Justiz
Berufungsprozess in Schweizer Fall um mutmasslichen belarussischen Vollstrecker beginnt
Ein Berufungsprozess in St. Gallen prüft, ob ein belarussischer Asylsuchender, der mit dem mutmasslichen Verschwinden von Oppositionellen in Verbindung gebracht wird, nach dem Schweizer Gesetz über das Verschwindenlassen verurteilt werden kann.

Ein belarussischer Beschuldigter steht in St. Gallen erneut vor Gericht, wegen des mutmasslichen Verschwindens dreier Oppositionspolitiker im Jahr 1999. Der Berufungsprozess begann vor dem Kantonsgericht St. Gallen. Damit gelangt ein Fall mit Bezug zur Herrschaft von Präsident Alexander Lukaschenko vor die Schweizer Justiz.
Der 48-jährige Asylsuchende teilte den Schweizer Behörden 2019 mit, er habe im Auftrag des belarussischen Regimes an den Tötungen mitgewirkt. Die Anschuldigung hat anhaltende Aufmerksamkeit internationaler Medien und Menschenrechtsorganisationen auf sich gezogen, weil sie eines der dunkelsten Kapitel der belarussischen Politikgeschichte betrifft und die Reichweite des Schweizer Strafrechts auf die Probe stellt.
Die Angehörigen der vermissten Politiker führen das Verfahren als Privatklägerschaft. Sie wollen, dass das Gericht das mutmassliche Vorgehen als Verschwindenlassen anerkennt, eine Straftat, die die Schweiz 2017 gestützt auf ein Übereinkommen der Vereinten Nationen ins Strafgesetzbuch aufgenommen hat.
Der Beschuldigte wurde in erster Instanz nicht verurteilt. Mit der Berufung gelangen die Anschuldigungen, die umstrittenen Beweise und der rechtliche Rahmen erneut vor die Richterinnen und Richter in der Nordostschweiz.
Eine Anschuldigung aus dem Jahr 1999 beschäftigt die Schweizer Justiz
Der Fall stützt sich auf eine Aussage, die der Beschuldigte 2019 während seines Schweizer Asylverfahrens gemacht hat. Laut dem Bericht sagte er, er sei an der Ermordung dreier Oppositionspolitiker im Jahr 1999 beteiligt gewesen und habe im Auftrag des Regimes von Lukaschenko gehandelt.
Diese Anschuldigungen stellen einen Bezug zwischen dem Verfahren in St. Gallen und dem Verschwinden prominenter Gegner der belarussischen Regierung her. Die Quelle nennt die Politiker nicht namentlich und enthält keine weiteren Angaben zu den mutmasslichen Einsätzen, zur Einheit des Beschuldigten oder zur Befehlskette. Das Gericht muss deshalb die im Berufungsverfahren vorgelegten Beweise beurteilen und darf sich nicht allein auf die politische Bedeutung des Falls stützen.
Im Verfahren geht es um Verschwindenlassen, eine rechtliche Kategorie, die den Entzug des Schutzes durch das Gesetz erfasst. Die Aufnahme des Straftatbestands ins Schweizer Recht 2017 bildet die Rechtsgrundlage für die Privatklage der Angehörigen.
Das Verfahren zeigt auch, wie Fälle mutmasslicher staatlicher Verbrechen im Ausland vor Schweizer Gerichte gelangen können, wenn später Beweise oder Beteiligte in der Schweiz auftauchen. Im Berufungsverfahren wird geprüft, ob das erste Urteil einer erneuten Beurteilung standhält.
Angehörige fechten den Freispruch von 2023 an
Das Bezirksgericht Rorschach sprach den Beschuldigten im September 2023 frei. Das erstinstanzliche Gericht verwies laut Keystone-SDA und Swissinfo auf widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise.
Die Angehörigen der vermissten Politiker legten daraufhin als Privatklägerschaft Berufung ein. Dadurch bleibt der Fall hängig, und das Kantonsgericht St. Gallen muss die Beweise sowie die rechtlichen Erwägungen zum Freispruch überprüfen.
Zahlreiche Medien und Menschenrechtsorganisationen verfolgen das Berufungsverfahren. Ihr Interesse widerspiegelt die ungewöhnliche Verbindung eines Schweizer Strafverfahrens mit Anschuldigungen, die eine ausländische Sicherheitsstruktur betreffen, und einer Rechtsbestimmung, die erst 2017 ins Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.
Aus den verfügbaren Quellen geht nicht hervor, wann das Berufungsgericht sein Urteil fällen wird oder ob es neue Beweise anhören wird. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, ob das Gericht Feststellungen zum breiteren politischen Kontext in Belarus getroffen hat. Diese Einschränkungen sind wichtig. Im Verfahren muss die individuelle Verantwortung des Beschuldigten nach Schweizer Recht anhand von Beweisen festgestellt werden, die vor Gericht geprüft werden.
Das Gericht prüft nun Beweise und Präzedenzfälle
Das Verfahren in St. Gallen wird zeigen, wie Schweizer Gerichte den Straftatbestand des Verschwindenlassens in einem umstrittenen Fall mit internationalen Auswirkungen anwenden. Der Tatbestand ist seit 2017 Bestandteil des Schweizer Strafgesetzbuchs. Im Berufungsverfahren kann das Kantonsgericht seine Anwendung auf Anschuldigungen prüfen, die bis ins Jahr 1999 zurückreichen.
Für die Schweiz ist der Fall auch über den Gerichtssaal hinaus von praktischer Bedeutung. Der Beschuldigte gelangte über ein Asylgesuch zu den Schweizer Behörden, und die mutmasslichen Taten betreffen Ereignisse ausserhalb des Schweizer Staatsgebiets. Das Urteil wird von Juristinnen und Juristen sowie Menschenrechtsgruppen, die die Aufarbeitung von Missbräuchen verfolgen, die dem belarussischen Staat zugeschrieben werden, genau beobachtet werden.
Das Gericht muss die Aussagen des Beschuldigten, die vom Bezirksgericht Rorschach festgestellten Widersprüche und allfällige weitere im Berufungsverfahren eingereichte Unterlagen abwägen. Die Angehörigen treten als Privatklägerschaft auf und streben eine Verurteilung an. Die Anklage muss sich weiterhin mit den Beweisproblemen auseinandersetzen, die zum erstinstanzlichen Freispruch geführt haben.
Die Berufung ist somit eine Prüfung der Beweislage ebenso wie des Rechts. Ihr Ausgang wird klären, ob dieser konkrete Fall den Schweizer strafrechtlichen Beweisanforderungen für Verschwindenlassen genügt.