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Swiss Observer

UBS zahlt 5 Millionen Euro zur Beilegung eines übernommenen Steuerfalls der Credit Suisse

UBS zahlt 5 Millionen Euro, um eine niederländische Strafuntersuchung beizulegen, die von der Credit Suisse übernommen wurde. Dabei geht es um angeblich fehlerhafte Steuererklärungen ehemaliger Kundinnen und Kunden. Die Einigung stellt kein Schuldeingeständnis dar.

UBS zahlt 5 Millionen Euro zur Beilegung eines übernommenen Steuerfalls der Credit Suisse
AISWI swissinfo.ch

UBS zahlt 5 Millionen Euro, rund 4,7 Millionen Franken, um einen niederländischen Steuerfall beizulegen, den die Bank von der Credit Suisse übernommen hat. Die Schweizer Bank gab die Vereinbarung mit der niederländischen Staatsanwaltschaft am Dienstag, 22. September 2026, bekannt. Damit rückt der Abschluss einer langjährigen Untersuchung früherer Aktivitäten der Credit Suisse näher.

Die niederländischen Behörden prüften eine mögliche strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit angeblich fehlerhaften Steuererklärungen von 12 ehemaligen niederländischen Kundinnen und Kunden. Die betroffenen Erklärungen stammen aus den Jahren 2005 bis 2015, als die Credit Suisse noch unabhängig von UBS tätig war. UBS übernahm ihre frühere Konkurrentin 2023 und damit auch deren ausstehende rechtliche und aufsichtsrechtliche Angelegenheiten.

Die Einigung ist rechtlich klar eingeordnet. UBS erklärte, die Vereinbarung stelle kein Schuldeingeständnis dar. Mit der Zahlung wird das Verfahren beigelegt, ohne dass die Bank strafrechtliche Verantwortung für das untersuchte Verhalten übernimmt.

Der Fall ergänzt die juristische Arbeitslast, die durch die Notübernahme der Credit Suisse entstanden ist. Für UBS besteht die unmittelbare Aufgabe darin, die Angelegenheit in den Niederlanden beizulegen und zugleich das übernommene frühere Verhalten von den Compliance-Standards abzugrenzen, die nach eigenen Angaben heute für die fusionierte Bank gelten.

Niederländische Staatsanwaltschaft prüfte Steuererklärungen aus einem Jahrzehnt

Die Untersuchung umfasste Steuererklärungen aus zehn Jahren und 12 ehemalige Kundinnen und Kunden. Die niederländische Staatsanwaltschaft konzentrierte sich auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit Angaben, die den Steuerbehörden zwischen 2005 und 2015 übermittelt wurden.

Die verfügbaren Angaben nennen weder die ehemaligen Kundinnen und Kunden noch die konkreten Steuererklärungen, die untersucht wurden, oder die mutmasslichen Ungenauigkeiten darin. Ebenso wenig ist bekannt, um welchen möglichen Steuerbetrag es ging. Diese Einschränkungen sind wichtig, denn die Höhe der Einigung allein beschreibt das zugrunde liegende Verhalten nicht und belegt nicht, dass sämtliche Vorwürfe vor Gericht nachgewiesen wurden.

Die Zahlung von UBS folgt auf eine Vereinbarung mit der niederländischen Staatsanwaltschaft und nicht auf ein bekannt gegebenes Gerichtsurteil. Die Bank hat das Ergebnis als Beilegung einer Altlast im Zusammenhang mit der Credit Suisse dargestellt. Ihre rechtliche Position bleibt, dass die Vereinbarung kein Schuldeingeständnis darstellt.

Für die niederländischen Behörden schliesst die Einigung einen Fall im Zusammenhang mit früheren grenzüberschreitenden Bankgeschäften ab. Für Beobachterinnen und Beobachter in der Schweiz zeigt der Fall, dass Steuer-Compliance-Verfahren noch Jahre nach dem Ende der untersuchten Transaktionen, Steuererklärungen und Kundenbeziehungen weiterlaufen können.

