Aussenpolitik
Ehemaliger Schweizer Entwicklungsmitarbeiter wirft Fragen zur Unterstützung in Gaza auf
Ein ehemaliger leitender lokaler Mitarbeiter der Schweizer Entwicklungsagentur in Gaza wirft der Schweiz vor, ihn und seine Familie nach der Zerstörung seines Hauses und dem Tod von Angehörigen im Stich gelassen zu haben. Der Bericht verdient eine sorgfältige, faktenbasierte Behandlung, da er die humanitäre Rolle der Schweiz und ihre Fürsorgepflicht gegenüber lokalem Personal betrifft.

Jaser Abu Mousa war der führende lokale Mitarbeiter hinter dem Einsatz der Schweiz in Gaza, als der Krieg seine Familie zerstörte. Der ehemalige Mitarbeiter der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) betreute Programme im Gazastreifen, erstellte politische Analysen und kümmerte sich um die Sicherheit des Büros und von besuchenden Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten. Aus Korrespondenz, die der Schweizer Sender RTS eingesehen hat, geht hervor, dass ihn Kolleginnen und Kollegen im DEZA-Büro in Ramallah als vertrauenswürdigen und einflussreichen Fachmann betrachteten.
Nachdem die Hamas Israel am 7. Oktober 2023 angegriffen hatte, änderte sich Abu Mousas Lebenssituation völlig. Bei einem israelischen Luftangriff kamen seine Frau und zwei ihrer Kinder ums Leben. Seine beiden überlebenden Kinder Abdullah und Sham wurden mit ihm am 7. Dezember 2023 mit Schweizer Hilfe in die Vereinigten Arabischen Emirate evakuiert. Abdullah musste sich mehreren Operationen unterziehen, während Sham wegen Verbrennungen behandelt wurde.
Der Fall rückt nun die humanitäre Rolle der Schweiz ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Abu Mousa sagt, die Evakuierung habe die Unsicherheit seiner Familie nicht beseitigt und ihm keinen gangbaren Weg eröffnet, sein Leben wieder aufzubauen. Während er in Abu Dhabi lebte, wo die Familie in einem Flüchtlingslager untergebracht war, beantragte er ein humanitäres Visum für die Schweiz. Seine Vorwürfe betreffen sowohl den Entscheid selbst als auch den Umgang der Schweizer Institutionen mit einem ehemaligen Mitarbeiter, der in Gaza grosse Verantwortung getragen hatte.
Ein Visumsgesuch trifft auf ein Leben im Flüchtlingslager
Abu Mousa sagt, er habe die Schweiz nach seiner Ankunft in Abu Dhabi monatelang um ein humanitäres Visum gebeten. Gegenüber RTS sagte er, die Unterkunft der Familie in einem Flüchtlingslager habe sich wie Gefangenschaft angefühlt. Bewerbungen um Stellen in den Emiraten seien gescheitert, sobald Arbeitgeber erfahren hätten, dass er keine Aufenthaltsbewilligung hatte. Später reiste er vorübergehend mit einem Stipendium in die Vereinigten Staaten und stellte von dort einen zweiten Antrag auf ein humanitäres Visum.
Im Mittelpunkt seiner Darstellung stehen wiederholte Anfragen beim DEZA-Büro in Ramallah. Er sagt, Vorgesetzte hätten ihm mitunter geraten, in Deutschland ein Visum zu beantragen, wo seine Schwester lebt. Ausserdem erinnert er sich an eine Nachricht des Personalchefs der DEZA mit dem Wortlaut: «Es gibt kein Visum für Sie.» Der Bericht stellt diese Aussagen neben die von RTS eingesehene Korrespondenz, belegt aber nicht, dass jeder Austausch oder jede Empfehlung gegen Schweizer Recht verstiess.
Die praktischen Folgen waren erheblich. Abu Mousa hatte sein Zuhause und enge Familienangehörige verloren, während seine überlebenden Kinder medizinische Betreuung benötigten. Er blieb in einem Drittland von einem befristeten Aufenthaltsstatus abhängig und konnte dort keine reguläre Arbeit finden. Seine Beschwerde geht somit über den Ausgang eines einzelnen Visumantrags hinaus. Sie wirft Fragen dazu auf, welche Unterstützung die Schweiz lokalen Mitarbeitenden schuldet, die bei der Ausübung der Schweizer Aussenpolitik in einem Konfliktgebiet aussergewöhnlichen Risiken ausgesetzt sind.
