Genf
Genfer Verbot religiöser Symbole für Politiker wird rechtlich angefochten
Das Genfer Verbot auffälliger religiöser Symbole, die von Mitgliedern des Kantons- und der Gemeindeparlamente getragen werden, wird rechtlich angefochten. Kritiker argumentieren, die knapp angenommene Verfassungsänderung verletze Grundrechte. Damit kommt die Religionspolitik des Kantons und der Umgang mit religiösen Symbolen in öffentlichen Ämtern vor Gericht.

Vier rechtliche Beschwerden haben Genfs neues Verbot religiöser Symbole vor Gericht gebracht. Die Verfassungsänderung verbietet Mitgliedern der Kantons- und Gemeindeparlamente das Tragen auffälliger religiöser Symbole, darunter Kopftücher, Kippas und Kreuze. Die Stimmberechtigten nahmen sie im Juni 2026 mit nur 51,5 Prozent an. Damit muss ein tief gespaltenes Genf die Frage nun vor Gericht ausfechten.
Die Beschwerden machen im Wesentlichen geltend, die Änderung verstosse gegen übergeordnetes Recht, die Gewissensfreiheit, demokratische Grundsätze und individuelle Grundrechte. Zu den Anfechtenden gehören Mitglieder der Grünen im Kantonsparlament, evangelikale Christen und ein protestantischer Lokalpolitiker. Der jüngste Fall wurde im September 2026 von zwei Privatpersonen eingereicht, einer muslimischen und einer christlichen. Die erste Beschwerde stammt aus dem Dezember 2025.
Bei dem Streit geht es um mehr als Kleidung im Parlament. Auf dem Prüfstand steht, ob Genf sein striktes Modell der staatlichen Laizität auf gewählte Volksvertreter ausdehnen kann, die als Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung debattieren und abstimmen. Die Kantonsregierung war gegen die Verfassungsänderung. Carole-Anne Kast, sozialistisches Mitglied der Genfer Kantonsregierung, bezeichnete die Massnahme nach der Annahme durch die Stimmberechtigten als verfassungswidrig.
Die Verfassungskammer muss sich nun mit einem Streit befassen, der Religionsfreiheit, Wahlvertretung und Genfs besondere Auslegung der Laizität miteinander verbindet.
Genf dehnt die Laizität auf das Parlament aus
Die Änderung passt die Regeln für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier an, die im Genfer System der Laizität bisher eine Sonderstellung hatten. Seit 2019 müssen Mitglieder der Kantonsregierung und der kommunalen Exekutiven während der Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit auf das sichtbare Tragen religiöser Symbole verzichten. Für Staatsangestellte und Lehrpersonen gelten ähnliche Einschränkungen.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren von diesen Regeln ausgenommen. In einem früheren Entscheid befand Genfs Verfassungskammer, dass gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter die Vielfalt der Gesellschaft und nicht den Staat selbst repräsentieren. Befürworter eines umfassenderen Verbots nahmen diese Unterscheidung ins Visier.
Unterstützt wurde die Massnahme von der Schweizerischen Volkspartei, national als UDC oder SVP bekannt, der FDP, auf Französisch PLR, der Mitte und der rechtspopulistischen Mouvement Citoyen Genevois. Das Kantonsparlament beschloss, das Verbot in die Verfassung aufzunehmen. Da dafür eine Verfassungsänderung nötig war, kam die Frage vor die Stimmberechtigten.
Das Ergebnis zeigte, wie knapp die Zustimmung ausfiel. Eine Mehrheit von 51,5 Prozent reichte aus, um das Grundgesetz des Kantons zu ändern. Der Widerstand blieb jedoch vor allem bei den linken Parteien und Mitgliedern der Regierung verankert. Die anschliessenden Gerichtsverfahren werden klären, wie die neue Bestimmung mit dem Schutz der Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der politischen Teilhabe vereinbar ist.
Eine Aktion im Parlament verschärft die Debatte
Ein im Parlament getragener Durchschlag wurde zum sichtbarsten Symbol des Kampfs für ein umfassenderes Verbot. Céline Zuber-Roy, FDP-Mitglied des Genfer Kantonsparlaments, erschien im vergangenen Jahr mit einem Durchschlag auf dem Kopf im Ratssaal. Damit spielte sie auf den Pastafarianismus an, eine satirische Religion, die 2005 vom US-amerikanischen Physikabsolventen Bobby Henderson gegründet wurde.
Mit dieser Aktion wollte Zuber-Roy zeigen, dass auffällige religiöse Symbole von der parlamentarischen Debatte ablenken und den Eindruck konfessioneller Neutralität des Parlaments schwächen können. Der Pastafarianismus entstand als Protest gegen Bestrebungen, an Schulen in Kansas neben der Evolution auch Intelligent Design zu unterrichten. Henderson argumentierte, wenn eine nicht überprüfbare übernatürliche Erklärung im Unterricht anerkannt werde, könne eine andere dieselbe Behandlung beanspruchen.
