Swisscom
Gericht hebt Glasfaserbusse von 18 Millionen Franken gegen Swisscom auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Busse von 18 Millionen Franken gegen Swisscom in einem Streit um den Ausbau des Glasfasernetzes aufgehoben. Das Gericht kam zum Schluss, dass Swisscom im relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehatte. Das Urteil kann jedoch noch angefochten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Swisscom von einer Wettbewerbssanktion in Höhe von 18 Millionen Franken freigesprochen und damit die Klage der Wettbewerbskommission erheblich geschwächt. Das Gericht befand, dass der Telekommunikationskonzern im relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehatte. Die Kommission habe das Wettbewerbsrecht somit auf einer falschen Grundlage angewandt.
Das Urteil betrifft den Glasfaserausbau von Swisscom und beendet den Streit noch nicht. Der Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden, weshalb sich die Rechtslage noch ändern könnte. Vorerst hebt das Urteil jedoch die Busse auf, die nach einer Untersuchung dazu verhängt worden war, wie der grösste Telekommunikationsanbieter der Schweiz Teile seines Netzes der nächsten Generation baute.
Der Fall ist über die Busse hinaus von Bedeutung. Die Glasfaserinfrastruktur bestimmt, wie Haushalte und Unternehmen mit Hochgeschwindigkeitsinternet verbunden werden, während die Zugangsbedingungen den Handlungsspielraum konkurrierender Telekommunikationsanbieter beeinflussen. Das Ausbaumodell von Swisscom wurde zum Gegenstand behördlicher Eingriffe, nachdem die Wettbewerbskommission den Ausbau mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt hatte.
Der am 14. Oktober 2026 veröffentlichte Entscheid stellt eine zentrale Rechtsfrage ins Zentrum des Streits: Verfügte Swisscom über genügend Marktmacht, damit ihre Entscheidungen zum Netzausbau nach Schweizer Wettbewerbsrecht als Missbrauch gelten konnten?
Beurteilung der Marktbeherrschung angefochten
Das Gericht wies die Schlussfolgerung der Wettbewerbskommission zurück, wonach Swisscom im relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung innehatte. Damit entfällt die rechtliche Grundlage für die Busse von 18 Millionen Franken und für die Behauptung der Kommission, Swisscom habe gegen die Wettbewerbsregeln verstossen.
Entscheidend sind die Abgrenzung des Marktes und die Marktmacht. Die Quelle enthält weder die vollständige Begründung des Gerichts noch nennt sie die Konkurrenzunternehmen, die in die Beurteilung einbezogen wurden. Sie hält jedoch fest, dass die Richterinnen und Richter die Auffassung der Kommission nicht teilten, Swisscoms Stellung sei stark genug gewesen, um im vorliegenden Verfahren eine Haftung zu begründen.
Die Wettbewerbskommission, in der Schweiz als Weko bekannt, hatte die Netzstrategie von Swisscom als wettbewerbsrechtlich problematisch eingestuft. Zu ihren Eingriffen gehörten vorsorgliche Massnahmen, mit denen der Ausbau gestoppt werden sollte, während die Behörde das Verfahren weiterführte. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun im Beschwerdeverfahren aufgehoben.
Das Urteil veranschaulicht den rechtlichen Unterschied zwischen der Kontrolle über essenzielle Infrastruktur und dem Betrieb eines grossen Netzes in einem Wettbewerbsmarkt. Swisscom bleibt der grösste Telekommunikationsanbieter der Schweiz, doch das Gericht befand, dass die Unternehmensgrösse allein die für diese Sanktion erforderliche Marktbeherrschung nicht begründete. Das schriftliche Urteil wird wichtig sein, um zu verstehen, wie Schweizer Wettbewerbsbehörden die Kontrolle über Telekommunikationsinfrastruktur beurteilen.
Aufbau des Netzes nachvollziehen
Swisscom führte die umstrittene Glasfasertechnologie 2020 ein und änderte damit, wo Konkurrenten Zugang zum Netz erhalten konnten. Dabei verlegt das Unternehmen eine Zuleitung bis zu einem Strassenschacht. Von dort wird das Signal zu den einzelnen Haushalten weitergeleitet.
Dieses Modell unterscheidet sich von einer Lösung, bei der Konkurrenten eine durchgehende Leitung vom Netz bis zum Anschluss in den Räumlichkeiten der Kundinnen und Kunden mieten. Gemäss der Quelle können die Konkurrenten mit dem neuen Aufbau keine durchgehenden Leitungen mehr mieten. Diese technische Ausgestaltung bildete den Kern des Konflikts zwischen Swisscom und der Weko.
Glasfasernetze erfordern erhebliche Investitionen, insbesondere wenn Anbieter Anschlüsse durch Strassen, Gebäude und Wohngebiete verlegen. Die Aufteilung eines Netzes in Hauptzuleitung und letzte Anschlussstrecke beeinflusst, wie andere Anbieter es nutzen können. Sie wirkt sich auch auf die Möglichkeiten aus, die Haushalten bei der Wahl eines Internetangebots zur Verfügung stehen.
Die Weko reagierte mit vorsorglichen Massnahmen, um den Ausbau zu stoppen, und verhängte im Dezember 2023 anschliessend die Sanktion. Das Urteil beseitigt den technischen Streit nicht und klärt auch nicht sämtliche Fragen zum Zugang zum Swisscom-Netz. Es stellt fest, dass die Kommission diesen konkreten Wettbewerbsfall nicht mit der Begründung aufrechterhalten konnte, Swisscom habe im relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung innegehabt.
Mögliches Verfahren vor Bundesgericht verfolgen
Beiden Seiten steht vor der höchsten gerichtlichen Instanz der Schweiz möglicherweise ein weiterer Rechtsstreit bevor. Das Bundesgericht kann noch mit der Überprüfung des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts befasst werden. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Der nächste Schritt wird zeigen, ob die Beurteilung der Marktstellung von Swisscom durch das Gericht Bestand hat. Ein Rechtsmittel könnte zudem klären, wie das Wettbewerbsrecht auf Glasfaserinfrastruktur anzuwenden ist, bei der die technische Architektur eines Netzes die wirtschaftliche Stellung konkurrierender Anbieter beeinflussen kann.
Für Haushalte und Unternehmen in der Schweiz sind die unmittelbaren Folgen weniger direkt. Das Urteil betrifft die Rechtmässigkeit des Ausbaumodells von Swisscom und die von der Weko verhängte Busse, nicht jedoch ein Entschädigungsmodell für Konsumentinnen und Konsumenten oder eine angekündigte Änderung bestehender Abonnemente. Aus der Quelle geht nicht hervor, ob Swisscom den Ausbau beschleunigen, die Zugangsbedingungen ändern oder mit neuen regulatorischen Auflagen rechnen muss.
Swisscom hat nun einen für sie günstigen Entscheid erhalten, während das Vorgehen der Weko in dieser Verfahrensphase zurückgewiesen wurde. Als Nächstes steht ein möglicher Entscheid über eine Beschwerde ans Bundesgericht an. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt die Rechtslage zur Netzstrategie Gegenstand weiterer Prüfung. Der Streit wird weiterhin beeinflussen, wie die Schweiz den raschen Glasfaserausbau mit offenem Zugang für konkurrierende Telekommunikationsanbieter in Einklang bringt.