rechtlichen Argumente gegen das Genfer Urteil beurteilen. Strassburg wiederum wird die Menschenrechtsbeschwerde im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention prüfen.

Der Schweiz droht eine weitere Menschenrechtsprüfung

Die Schweiz steht nun erneut vor einer Prüfung, ob ein Verfahren, das bereits zu einem Strassburger Urteil von 2023 geführt hat, zügig und fair geführt wird. Ein Anwalt Sperisens sagte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe zuvor festgestellt, dass die Schweiz sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe. Die neue Beschwerde betrifft die Dauer des Verfahrens, einschliesslich der Zeit, die das aktuelle Verfahren vor Bundesgericht in Anspruch nimmt.

Die nächsten Schritte hängen von zwei Institutionen ab. Das Schweizerische Bundesgericht muss über die Beschwerde gegen die Genfer Verurteilung vom September 2024 entscheiden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss zunächst die neue Beschwerde bearbeiten und nach seinen Zulässigkeitsregeln festlegen, wie er weiter vorgeht.

Für Schweizer Gerichte wirft der Fall praktische Fragen zur Begrenzung wiederholter Verfahren, zum Umgang mit ausländischen Beweismitteln und zur Notwendigkeit auf, komplexe Verfahren abzuschliessen. Für Sperisen ist das Verfahren mehr als ein Jahrzehnt nach seiner Verhaftung in Genf weiterhin im Gang.

In keinem der beiden Verfahren wurde ein endgültiger Ausgang bekannt gegeben. Bis das Bundesgericht entscheidet, bleibt die Verurteilung von 2024 angefochten. Die Beschwerde in Strassburg bringt eine weitere internationale Prüfung in einen Fall ein, der das Schweizer Justizsystem bereits über Landesgrenzen hinweg auf die Probe gestellt hat.