Die Übernahme von 2023 brachte rechtliche Altlasten mit sich

UBS übernahm den Fall mit der Übernahme der Credit Suisse im Jahr 2023. Die Akquisition führte zur grössten Bankenintegration der jüngeren Schweizer Geschichte und übertrug mehr als nur eine Bilanz. UBS übernahm auch die ungelösten rechtlichen Risiken der Credit Suisse, darunter Untersuchungen zu Vorgängen, die vor der Übernahme stattfanden.

Die Einigung in den Niederlanden zeigt die anhaltenden Kosten dieses Erbes. Die Zahlung von 5 Millionen Euro ist im Vergleich zur Grösse von UBS und zu den umfassenderen finanziellen Folgen der Rettung der Credit Suisse bescheiden. Doch jeder Altfall erfordert eine rechtliche Prüfung, Verhandlungen mit Behörden und öffentliche Angaben. Eine Einigung kann zudem Ungewissheit über künftige Verfahren und den Zeitaufwand für die Geschäftsleitung beseitigen.

UBS unterscheidet zwischen früherem Verhalten der Credit Suisse und ihrem heutigen Compliance-Rahmen. Die Bank erklärte, sie verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Steuerhinterziehung und aktualisiere ihre Richtlinien zur Steuer-Compliance regelmässig. Diese Aussage spiegelt die genaue Beobachtung wider, der Schweizer Banken bei der Betreuung von Kundinnen und Kunden mit internationalen Steuerpflichten ausgesetzt sind.

Die Einigung ist kein Beleg dafür, dass UBS selbst das mutmassliche Verhalten an den Tag gelegt hat. Sie bestätigt, dass die Bank als Nachfolgerin der Credit Suisse mit der niederländischen Staatsanwaltschaft eine finanzielle Vereinbarung zur Beilegung der übernommenen Verfahren getroffen hat.

Der Fall rückt die Steuer-Compliance in der Schweiz in den Fokus

Die Einigung verstärkt den Druck auf Schweizer Banken, die Einhaltung der Steuervorschriften über Landesgrenzen hinweg zu dokumentieren. Der Schweizer Bankensektor reagiert seit Jahren auf Untersuchungen, politischen Druck und veränderte internationale Standards im Zusammenhang mit nicht deklarierten Vermögenswerten und der Besteuerung von Kundinnen und Kunden. Der niederländische Fall gehört zu dieser umfassenderen Entwicklung, auch wenn die verfügbaren Angaben eine begrenzte Gruppe ehemaliger Kundinnen und Kunden sowie historische Steuererklärungen betreffen.

Die öffentliche Stellungnahme von UBS verweist auf die Regeln, die heute von einer global tätigen Bank erwartet werden. Die Bank erklärt, sie aktualisiere ihre Compliance-Richtlinien und verfolge einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Steuerhinterziehung. Diese Richtlinien müssen in verschiedenen Rechtsordnungen gelten, in denen sich Steuervorschriften, Meldepflichten und Vollzugspraktiken unterscheiden.

Die nächsten Auswirkungen sind praktischer Natur. UBS wird weitere Rechtsangelegenheiten aus der Übernahme der Credit Suisse bearbeiten, während Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften das Verhalten nach den jeweils geltenden Gesetzen beurteilen. Die Vereinbarung in den Niederlanden zeigt zudem, wie wichtig es ist, eine finanzielle Einigung von einer Feststellung strafrechtlicher Schuld zu unterscheiden.

Für die Schweiz ist der Fall eine begrenzte, aber konkrete Erinnerung daran, dass die rechtlichen Folgen grenzüberschreitender Bankgeschäfte länger bestehen können als eine Kundenbeziehung, eine Steuererklärung und sogar die Bank, die das Konto ursprünglich geführt hat.