Ukraine
Kantone könnten eigene Sozialhilfeansätze für ukrainische Flüchtlinge festlegen
Rund 46'000 ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz werden im nächsten Jahr Anspruch auf Sozialhilfe haben. Der Bund will den Kantonen überlassen, die Höhe der Leistungen selbst festzulegen. Hilfsorganisationen warnen, regionale Unterschiede könnten die soziale Not verschärfen.

Rund 46'000 ukrainische Flüchtlinge könnten nächstes Jahr ins Schweizer Sozialhilfesystem aufgenommen werden, womit den Kantonen ein wichtiger Finanzierungsentscheid bevorsteht. Der Bund will die Asylverordnung 2 ändern, damit jeder Kanton die Höhe der Unterstützung für Personen mit Status S festlegen kann. Dieser Schutzstatus wurde für Menschen geschaffen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen.
Bleibt die Verordnung unverändert, würden Personen mit Status S dieselbe Sozialhilfe erhalten wie Schweizerinnen und Schweizer. Mathias Reynard, Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und Mitglied der Walliser Kantonsregierung, sagte, dieser Ansatz läge über dem heutigen Niveau für Asylsuchende. Die kantonalen Behörden argumentieren, der Unterschied würde erhebliche Mehrkosten verursachen, insbesondere nach einer Änderung der Bundesfinanzierung.
Der Vorschlag würde es den Kantonen erlauben, die Leistungen zu kürzen, möglicherweise bis auf das Niveau der Unterstützung für Asylsuchende. Damit entstünde eine neue regionale Dimension in einem System, in dem bisher ein einheitlicher Bundesstatus galt. Die Gemeinden, die die Unterstützung häufig vor Ort ausrichten, fordern eine formelle Rolle, bevor die neuen Regeln in Kraft treten.
Kantone wollen angesichts veränderter Bundesfinanzierung die Kontrolle
Die Finanzierungsregeln wurden geändert, bevor die neuen Leistungsregeln feststanden. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bund seine Pauschalbeiträge an die Kantone für Personen mit Status S gestrichen, wenn dieser Status mit einer Aufenthaltsbewilligung verbunden ist, die fünf Jahre oder länger gültig ist. Die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sagen, der Wegfall dieses Beitrags mache es schwieriger, die erwarteten steigenden Sozialhilfekosten aufzufangen.
Die Kantone hatten Bern um die Befugnis ersucht, die Leistungen selbst festzulegen. Laut Reynard ist dieser Antrag im Vernehmlassungsentwurf enthalten. Jeder Kanton könnte somit entscheiden, ob Personen mit Status S den vollen Betrag erhalten, der Schweizerinnen und Schweizern zusteht, oder eine tiefere Leistung, die näher an der Sozialhilfe für Asylsuchende liegt.
Dieser Ermessensspielraum könnte in der ganzen Schweiz zu unterschiedlichen Unterstützungsleistungen führen. Die Quelle nennt nicht, welche Beträge die einzelnen Kantone ausrichten könnten, und bisher wurde kein kantonaler Ansatz bekannt gegeben. Der Schweizerische Gemeindeverband begrüsst die vorgeschlagene Flexibilität, fordert aber Einfluss auf die endgültigen Entscheide. Die Gemeinden sagen, sie würden die Hauptlast der Kosten tragen, insbesondere dort, wo die kantonalen Regeln die örtlichen Behörden für die Ausrichtung der Leistungen und ergänzende Angebote zuständig machen.
Hilfsorganisationen warnen vor Armut und rechtlicher Ungleichheit
Hilfsorganisationen sagen, tiefere Leistungen würden die Armut verschärfen und die Rechte je nach Kanton unterschiedlich ausgestalten. Die Sozialdemokratische Partei, die Grünen, Caritas, Heks und die Schweizerische Flüchtlingshilfe lehnen den Entwurf ab. Sie argumentieren, eine Kürzung der Sozialhilfe würde den Alltag ukrainischer Haushalte erschweren und den Zugang zu Integration und gesellschaftlicher Teilhabe beeinträchtigen.
