Genf
Genfer Eltern erhalten grünes Licht für 24 Wochen Elternurlaub
Die Bundesversammlung hat einem erweiterten 24-wöchigen Elternurlaub in Genf zugestimmt, drei Jahre nachdem die Stimmberechtigten des Kantons die Massnahme angenommen hatten. Der Entscheid macht einen längst überfälligen Schritt zur Umsetzung möglich und sichert Familien in Genf einen grosszügigeren Urlaubsanspruch zu.

Genf kann nun die Umsetzung eines 24-wöchigen Elternurlaubs vorantreiben, nachdem die Bundesversammlung der kantonalen Regelung drei Jahre nach ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten zugestimmt hat. Der Entscheid beseitigt das rechtliche Hindernis, das die Massnahme blockiert hatte, und eröffnet Genf einen Weg, eines der umfangreichsten regionalen Urlaubsmodelle der Schweiz einzuführen.
Die Stimmberechtigten in Genf nahmen die Massnahme im Juni 2023 an. Der Plan sieht zusätzlich acht Wochen für den anderen Elternteil vor, ergänzend zum bestehenden Mutterschaftsurlaub. Die Einführung dauerte länger, als die Befürworter erwartet hatten. Der Kanton wollte das Modell ursprünglich im September 2024 starten, doch das Parlament stoppte die Umsetzung, nachdem es festgestellt hatte, dass die neue Bestimmung in der Genfer Verfassung im Widerspruch zum Bundesrecht stand.
Der Entscheid des Bundes ist auch über die Genfer Kantonsgrenzen hinaus von Bedeutung. Die Schweiz überlässt den Kantonen weitreichende Zuständigkeiten in der Sozialpolitik. Kantonale Initiativen müssen sich jedoch innerhalb der nationalen Vorschriften zur Erwerbsersatzordnung und zu den Arbeitsrechten bewegen. Mit der Genehmigung der Gesetzesänderung hat Bern Genf grünes Licht gegeben und zugleich anderen Kantonen ermöglicht, längere Urlaubszeiten für den anderen Elternteil zu prüfen. Die nächste Aufgabe liegt nun bei Genf: die administrativen Einzelheiten festzulegen, den Starttermin zu bestätigen und Familien sowie Arbeitgebenden zu erklären, wie der neue Anspruch funktioniert.
Bundesrecht verzögerte die Umsetzung des Genfer Volksentscheids
Ein Konflikt mit dem Bundesgesetz über den Erwerbsersatz, bekannt als EOG, verzögerte Genfs Plan um mehr als ein Jahr. Nach der Abstimmung von 2023 war die Genfer Verfassung angepasst worden, doch die Bestimmung konnte nicht in Kraft treten, solange sie mit dem bundesrechtlichen Erwerbsersatzsystem unvereinbar war.
Im Kern ging es um die Kompetenzverteilung. Die Schweiz legt die grundlegenden nationalen Regeln für bezahlten Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Bundesgesetzgebung fest. Die Kantone können einen weitergehenden Sozialschutz anstreben, doch solche Massnahmen müssen in den bundesrechtlichen Rahmen passen, insbesondere wenn öffentliche Entschädigungen und Elternansprüche betroffen sind.
Deshalb kam es nie zum geplanten Start im September 2024. Das Kantonsparlament setzte die Umsetzung aus, anstatt eine Regelung in Kraft zu setzen, die anfechtbar gewesen wäre oder zu administrativer Verwirrung hätte führen können. Im Dezember verabschiedeten die eidgenössischen Räte eine Revision des EOG, die es den Kantonen erlaubt, bei der Einführung von Urlaub für den anderen Elternteil über das Bundesrecht hinauszugehen. Die Zustimmung des Bundes zu Genfs Modell folgte auf diese Änderung.
Der Ablauf zeigt, wie direkte Demokratie und Föderalismus in der Schweiz in der Praxis aufeinanderprallen können. Die Genfer Stimmberechtigten hatten ihren Willen bereits kundgetan, doch bevor der Kanton handeln konnte, war ein zweiter politischer Prozess in Bern nötig. Die Familien warten nun darauf, dass die Genfer Behörden die rechtliche Genehmigung in ein funktionierendes System überführen, einschliesslich der Bestimmungen zu Anspruchsberechtigung, Anmeldung und Auszahlung.
Genf geht über den bundesweiten Mindestanspruch hinaus
Der bundesweite Mindestanspruch bleibt deutlich kürzer als Genfs genehmigtes Modell. Gemäss dem im Bericht beschriebenen Rahmen erhalten Mütter 14 Wochen beziehungsweise 98 Tage Urlaub, während Väter oder der andere Elternteil zwei Wochen erhalten. Während des Mutterschaftsurlaubs beträgt die Entschädigung 80 Prozent des Lohns, höchstens jedoch CHF 196 pro Tag.
Die Schweiz führte 2005 bezahlten Mutterschaftsurlaub ein, später als viele europäische Länder. Bis zur Einführung des gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs vergingen weitere Jahre: Er wurde erst 2021 geschaffen. Vor dieser Reform hatten viele Väter nach der Geburt eines Kindes lediglich Anspruch auf einen Familientag und mussten Ferien beziehen, wenn sie mehr Zeit zu Hause verbringen wollten.
