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Swiss Observer

Zürich unterstützt geplantes Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen

Das Zürcher Kantonsparlament hat sich für ein Gesetz ausgesprochen, das Kopftücher an öffentlichen Schulen und Kindergärten verbieten soll. Die knappe Abstimmung bereitet den Boden für eine kontroverse Debatte über Religionsfreiheit, Bildung und die Zuständigkeit der Kantone.

Zürich unterstützt geplantes Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen
AISWI swissinfo.ch

87 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten für den Vorstoss, der damit nur einen Vorsprung von fünf Stimmen hatte. Das Zürcher Kantonsparlament hat sich für ein Gesetz ausgesprochen, das religiöse Kopfbedeckungen für Schülerinnen und Lehrerinnen an staatlichen Schulen und in Kindergärten verbieten würde. Der Vorstoss wurde am 31. August 2026 angenommen. 82 Parlamentarierinnen und Parlamentarier stimmten dagegen, sechs enthielten sich.

Mit der Abstimmung verschwinden Kopftücher nicht unmittelbar aus den Klassenzimmern. Sie beauftragt den Kanton, ein neues gesetzliches Verbot auszuarbeiten, das anschliessend das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und einer Prüfung nach Schweizer Recht standhalten müsste. Die knappe Annahme zeigt, dass die Debatte politisch umstritten ist, in Zürich, dem bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz, wo Fragen zu Schule, Integration und religiösem Ausdruck regelmässig aufeinandertreffen.

Der Vorstoss gilt für öffentliche Bildungseinrichtungen, darunter Kindergärten. Wie Keystone-SDA berichtet, umfasst der Wortlaut sowohl Schülerinnen als auch Lehrerinnen, die religiöse Kopfbedeckungen tragen. Die Debatte geht damit über die Kleidung von Kindern hinaus. Sie betrifft auch die Pflichten von Angestellten des öffentlichen Dienstes und die Bedingungen, unter denen Familien an der staatlichen Bildung teilhaben können.

Die Schweizerische Volkspartei hat den Vorstoss eingereicht. Ihre Befürworterinnen und Befürworter bezeichneten das Kopftuch als unvereinbar mit den demokratischen Werten, die sie mit staatlichen Primarschulen verbinden. Die Gegnerinnen und Gegner verfügen nun über ein klares parlamentarisches Ergebnis, das sie anfechten können, während der Vorstoss weiter beraten wird.

Das geplante Gesetz betrifft Schülerinnen und Lehrerinnen

Das geplante Verbot würde Schülerinnen und Lehrerinnen an staatlichen Schulen und in Kindergärten im Kanton Zürich betreffen. Damit hätte die Massnahme zwei unterschiedliche Folgen. Für Schülerinnen würde sie religiöse Kleidung während der obligatorischen Schulzeit und der frühkindlichen Betreuung regeln. Für Lehrerinnen würde sie einschränken, wie Angestellte des öffentlichen Dienstes ihren Glauben bei der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten zum Ausdruck bringen können.

Die Befürworterinnen und Befürworter sagen, die Regelung würde die Gleichstellung schützen. Ihr von Keystone-SDA berichtetes Argument lautet, dass das muslimische Kopftuch ungleiche Erwartungen an Mädchen verkörpern und mit gleichen Rechten und Chancengleichheit in Konflikt stehen könne. Sie bezeichnen ein Verbot auch als Möglichkeit, Diskriminierung an Schulen zu verhindern. Die Quelle erläutert jedoch nicht, wie das geplante Gesetz Zwang, religiöse Kleidung oder die Durchsetzung des Verbots definieren würde.

Der Wortlaut der Massnahme scheint weiter zu gehen als eine Regelung, die sich ausschliesslich gegen Druck auf Kinder richtet. Sie würde religiöse Kopfbedeckungen allgemein erfassen und neben Schülerinnen auch Lehrerinnen betreffen. Das wirft praktische Fragen für die Schulbehörden auf: Wie würden die Behörden die betreffenden Kleidungsstücke erkennen, wie würden sie auf Streitigkeiten mit Familien reagieren und welche Sanktionen wären bei einem Verstoss vorgesehen?

Diese Einzelheiten sind wichtig in einem System, in dem die Kantone eine grosse Verantwortung für die Bildung tragen. Zürich würde versuchen, eigene Standards für öffentliche Schulen festzulegen und damit eine Regelung schaffen, die sich von der Praxis in anderen Kantonen unterscheiden könnte.