Berner Behörden schildern den Zuständigkeitsprozess unterschiedlich
Das Schweizer Aussendepartement sagt, es habe als Arbeitgeber gehandelt und seine Pflichten erfüllt. Sprecher Nicolas Bideau sagte, die Schweiz habe Abu Mousa aus Gaza gebracht, nach Abu Dhabi begleitet und ihm weiterhin einen Jahreslohn bezahlt. Er bezeichnete die Lage als tragisch und betonte zugleich, dass die Schweiz bei der Aufnahme von Personen restriktive Regeln anwende.
Bideau sagte, der Entscheid über das humanitäre Visum liege beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Massgeblich sei, ob das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der antragstellenden Person zum Zeitpunkt des Entscheids konkret bedroht sei. Da Abu Mousa bereits aus Gaza evakuiert worden sei, seien die genannten Kriterien laut Bideau nicht erfüllt gewesen.
Das SEM bestätigt, dass ein humanitäres Visum in der Regel nicht erteilt wird, wenn sich eine antragstellende Person bereits in einem Drittland befindet und nicht mehr der unmittelbaren Gefahr ausgesetzt ist, die Anlass für das Gesuch war. Seit 2022 habe die Schweiz 171 humanitäre Visa an Personen palästinensischer Herkunft erteilt. Die Darstellungen der Institutionen zum Entscheidungsprozess stimmen jedoch nicht ohne Weiteres überein. Das Aussendepartement schreibt die Ablehnung dem SEM zu. Das SEM sagt, bei einem ehemaligen Mitarbeiter des Aussendepartements liege der Entscheid nach Rücksprache bei der Schweizer Vertretung im Ausland. Der geschilderte Austausch lässt die Zuständigkeit zwischen den Behörden geteilt erscheinen.
Der Fall macht die Fürsorgepflicht öffentlich sichtbar
Der Streit stellt auf die Probe, wie die Schweiz ihre Fürsorgepflicht nach der Evakuierung lokaler Mitarbeitender aus einem Kriegsgebiet definiert. Das Aussendepartement hebt den Schutz hervor, den es während der akuten Notlage gewährte: die Evakuierung, die Verlegung nach Abu Dhabi und die Weiterzahlung des Lohns. Abu Mousas Darstellung richtet den Blick auf die Zeit danach, darunter den befristeten Aufenthaltsstatus der Familie, den medizinischen Betreuungsbedarf und die fehlende Möglichkeit, sich in den Emiraten ein gesichertes Leben aufzubauen.
Diese unterschiedlichen Standpunkte lassen sich nur anhand der vollständigen Visumsgesuche, der von Schweizer Beamten erteilten Auskünfte und der formellen Aufgabenteilung zwischen dem Aussendepartement, seiner Vertretung im Ausland und dem SEM beurteilen. Der vorliegende Bericht enthält weder die vollständigen Gesuche noch eine abschliessende gerichtliche Beurteilung. Er zeigt jedoch, dass Abu Mousa kein gewöhnlicher Auftragnehmer war. Als leitender lokaler Mitarbeiter unterstützte er mit seinen Analysen und seiner Sicherheitsarbeit die Präsenz der Schweiz in Gaza.
Für die Schweizer Politik hat der Fall Auswirkungen, die über eine einzelne Familie hinausgehen. Lokale Mitarbeitende gewährleisten oft Kontinuität und Zugang, die ausländische Vertretungen allein nicht aufrechterhalten können. Ihr Schutz kann Evakuierung, Lohnzahlungen, medizinische Hilfe, Aufenthaltsstatus und klare Erklärungen zu Entscheiden umfassen. Der Fall Abu Mousa macht diese Pflichten öffentlich sichtbar und lässt die Schweizer Behörden mit Fragen zurück: Wer entscheidet, wer kommuniziert den Entscheid und welche Unterstützung bleibt bestehen, nachdem ein Mitarbeiter in Sicherheit gebracht wurde?