Genfs Plan würde die Rolle des anderen Elternteils in den ersten Lebensmonaten eines Kindes erheblich erweitern. Die Massnahme verschafft dem Kanton zudem eine besondere Stellung in der Schweizer Sozialpolitik, in der die nationalen Ansprüche im Vergleich zu weiten Teilen Europas weiterhin begrenzt sind. Wie nützlich das Modell in der Praxis sein wird, hängt von den endgültigen Regeln ab und davon, ob Familien den Urlaub nehmen können, ohne Lohneinbussen oder Unsicherheit am Arbeitsplatz befürchten zu müssen.
Für Arbeitgebende bedeutet die Änderung, dass sie einen neuen kantonalen Anspruch verwalten müssen. Für Eltern könnte sie dazu beitragen, dass die Aufteilung der Betreuung in der ersten Zeit weniger stark von Ferienguthaben, dem Ermessen des Arbeitgebers und der Möglichkeit abhängt, unbezahlte Abwesenheiten finanziell zu verkraften.
Die Kostendebatte verlagert sich auf die Kantone
Die schrittweise Ausweitung des Elternurlaubs in der Schweiz war stets von einer Kostendebatte begleitet. Vor der Einführung des gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2021 verwiesen Gegner auf die Kosten für den öffentlichen Sektor und stellten infrage, ob der Staat die Abwesenheit vom Arbeitsplatz nach der Geburt eines Kindes finanzieren sollte. Die geschätzten jährlichen Kosten der nationalen Reform beliefen sich auf CHF 230 Millionen.
Diese Argumente spiegelten eine breitere Schweizer Tradition der Eigenverantwortung wider. Familien waren oft auf Arbeitgebende, Ferien oder private Abmachungen angewiesen, wenn sie Zeit zu Hause benötigten. Finanzielle Bedenken und kulturelle Erwartungen verstärkten sich gegenseitig, insbesondere die Annahme, Väter sollten rasch an den Arbeitsplatz zurückkehren, während Mütter einen grösseren Teil der frühen Kinderbetreuung übernehmen.
Mit der Zustimmung zu Genfs Vorhaben wird geprüft, ob die kantonale Politik schneller vorankommen kann als der nationale Mindeststandard. Die Massnahme gewährt dem anderen Elternteil eine längere Urlaubszeit und reiht den Kanton unter jene Schweizer Regionen ein, die bereit sind, politisches Kapital in ein umfassenderes Modell der Familienförderung zu investieren. Sie könnte auch Anhaltspunkte für künftige Debatten darüber liefern, ob der Elternurlaub landesweit ausgebaut werden sollte.
Die neue Regelung wird mehr als nur die Zeitpläne der Familien beeinflussen. Sie erfordert eine klare Koordination zwischen den Genfer Behörden, den Arbeitgebenden und dem Erwerbsersatzsystem. Fragen zur Finanzierung, Anspruchsberechtigung und Aufteilung des Urlaubs werden entscheidend dafür sein, ob die Gesetzesänderung für Familien aller Einkommensgruppen zu einem praktischen Vorteil wird.
Nun muss Genf das Modell umsetzen
Genfs nächste Aufgabe ist die Umsetzung. Mit der Zustimmung des Bundes wird der Verfassungs- und Gesetzeskonflikt gelöst, doch dadurch werden die Entschädigungen nicht automatisch auf die Bankkonten der Eltern überwiesen. Die kantonalen Behörden müssen nun die Ausführungsbestimmungen veröffentlichen, die zuständigen Stellen bestimmen und erklären, wie der zusätzliche Urlaub mit Arbeitsverträgen und bestehenden Bundesleistungen zusammenwirkt.
Der Kanton muss die Familien zudem vor dem Start des Modells klar informieren. Eltern wollen wissen, wer anspruchsberechtigt ist, wann der Urlaub bezogen werden kann, ob er aufgeteilt werden darf und wie die Entschädigung berechnet wird. Arbeitgebende benötigen verlässliche Unterlagen und Zeitpläne, insbesondere in Branchen, in denen Abwesenheiten von Mitarbeitenden den Schichtbetrieb und die Leistungserbringung beeinflussen.
Auch die politische Bedeutung ist klar. Die Genfer Stimmberechtigten nahmen die Massnahme 2023 an, und die Bundesversammlung hat nun die erforderliche Rechtsgrundlage genehmigt. Der Kanton ist zu einem Testfall für einen stärker dezentralisierten Ansatz beim Elternurlaub geworden, bei dem regionale Regierungen ihre eigenen verfassungsmässigen Zuständigkeiten nutzen, um die Unterstützung über den bundesweiten Mindestanspruch hinaus auszubauen.
Andere Kantone werden die Einführung aufmerksam verfolgen. Ein reibungsloser Start könnte die Argumente für ähnliche Massnahmen anderswo stärken. Administrative Schwierigkeiten, hohe Kosten oder ein ungleicher Zugang könnten hingegen die Forderung nach einem einheitlichen nationalen Standard bekräftigen. Genfs Modell wird deshalb sowohl an seiner rechtlichen Beständigkeit als auch an seinem Nutzen für berufstätige Eltern gemessen werden.