Rechtsorganisationen können den Rechtsweg beschreiten

Religionsfreiheit und Gleichbehandlung dürften die nächste Phase des Streits prägen. Die geplante Einschränkung würde insbesondere muslimische Frauen und Mädchen betreffen, auch wenn der Wortlaut religiöse Kopfbedeckungen allgemein umfasst. Bei einer rechtlichen Anfechtung dürfte geprüft werden, ob der Kanton ein hinreichendes öffentliches Interesse an der Regelung hat und ob die Massnahme verhältnismässig ist.

Die verfassungsrechtlich geschützte Glaubens- und Gewissensfreiheit bildet den zentralen rechtlichen Rahmen. Gegen den Vorstoss könnten auch Argumente mit Blick auf die Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung vorgebracht werden. Gerichte müssten beurteilen, ob das Verbot einer sichtbaren religiösen Praxis im öffentlichen Bildungswesen notwendig ist, ob weniger einschneidende Massnahmen Bedenken bezüglich Zwang oder Neutralität im Klassenzimmer ausräumen könnten und ob die Anwendung der Regelung auf Lehrerinnen und Schülerinnen den unterschiedlichen Situationen gerecht wird.

Die Quelle nennt weder ein hängiges Gerichtsverfahren noch eine formelle rechtliche Stellungnahme zum Zürcher Wortlaut. Das Gesetz muss noch ausgearbeitet und verabschiedet werden; sein endgültiger Wortlaut wird daher für allfällige Anfechtungen entscheidend sein. Die Bestimmungen zur Durchsetzung könnten ebenso wichtig sein wie das Verbot selbst.

Die Landesregierung hat bereits eine andere Position bezogen. Wie Swissinfo berichtete, lehnte der Bundesrat am 22. Oktober 2025 ein landesweites Verbot von Kopftüchern für Kinder an Schulen ab. Mit der Zürcher Initiative beginnt somit ein neuer kantonaler Versuch in einer Frage, die Bern auf nationaler Ebene nicht regeln wollte.

Nun stehen Gesetzesentwurf und Gerichtsverfahren bevor

Das Ergebnis von 87 zu 82 Stimmen gibt Zürich den Auftrag, ein Gesetz auszuarbeiten, aber noch keine beschlossene Regelung. Der Kanton muss nun einen politisch aufgeladenen Vorstoss in durchsetzbare Gesetzesbestimmungen überführen. Dabei wird festgelegt, ob das Verbot für alle öffentlichen Schulen und Kindergärten gilt, wie religiöse Kopfbedeckungen definiert werden und was geschieht, wenn Familien oder Lehrerinnen sich weigern, die Vorgaben einzuhalten.

Die Debatte wird auch das Verhältnis Zürichs zu seinen Schulen auf die Probe stellen. Lehrerinnen und Schulleitungen könnten mit Streitigkeiten über Neutralität, elterliche Autorität und die Teilnahme von Schülerinnen am Unterricht konfrontiert werden. Eine Regelung, die einem Mädchen den Unterrichtsbesuch verwehrt, wenn es seine Kopfbedeckung nicht ablegt, könnte unmittelbare Fragen zum Zugang zur obligatorischen Schulbildung aufwerfen. Die Quelle legt nicht dar, wie die Gesetzgeber solche Situationen lösen wollen.

Für die Schweizer Politik schafft die Abstimmung eine weitere kantonale Front in einer weiterhin offenen nationalen Debatte. Die Ablehnung eines landesweiten Verbots durch den Bundesrat im Jahr 2025 hat Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht daran gehindert, einen eigenen Weg zu verfolgen. Andere Kantone werden den Gesetzestext und allfällige Gerichtsentscheide beobachten, bevor sie über eine Übernahme entscheiden.

Die nächsten Schritte sind deshalb verfahrensrechtlicher und rechtlicher Art: die Ausarbeitung des Gesetzes, die parlamentarische Beratung, mögliche Ausführungsbestimmungen und Anfechtungen mit Bezug auf Religionsfreiheit oder Diskriminierung. Bis diese Schritte abgeschlossen sind, bleibt die Abstimmung ein wichtiges politisches Signal und ist noch kein geltendes Verbot im Klassenzimmer.