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Swiss Observer

Schweiz stoppt brasilianische Fleischimporte wegen Bedenken zum Antibiotikaeinsatz

Die Schweiz hat die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus Brasilien ausgesetzt, weil Brasilien nicht genügend Zusicherungen dafür gegeben hat, dass sein Viehwirtschaftssektor die Vorschriften zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes und der Antibiotikaresistenzen einhält.

Schweiz stoppt brasilianische Fleischimporte wegen Bedenken zum Antibiotikaeinsatz
AISWI swissinfo.ch

Seit dem 3. September 2026 ist die Einfuhr ausgesetzt, womit brasilianisches Fleisch und Fleischerzeugnisse vorerst vom Schweizer Markt ausgeschlossen sind. Die Behörden prüfen, ob Brasilien die Anforderungen zur Kontrolle des Antibiotikaeinsatzes erfüllen kann. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigte die Massnahme gegenüber Keystone-SDA, nachdem das Konsumentenmagazin Espresso des Schweizer Radio und Fernsehens SRF darüber berichtet hatte.

Die Einschränkung betrifft eine konkrete regulatorische Frage: den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung und das Risiko, dass ein übermässiger oder unzureichend kontrollierter Einsatz zur antimikrobiellen Resistenz beiträgt. Die Schweiz verlangt von Ländern ausserhalb der Europäischen Union den Nachweis, dass ihre tierischen Erzeugnisse Vorschriften zur Verringerung dieses Risikos erfüllen, bevor sie auf den Markt gelangen dürfen.

Das BLV erklärte, Brasilien habe nicht genügend Nachweise erbracht, um diese Zusicherung zu geben. Brasilianische Erzeugnisse sind deshalb nicht mehr auf der einschlägigen Liste zugelassener Exporteure aufgeführt. Der Entscheid betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse, wobei aus der Quelle nicht hervorgeht, um welche Tierarten, Unternehmen oder Liefermengen es konkret geht.

Für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies zunächst eine Änderung der legalen Lieferkette und nicht einen gemeldeten Fall von Lebensmittelkontamination. Die Massnahme beruht auf einer behördlichen Beurteilung der Konformitätsnachweise und Produktionskontrollen. Die Schweizer Behörden haben keinen landesweiten Rückruf von bereits verkauftem brasilianischem Fleisch angekündigt.

Warum Antibiotikakontrollen zur Aussetzung führten

Antibiotikaresistenzen sind der Grund für die Aussetzung. Antibiotika bleiben wichtige Mittel in der Veterinärmedizin. Die Behörden wollen ihren unnötigen oder übermässigen Einsatz in der Nutztierhaltung jedoch begrenzen, weil resistente Bakterien Infektionen bei Menschen und Tieren schwieriger behandelbar machen können.

Die Schweizer und EU-Vorschriften verlangen von Exportländern den Nachweis, dass ihre Produktionssysteme Schutzvorkehrungen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes einhalten. Dazu gehören behördliche Zusicherungen und die Aufnahme in eine Liste zugelassener Lieferanten tierischer Erzeugnisse. Das BLV erklärte, Brasilien habe die erforderlichen Garantien gemäss diesen Vorschriften bisher nicht ausreichend erbracht.

Das Ausgangsmaterial enthält keine Angaben dazu, welche brasilianischen Kontrollen konkret geprüft werden, um welche Antibiotikaklassen es geht oder welche Nachweise noch erforderlich sind. Ebenso wenig wird ein bestimmter Ausbruch, eine Lieferung oder ein brasilianischer Produzent als Grund für den Entscheid genannt. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn die Aussetzung betrifft die Einhaltung von Vorschriften und nicht ein von den Schweizer Behörden bestätigtes Kontaminationsereignis.

Die Politik ordnet die Schweizer Fleischimporte in einen umfassenderen Rahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein. Mit ihrem Entscheid will die Schweiz sicherstellen, dass für importierte Erzeugnisse dieselben Erwartungen an den Antibiotikaeinsatz gelten wie im Rahmen ihrer veterinärrechtlichen Abkommen mit der Europäischen Union. Der Ansatz knüpft den Marktzugang an Nachweise über die Produktionspraktiken, bevor die Erzeugnisse Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten erreichen.

