Zürich
Zürich unterstützt Vorschlag für Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen
Das Zürcher Parlament hat knapp ein Gesetzesvorhaben unterstützt, das Kopftücher an öffentlichen Schulen und Kindergärten verbieten soll. Der Vorschlag geht nun an die Kantonsregierung. Damit zeichnet sich eine bedeutende Debatte über Religionsfreiheit, Bildung und Integration ab.

Das Zürcher Kantonsparlament stimmte mit 87 zu 82 Stimmen bei sechs Enthaltungen dafür, ein vorgeschlagenes Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen und Kindergärten weiterzuverfolgen. Das knappe Ergebnis beauftragt die Kantonsregierung, ein Gesetz auszuarbeiten, das religiöse Kopfbedeckungen von Schülerinnen und Lehrerinnen an öffentlichen Bildungseinrichtungen erfasst.
Die Abstimmung rückt Religionsfreiheit, Regeln im Klassenzimmer und Integration ins Zentrum eines neuen politischen Streits im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz. Der Vorschlag stammt von der Schweizerischen Volkspartei, auf Deutsch SVP und auf Französisch UDC. Er wurde am Montag mit Unterstützung der SVP und der FDP sowie einzelner Mitglieder der Grünliberalen Partei und der Evangelischen Volkspartei angenommen.
Die Zürcher Regierung hatte bereits signalisiert, dass sie bereit sei, den Vorstoss anzunehmen und einen verfassungskonformen Vorschlag auszuarbeiten. Sie hat nun zwei Jahre Zeit, dem Parlament einen Gesetzesentwurf und einen Bericht vorzulegen. Die Abstimmung leitet somit einen Gesetzgebungsprozess ein, statt unmittelbar zu ändern, was Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonen an Zürcher Schulen tragen dürfen.
Der Vorschlag stellt zudem eine rechtliche und politische Bewährungsprobe dar. Jede endgültige Massnahme müsste im Rahmen des verfassungsmässigen Schutzes der Religionsfreiheit in der Schweiz umgesetzt werden und zugleich festlegen, wie öffentliche Schulen Einschränkungen religiöser Symbole anwenden.
Parteien uneinig über religiöse Symbole
Der Vorstoss wurde mit nur fünf Stimmen Differenz angenommen und legte eine deutliche Spaltung zwischen den politischen Gruppierungen im Kanton Zürich offen. Die SVP und die FDP unterstützten den Vorschlag, ebenso einzelne Mitglieder der GLP und der EVP. Die Linke lehnte ihn ab, und auch die Mitte sprach sich dagegen aus.
Während der Debatte bezeichneten SVP-Mitglieder das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung. Sie argumentierten, Schulen sollten Kindern Raum geben, sich frei zu entwickeln, und keine religiösen Regeln verstärken, die zwischen Mädchen und Jungen unterscheiden. Die Befürworter des Vorstosses verwiesen auf Frankreich, wo auffällige religiöse Symbole, darunter islamische Kopftücher, seit 2004 an staatlichen Schulen verboten sind.
Der Zürcher Vorstoss behauptete, Frankreichs Politik habe die Integration und die schulischen Leistungen muslimischer Mädchen verbessert. Das Quellenmaterial enthält keine Zahlen zur Untermauerung dieser Behauptung, und in der kantonalen Debatte wurde nicht geklärt, wie solche Ergebnisse in Zürich gemessen würden.
Die Gegner stellten sowohl den Grundsatz als auch den Geltungsbereich des Vorschlags infrage. Die Grünen forderten einen differenzierteren Ansatz. Die Sozialisten warfen der SVP vor, Feindseligkeit gegenüber Musliminnen und Muslimen zu schüren, und argumentierten, dass Einschränkungen für Kopftücher von Kindern mit der verfassungsmässigen Garantie der Religionsfreiheit kollidieren könnten. Die Mitte sagte, es sei falsch, ein einzelnes religiöses Symbol herauszugreifen.