Die Aktion verlieh einer abstrakten Verfassungsdebatte ein einprägsames Bild. Die Befürworter der Änderung sahen im Durchschlag einen Beleg dafür, dass Symbole im Parlament zum Blickfang werden können. Die Gegner weisen die weiter gehende Annahme zurück, Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollten während ihres gewählten Mandats nicht mehr ihre religiöse Identität zum Ausdruck bringen dürfen.
Die Gerichte müssen klären, ob Neutralität in einem Parlament Einschränkungen für einzelne Abgeordnete erfordert und ob solche Einschränkungen mit den Grundrechten vereinbar sind. Aus dem vorliegenden Quellenmaterial geht nicht hervor, wann die Gerichte entscheiden werden.
Genfs säkulares Modell hebt sich von anderen Kantonen ab
Genfs Auslegung der Laizität geht auf das Jahr 1907 zurück. Der Kanton hält seit mehr als einem Jahrhundert an einer strikten Trennung von Kirche und Staat fest. In Teilen des öffentlichen Sektors gelten Einschränkungen für religiöse Symbole, die Genf von den anderen Schweizer Kantonen unterscheiden.
Das Prinzip soll einen neutralen öffentlichen Rahmen für Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen schaffen. In der Praxis hat Genfs Politik immer wieder Streit darüber ausgelöst, wo die staatliche Neutralität beginnt und wo die individuelle Gewissensfreiheit Vorrang haben muss. Die Regeln von 2019 für Regierungsmitglieder, kommunale Exekutiven, Staatsangestellte und Lehrpersonen waren ein wichtiger Ausdruck dieser Politik.
Die Änderung des Parlamentsreglements weitet diesen Ansatz auf gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter aus. Das ist bedeutsam, weil Parlamentarierinnen und Parlamentarier keine ernannten Staatsangestellten sind. Sie erhalten ihr Mandat durch Wahlen und gehören einem Gremium an, das die Bevölkerung vertreten soll. Die frühere Begründung der Verfassungskammer stützte sich genau auf diese repräsentative Rolle.
Der Fall Genf ist auch über den Kanton hinaus von Bedeutung. Mit seinem restriktiven Modell steht Genf den langjährigen französischen Debatten über die Laizität näher als der Praxis vieler anderer Schweizer Kantone. Ein Gerichtsentscheid könnte klären, wie weit ein Schweizer Kanton gehen darf, wenn er staatliche Neutralität durch Einschränkungen des sichtbaren religiösen Ausdrucks gewählter Amtsträgerinnen und Amtsträger durchsetzen will.
Die Gerichte bestimmen die Reichweite des Verbots
Nach dem knappen Verfassungsentscheid der Genfer Stimmberechtigten liegt der nächste Schritt nun bei den Gerichten. Vier Beschwerden wurden eingereicht. Sie stellen im Wesentlichen infrage, ob die Änderung mit übergeordnetem Recht und Grundrechten vereinbar ist. Die Verfahren umfassen Beschwerden von gewählten Grünen, evangelikalen Christen, einem protestantischen Lokalpolitiker sowie zwei Privatpersonen, einer muslimischen und einer christlichen.
In den Verfahren werden mehrere Grenzen zugleich geprüft. Es geht um die Gewissensfreiheit, das Recht auf demokratische Teilhabe und die Bedeutung der Neutralität in einer gesetzgebenden Institution. Zudem wird die rechtliche Unterscheidung zwischen Amtsträgern, die den Staat verkörpern, und Parlamentarierinnen und Parlamentariern, die die Wählerschaft vertreten, erneut auf den Prüfstand kommen.
Der Ausgang könnte beeinflussen, wie Genf seine bestehenden Einschränkungen anwendet und wie andere Schweizer Kantone Vorschläge zum religiösen Ausdruck in öffentlichen Ämtern beurteilen. Aus dem Quellenmaterial geht weder hervor, ob das Verbot während der laufenden Verfahren bereits durchgesetzt wird, noch nennt es einen Zeitplan für einen Entscheid.
Für Genf geht es unmittelbar um die Gültigkeit einer Verfassungsänderung. Für die Schweiz bietet das Verfahren einen aufmerksam verfolgten Test dafür, wie säkulare öffentliche Institutionen mit sichtbarer religiöser Identität umgehen sollen, wenn die betroffenen Personen ein gewähltes Mandat innehaben. Die Gerichte werden nun entscheiden, ob die Abstimmung vom Juni diese Prüfung besteht.