Schweizer und EU-Vorschriften greifen ineinander

Die Schweiz setzt die EU-Position im gemeinsamen Veterinärraum um. Im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens koordinieren die Schweiz und die Europäische Union die Einfuhrbedingungen für tierische Erzeugnisse aus Ländern ausserhalb der EU. Deshalb wendet Bern dieselben einschlägigen Bedingungen wie die EU-Mitgliedstaaten an, statt für brasilianisches Fleisch einen separaten nationalen Weg festzulegen.

Die Aussetzung erfolgt zu einem sensiblen Zeitpunkt für die Schweizer Handelspolitik. Am 15. September stimmte der Ständerat dem Mercosur-Abkommen zu und sprach der Schweizer Landwirtschaft 517 Millionen CHF zu. Brasilien gehört zusammen mit Argentinien, Paraguay und Uruguay dem Mercosur an. Aus der Quelle geht nicht hervor, welche Folgen die Aussetzung für das Handelsabkommen, dessen Ratifikationsprozess oder den Wert der brasilianischen Fleischexporte in die Schweiz hat.

Der Zeitpunkt bringt Lebensmittelsicherheit und Handelspolitik dennoch in dieselbe öffentliche Debatte. Das Parlament hat engere Handelsbeziehungen mit dem südamerikanischen Staatenbund unterstützt, während die Veterinärbehörden die derzeit geltenden Bedingungen für den Marktzugang durchsetzen. Die beiden Entwicklungen beruhen auf unterschiedlichen Verfahren und sollten nicht als Hinweis darauf verstanden werden, dass das Handelsabkommen selbst ausgesetzt worden wäre.

Für Importeure gilt eine klare praktische Regel: Tierische Erzeugnisse aus Brasilien können erst dann wieder über den Schweizer Markt eingeführt werden, wenn sich das geltende Zulassungsverfahren ändert.

EU-Prüfung entscheidet über das weitere Vorgehen

Die Aussetzung könnte aufgehoben werden, ein Zeitplan wurde jedoch nicht bekannt gegeben. Die Schweizer Lebensmittelsicherheitsbehörden erklärten, auf EU-Ebene werde derzeit eine Überprüfung der betroffenen brasilianischen Erzeugnisse durchgeführt. Falls diese Prüfung zu positiven Ergebnissen führt und die EU-Mitgliedstaaten dem Ergebnis zustimmen, könnten brasilianische Exporte wieder zugelassen werden.

Dieses Verfahren bietet Brasilien einen Weg zurück auf den Schweizer Markt, setzt aber Nachweise voraus, die von den europäischen Behörden anerkannt werden. Das BLV hat weder mitgeteilt, wann die Überprüfung abgeschlossen sein wird, noch welche zusätzlichen Garantien Brasilien erbringen muss oder ob für alle betroffenen Erzeugnisse derselbe Entscheid gilt. Auch Einzelheiten zu den von der Massnahme betroffenen Importeuren oder Lieferungen haben die Schweizer Behörden in den verfügbaren Informationen nicht veröffentlicht.

Bis zum Abschluss der Überprüfung müssen Schweizer Unternehmen, die Fleisch aus Brasilien beziehen, auf zugelassene Alternativen ausweichen oder ihre Lieferketten anpassen. Die Quelle enthält keine Zahlen zum betroffenen Marktanteil, zu möglichen Preisfolgen oder zu Engpässen für Konsumentinnen und Konsumenten. Diese Auswirkungen lassen sich daher noch nicht beziffern.

Die nächsten formellen Schritte sind die Überprüfung durch die EU und der Entscheid der Mitgliedstaaten. Ein positives Ergebnis könnte den Handel wieder ermöglichen. Fällt die Beurteilung negativ aus oder bleibt sie unvollständig, bleibt die Aussetzung bestehen. Brasilien müsste dann die noch offenen Zusicherungen zum Antibiotikaeinsatz erbringen, bevor die Exporte wieder aufgenommen werden können.