Regierung steht vor verfassungsrechtlicher Prüfung
Die nächste Bewährungsprobe wird sein, ob Zürich eine politisch knappe Abstimmung in ein Gesetz umsetzen kann, das einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Die Kantonsregierung hat die Verantwortung für die Ausarbeitung des Vorschlags übernommen, doch der Vorstoss selbst führt kein Verbot ein. Die Behörden müssen nun die Regeln und ihren Geltungsbereich festlegen und bestimmen, wie Schulen sie durchsetzen würden.
Die Massnahme würde sowohl öffentliche Schulen als auch Kindergärten betreffen. Sie würde Schülerinnen und Lehrerinnen erfassen, die religiöse Kopfbedeckungen tragen, und wäre damit für Kinder, Lehrpersonen und Schulbehörden relevant. Das Gesetz müsste zudem klären, wie eine Einschränkung in verschiedenen Bildungsbereichen gilt und ob sie auch andere religiöse Symbole als das islamische Kopftuch umfasst.
Diese Einzelheiten werden die rechtliche Debatte prägen. Die Befürworter begründen den Vorschlag mit Gleichbehandlung, dem Schutz vor religiösem Druck und Integration. Die Gegner sagen, eine Regelung, die sich gegen eine bestimmte Form religiöser Kleidung richtet, drohe diskriminierend zu sein und könnte die Religionsfreiheit verletzen. Die Zusage der Regierung, die Verfassung einzuhalten, rückt diese gegensätzlichen Ansprüche ins Zentrum der Ausarbeitung.
Das Parlament wird den Gesetzesentwurf und den Bericht der Regierung innerhalb von zwei Jahren erhalten. Anschliessend müssen die Mitglieder entscheiden, ob die vorgeschlagenen Regeln sowohl den politischen Zielen des Vorstosses als auch den rechtlichen Standards für öffentliche Institutionen in der Schweiz entsprechen.
Zürcher Abstimmung löst breitere Schweizer Debatte aus
Der Entscheid in Zürich wird in die breitere Schweizer Debatte darüber einfliessen, wie öffentliche Bildung mit Religion und Integration umgehen soll. Der Kanton hat noch keine Kleiderordnung eingeführt. Der endgültige Ausgang hängt vom Entwurf der Regierung, dem parlamentarischen Verfahren und allfälligen späteren rechtlichen Anfechtungen ab. Vorerst gelten an den Schulen weiterhin die bestehenden Regeln.
Die Debatte widerspiegelt Spannungen, die über die Kleidung hinausgehen. Die Befürworter sehen im Kopftuch ein Zeichen ungleicher Erwartungen an Mädchen und eine Frage der Selbstbestimmung von Kindern. Die Kritiker betrachten die geplante Einschränkung als staatlichen Eingriff in den persönlichen religiösen Ausdruck und warnen, dass die gezielte Beschränkung eines Symbols die Ausgrenzung muslimischer Familien aus dem öffentlichen Leben verstärken könnte.
Die politischen Kräfteverhältnisse bleiben wichtig. Mit 87 Stimmen dafür und 82 dagegen erhielt der Vorstoss nur eine knappe Mehrheit. Der Gesetzesentwurf der Regierung könnte deshalb im Parlament erneut Verhandlungen auslösen, insbesondere wenn er über die im Vorstoss diskutierten Bedingungen hinausgeht oder neue verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft.
Das Verfahren wird auch den Zürcher Umgang mit Integration auf die Probe stellen. Sein Ausgang könnte Debatten in anderen Kantonen beeinflussen, insbesondere wenn die Gesetzgeber Schulen als ersten Ort für weitergehende Einschränkungen religiöser Symbole betrachten. Der nächste konkrete Meilenstein ist der Gesetzesentwurf der Regierung samt Bericht, der innerhalb von zwei Jahren vorgelegt werden soll.