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Swiss Observer

Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Journalisten wegen Vincenz-Enthüllungen an

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat den Wirtschafts- und Finanzjournalisten Lukas Hässig wegen Artikeln angeklagt, die dazu beitrugen, mutmassliche Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem ehemaligen Raiffeisen-Präsidenten Pierin Vincenz aufzudecken. Der Fall folgt auf einen erfolgreichen Rekurs von Vincenz’ Geschäftspartner, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren 2025 eingestellt hatte.

Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Journalisten wegen Vincenz-Enthüllungen an
AISWI swissinfo.ch

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen einen Journalisten wieder aufgenommen, dessen Recherchen dazu beitrugen, einen grossen Schweizer Bankenskandal öffentlich zu machen. Lukas Hässig gab die Anklage am 15. Oktober 2026 in Inside Paradeplatz bekannt, dem von ihm betriebenen Medium. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren im Dezember 2025 eingestellt. Beat Stocker, der ehemalige CEO von Aduno und Geschäftspartner von Pierin Vincenz, focht diesen Entscheid jedoch erfolgreich an.

Das Verfahren wird nun weitergeführt, obwohl sich die mutmasslichen Verletzungen der Privatsphäre aus der Berichterstattung über einen Fall ergeben, in dem es bereits erstinstanzliche Verurteilungen gab. Hässig hatte zuvor erfolglos versucht, vor Bundesgericht einen Prozess zu verhindern. Einen Verhandlungstermin hat Zürich noch nicht festgelegt.

Der Fall rückt die Arbeitsweise und das rechtliche Risiko eines Schweizer Wirtschaftsjournalisten neben die laufenden Strafverfahren gegen zwei der bekanntesten Bankmanager des Landes. Hässigs Artikel untersuchten Vorwürfe, wonach Vincenz und Stocker ihre Positionen genutzt hätten, um von Transaktionen mit Unternehmen zu profitieren, die mit Raiffeisen und Aduno verbunden waren. Stocker sagt, die Berichterstattung habe seine Privatsphäre verletzt. Im Juni 2025 durchsuchten die Behörden Hässigs Büro und Wohnung.

Verfolgen Sie den Rekurs, der das Verfahren wieder in Gang setzte

Stockers Rekurs änderte den Verlauf eines Strafverfahrens, das bereits abgeschlossen schien. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte nach einer Untersuchung von Hässigs Artikeln und den von Stocker erhobenen Vorwürfen entschieden, keine Anklage zu erheben. Damit war die Angelegenheit jedoch nicht beendet. Stocker focht den Entscheid an, und sein erfolgreicher Rekurs brachte Hässigs Verhalten zurück vor die Strafgerichte.

Den verfügbaren Angaben zufolge bildet die Privatsphäre die Grundlage von Stockers Beschwerde. Es ist nicht bekannt, welche konkreten Passagen die Staatsanwaltschaft verfolgen will oder welche Strafe sie beantragen könnte. Diese Einzelheiten dürften klarer werden, sobald die Anklageschrift und der Verhandlungsplan öffentlich zugänglich sind.

Die Durchsuchungen im Juni 2025 verliehen dem Streit eine konkrete Dimension. Die Ermittler suchten Hässigs Arbeitsort und Wohnung auf, um zu prüfen, ob seine Berichterstattung rechtliche Grenzen überschritten hatte. Hässig ersuchte daraufhin das höchste Gericht der Schweiz um Rechtsschutz, doch das Bundesgericht verhinderte den Prozess nicht.

Für Schweizer Medienorganisationen hat der Fall praktische Bedeutung. Berichterstattung über die Unternehmensführung kann private finanzielle Beziehungen, persönliches Verhalten und Dokumente betreffen, die im Rahmen einer Strafuntersuchung beschafft wurden. Die Anklage wird die Zürcher Gerichte vor die Frage stellen, wie sie diese konkurrierenden Interessen in einem Fall gewichten, der mit der Prüfung mächtiger Persönlichkeiten im Bankensektor begann.

