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Swiss Observer

Ständerat vertagt Entscheid über strengere UBS-Kapitalvorschriften

Der Ständerat hat seinen Entscheid über strengere Kapitalanforderungen für die ausländischen Tochtergesellschaften der UBS vertagt. Im Streit stehen die Bedenken des Bundes zur Finanzstabilität und die Warnung der UBS, sie könnte rund 18 Milliarden Franken zusätzliches Kernkapital benötigen.

Ständerat vertagt Entscheid über strengere UBS-Kapitalvorschriften
AISWI swissinfo.ch

Der Ständerat beendete seine Sitzung am Donnerstag, ohne über die Kapitalvorschriften abzustimmen, die in der Praxis hauptsächlich für die UBS gelten würden. Die Ratsmitglieder debattierten über die künftigen Schutzvorkehrungen der Schweiz für systemrelevante Banken mit umfangreichen Auslandsbeteiligungen. Bevor der Rat über Minderheitsanträge entscheiden konnte, lief die Zeit ab. Die Diskussion wird nächste Woche fortgesetzt.

Die Vertagung bedeutet, dass die grösste Bank der Schweiz weiterhin im Ungewissen über den Umfang und die Ausgestaltung möglicher neuer Kapitalanforderungen bleibt. Der Bundesrat will, dass ausländische Tochtergesellschaften mit 100 Prozent hartem Kernkapital der Kategorie CET1 unterlegt werden, der verlustabsorbierendsten Form von Bankkapital. Die UBS lehnt diesen Ansatz ab und sagt, sie müsste möglicherweise rund 22 Milliarden Dollar, umgerechnet 18 Milliarden Franken, an zusätzlichem Kernkapital aufnehmen.

Der Streit ist für das Schweizer Finanzsystem unmittelbar relevant. Laut dem Ausgangsbericht wäre die UBS derzeit die einzige Grossbank, die von der Gesetzgebung in der Praxis betroffen wäre. Die Haltung des Ständerats wird die nächste Phase des parlamentarischen Prozesses prägen und darüber entscheiden, wie die Schweiz ihr «Too big to fail»-Regelwerk nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse und deren Übernahme durch die UBS aktualisiert. Aus der Sitzung vom Donnerstag ging keine endgültige Regelung hervor.

Bund verlangt vollständige CET1-Unterlegung

Der Plan des Bundes verlangt, dass die UBS jeden Franken des relevanten Auslandsengagements mit Kapital höchster Qualität unterlegt. CET1 besteht hauptsächlich aus Stammaktien und einbehaltenen Gewinnen. Damit erhalten Banken einen Puffer, der Verluste auffangen kann, während das Institut weiter operiert. Der Vorschlag würde für die von der Gesetzgebung erfassten ausländischen Tochtergesellschaften eine Unterlegung mit 100 Prozent CET1 vorschreiben.

Die UBS argumentiert, dass diese Anforderung mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden wäre. Ihre Schätzung von 18 Milliarden Franken zusätzlichem Kernkapital beruht auf der Einschätzung der Bank, was der Ansatz des Bundes erfordern würde. Der Ausgangsbericht präzisiert nicht, wie die UBS diesen Betrag aufbringen würde, etwa durch einbehaltene Gewinne, eine Kapitalerhöhung, Anpassungen ihrer Bilanz oder eine Kombination verschiedener Massnahmen.

Die Auseinandersetzung geht über die Finanzierungsentscheide der Bank hinaus. Mehr Kapital kann die Widerstandsfähigkeit stärken und das Risiko verringern, dass Verluste in einer internationalen Einheit die gesamte Gruppe gefährden. Es kann aber auch beeinflussen, wie eine Bank Mittel auf Märkte und Geschäftsbereiche verteilt. Der Ständerat wägt diese Auswirkungen gegen die Bedenken des Bundes zur Finanzstabilität ab. Die UBS hat sich entschieden gegen den Vorschlag des Bundes ausgesprochen und lehnt auch die Alternative der Kommissionsmehrheit ab.

Kommission schlägt Alternative mit 50 Prozent CET1 vor

Die Mehrheit der Kommission des Ständerats hat eine Lösung in zwei Teilen vorgeschlagen: 50 Prozent hartes Kapital, für den Rest sollen AT1-Anleihen zulässig sein. Gemäss dem Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats müssten 50 Prozent der Auslandsbeteiligungen der UBS mit CET1 unterlegt sein. Die übrigen 50 Prozent könnten durch zusätzliche Tier-1-Anleihen, sogenannte AT1-Instrumente, gedeckt werden.

Damit würden die geltenden Vorschriften verschärft, ohne so weit zu gehen wie die vollständige Anforderung des Bundes. Die in der Debatte erwähnte geltende Regelung kombiniert 45 Prozent CET1-Kapital mit 17 Prozent AT1-Anleihen. Der Vorschlag der Kommission würde den CET1-Anteil somit von 45 auf 50 Prozent erhöhen und zugleich die Behandlung des verbleibenden Anteils ändern.

Auch dieses Modell lehnt die UBS ab. Der Ausgangsbericht nennt keine Schätzung der Bank zu den Kapitalkosten gemäss dem Kommissionsvorschlag, weshalb sich die finanziellen Auswirkungen nicht genau beziffern lassen. Dennoch ist der Ansatz der Kommission zur wichtigsten parlamentarischen Alternative zum Vorschlag des Bundes geworden. Er versucht, das «Too big to fail»-Regime durch einen höheren Anteil an hartem Kapital zu stärken und zugleich AT1-Anleihen weiterhin als Bestandteil der Kapitalstruktur zuzulassen.

Minderheit im Ständerat fordert 90-Prozent-Regel

Eine beachtliche Minderheit im Ständerat unterstützt eine CET1-Anforderung von 90 Prozent und hält damit den strengeren Kurs des Bundes am Leben. Gemäss der Minderheitsposition müssten die Auslandsbeteiligungen mit 90 Prozent hartem Kernkapital unterlegt werden, nur wenig weniger als die vom Bundesrat vorgeschlagenen 100 Prozent. Vertreterinnen und Vertreter linker Parteien unterstützten während der Debatte den Ansatz des Bundes, wie Keystone-SDA berichtete.

Die Uneinigkeit zeigt, dass sich der Ständerat noch nicht auf eine gemeinsame Interpretation der Lehren aus der Schweizer Bankenkrise verständigt hat. Die eine Seite räumt einem umfangreichen, unmittelbar verlustabsorbierenden Puffer für die internationalen Aktivitäten der grössten Bank des Landes Priorität ein. Die Kommissionsmehrheit will den CET1-Anteil weniger stark erhöhen und AT1-Instrumente weiterhin zulassen. Die UBS lehnt beide im Bericht beschriebenen Vorschläge ab.

In der nächsten Sitzung des Ständerats wird sich zeigen, ob die Ratsmitglieder von den gegensätzlichen Positionen zu einem formellen Entscheid gelangen. Das Ergebnis ist für die Kapitalplanung der UBS und für die Bemühungen des Bundes wichtig, die Vorschriften für systemrelevante Banken zu überarbeiten. Ausserdem wird deutlich werden, wie viel Abstand das Parlament zwischen dem geltenden Schweizer Regelwerk und einer Anforderung lassen will, bei der nahezu alle Auslandsbeteiligungen mit CET1-Kapital unterlegt wären. Bis zum Abschluss der Debatte bleiben die geltenden Vorschriften in Kraft.