Ihre Bedenken gehen über die monatlich ausgerichteten Beträge hinaus. Wenn die Kantone unterschiedliche Ansätze einführen, könnten zwei Personen mit demselben Schutzstatus je nach Wohnort verschieden unterstützt werden. Die Organisationen bezeichnen diese Aussicht als rechtliche Ungleichheit. Sie warnen auch, die Änderung könnte Klagen auslösen, wobei Gerichte die Kantone möglicherweise dazu verpflichten würden, die Differenz zwischen den gekürzten Leistungen und dem vollen Betrag nachzuzahlen.
Der Streit betrifft auch das Völkerrecht. Die FDP hat dem Bund mitgeteilt, dass unklar sei, ob der Vorschlag mit der Flüchtlingskonvention vereinbar ist. Die Partei will diese Rechtslage prüfen lassen und zugleich einen raschen Entscheid. Ihr Zeitplan sieht eine Verabschiedung im Herbst 2026 vor. So hätten die Kantone Zeit, ihre Sozialhilfegesetze vor dem vorgeschlagenen Stichtag am 1. März 2027 anzupassen.
Parteien uneins über Ansätze und rechtliche Risiken
Die politischen Parteien sind sowohl über den Grundsatz als auch über das Ausmass der Kürzungen uneins. Die Schweizerische Volkspartei begrüsst die Aussicht, dass Personen mit Status S nicht mehr automatisch dieselbe Höhe an Sozialhilfe erhalten wie Schweizerinnen und Schweizer. Sie sagt, im Asylbereich gebe es noch beträchtliches Sparpotenzial, und will den Vorschlag weiter verschärfen.
Die FDP vertritt eine andere Position zum Vorgehen. Sie verlangt eine Prüfung der Rechtsgrundlage und will, dass die Verordnung rasch genug verabschiedet wird, damit die Kantone ihre Regeln bis zum 1. März 2027 überarbeiten können. Der Bund muss damit gegensätzlichen Forderungen Rechnung tragen: Die Kantone wollen Spielraum zur Kostenkontrolle, die Gemeinden wollen mitreden, und Kritikerinnen und Kritiker fordern Schutz vor Ungleichbehandlung.
Die Sozialdemokratische Partei und die Grünen lehnen die Kürzung ab, ebenso wie die wichtigsten im Rahmen der Vernehmlassung genannten Hilfsorganisationen. Sie argumentieren, eine tiefere Unterstützung würde die Integration erschweren, während viele ukrainische Flüchtlinge versuchen, sich in der Schweiz ein stabiles Leben aufzubauen. Der Bund hat im Entwurf noch keinen einheitlichen nationalen Leistungsansatz festgelegt.
Der Entscheid von 2027 legt die Regeln fest
Der nächste Stichtag ist der 1. März 2027. Ab dann könnten überarbeitete kantonale Regeln die Haushaltsbudgets beeinflussen. Die Schweiz hat den Status S für Ukrainerinnen und Ukrainer bis März 2028 verlängert. Der vorgeschlagene Rahmen für die Sozialhilfe würde somit über einen längeren Zeitraum gelten und nicht bloss einen kurzen administrativen Übergang abdecken.
Viel hängt davon ab, wie die Kantone die von Bern beantragte Befugnis nutzen. Sie könnten die bisherigen Unterstützungsleistungen beibehalten, die Beiträge moderat kürzen oder sich dem tieferen Ansatz für Asylsuchende annähern. Aus den Vernehmlassungsunterlagen geht weder hervor, welche Kantone welche Option wählen würden, noch wie die Gemeinden allfällige Fehlbeträge auffangen würden.
Der Bundesentscheid wird somit mehr bestimmen als die Verteilung der Kosten. Er wird festlegen, wie grosse Unterschiede die Schweiz für Menschen mit demselben vorübergehenden Schutzstatus zulässt. Rechtliche Anfechtungen könnten das Verfahren weiter verzögern und Nachzahlungspflichten verursachen. Bevor das neue System beginnt, müssen der Bundesrat und das Parlament die Verordnung verabschieden, ihre Vereinbarkeit mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen klären und die Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung festlegen.