Warten Sie das Urteil im Bankprozess im Januar ab

Der Fall des Journalisten bleibt mit einem Bankprozess verbunden, dessen nächster wichtiger Termin der 11. Januar 2027 ist. Dann wird das Zürcher Obergericht sein Urteil im Verfahren gegen Vincenz, Stocker und weitere Angeklagte verkünden. Das Gericht hätte früher urteilen sollen, hat den Entscheid jedoch auf Januar verschoben.

Bei den zugrunde liegenden Vorwürfen geht es um nicht offengelegte Beteiligungen und anschliessende Käufe. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und Stocker vor, heimlich Beteiligungen an bestimmten Unternehmen erworben und anschliessend Raiffeisen oder Aduno dazu veranlasst zu haben, diese Beteiligungen zu kaufen. Vincenz präsidierte den Verwaltungsrat von Raiffeisen, während Stocker CEO von Aduno war. Gemäss der von Keystone-SDA beschriebenen Anklage brachten die mutmasslichen Transaktionen Millionengewinne in Franken ein.

Den Männern wird zudem vorgeworfen, private Ausgaben, darunter Besuche in Cabarets und Stripclubs, als Repräsentationsaufwand verbucht zu haben. Beide wurden vom Zürcher Bezirksgericht in erster Instanz zu Freiheitsstrafen verurteilt: Vincenz zu drei Jahren und neun Monaten und Stocker zu vier Jahren.

Das Urteil im Berufungsverfahren bestimmt den nächsten Schritt im Bankfall. Das separate Strafverfahren gegen Hässig wird nach einem eigenen Zeitplan geführt. Die beiden Verfahren bleiben jedoch durch die Berichterstattung verbunden, die erstmals anhaltende Aufmerksamkeit auf die mutmasslichen Transaktionen lenkte.

Behalten Sie die nächsten juristischen Meilensteine im Blick

Die nächsten juristischen Meilensteine werden sowohl das Erbe des Skandals als auch die Risiken für die darüber berichtenden Journalistinnen und Journalisten prägen. Zürich muss nun ein Strafverfahren führen, das auf einen früheren Einstellungsentscheid, einen erfolgreichen Rekurs einer in der Berichterstattung genannten Person und eine erfolglose Beschwerde Hässigs vor Bundesgericht folgt. Der Verhandlungstermin ist noch unbekannt.

Der zeitliche Ablauf zeigt auch, wie schnell ein Streit um die Privatsphäre Teil einer umfassenderen Auseinandersetzung um das öffentliche Interesse werden kann. Hässigs Artikel befassten sich mit mutmasslichem Fehlverhalten an der Spitze von Raiffeisen und Aduno, zwei Institutionen mit wichtigen Rollen im Schweizer Finanzwesen. Im Strafverfahren gegen den Journalisten steht der Umgang mit privaten Informationen im Zentrum. Im Bankfall geht es darum, ob Führungskräfte ihre Positionen genutzt haben, um von Transaktionen zu profitieren und persönliche Ausgaben zu verschleiern.

Die Schweizer Leserinnen und Leser werden zwei getrennten Gerichtsverfahren folgen müssen. Das Zürcher Obergericht soll sein Urteil am 11. Januar 2027 verkünden. Für das Verfahren gegen Hässig braucht es eine spätere Verhandlung und eine separate Beurteilung der umstrittenen Artikel.

Bis dahin werden die Gerichte bestimmen, wie die konkurrierenden Ansprüche auf Privatsphäre, ein faires Verfahren und die Kontrolle unternehmerischer Macht auf den Sachverhalt anzuwenden sind. Die öffentlich zugänglichen Informationen werden ergänzt, sobald die Anklageschrift, der Verhandlungstermin und das Berufungsurteil vorliegen.