Soziale Sicherheit
Die Schweiz macht sich auf den Weg zu einem digitalen Sozialversicherungsportal
Das Parlament hat der Schaffung eines sicheren Online-Portals zugestimmt, über das Einwohnerinnen und Einwohner ihre Renten- und weitere Sozialversicherungsdaten einsehen können. Das System dürfte jedoch frühestens 2028 starten.

Die Schweiz hat einen wichtigen parlamentarischen Schritt hin zu einem nationalen digitalen Sozialversicherungsportal geschafft. Der Zugang wird frühestens ab 2028 erwartet. Der Ständerat stimmte am Dienstag, 22. September 2026, der vollständigen Digitalisierung der Sozialversicherungen zu. Der Nationalrat hatte die Plattform zuvor bereits gutgeheissen. Nun geht die Vorlage an den Nationalrat zurück, nachdem der Ständerat Änderungen und formelle Präzisierungen angenommen hat.
Der geplante Dienst soll versicherten Einwohnerinnen und Einwohnern einen sicheren Online-Zugang zu Informationen über ihre Altersrente und weitere Sozialversicherungen bieten. Wer heute Angaben zum eigenen Rentenkonto sucht, muss mit einer Wartezeit von mehreren Wochen rechnen. Die Versicherungen tauschen ihre Daten noch nicht automatisch aus, und Mitteilungen treffen häufig als PDF oder in Papierform ein.
Die Reform betrifft eine vertraute administrative Aufgabe in der Schweiz: zu prüfen, ob Arbeitgeber die obligatorischen Beiträge bezahlt haben und ob Lücken im individuellen Konto bestehen. Diese Angaben können sich auf künftige Rentenansprüche auswirken. Ein zeitnaher Zugang ist deshalb für Angestellte, Selbstständige und alle mit einem vielschichtigen Berufsleben wichtig.
Die Plattform wird die für die Sozialversicherungen zuständigen Institutionen nicht ersetzen. Sie schafft einen gemeinsamen digitalen Zugangspunkt, wobei die Einwohnerinnen und Einwohner selbst entscheiden können, ob sie ihn nutzen. Auch der Zeitplan des Projekts macht deutlich, dass die parlamentarische Zustimmung nur eine Etappe ist. Vor der Eröffnung des ersten Kontos müssen die technische Umsetzung und das weitere Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.
Klarer Überblick für Einwohnerinnen und Einwohner
Mit einer einzigen sicheren Anmeldung könnten Versicherte ihre Rentendaten sofort statt erst nach wochenlangem Warten einsehen. Das geplante Portal ermöglicht es versicherten Personen, Informationen aus der Altersvorsorge und weiteren Sozialversicherungen abzurufen. Einwohnerinnen und Einwohner können prüfen, welche Beiträge ihren individuellen Konten gutgeschrieben wurden und ob Arbeitgeber die erforderlichen Zahlungen geleistet haben.
Diese Transparenz ist wichtig, weil Beitragslücken bis weit ins Berufsleben unbemerkt bleiben können. Eine fehlende Zahlung kann auf einen Verwaltungsfehler, einen Arbeitgeberwechsel oder einen abklärungsbedürftigen Zeitraum zurückzuführen sein. Ein früherer Zugang gibt den Einwohnerinnen und Einwohnern mehr Zeit, sich an die zuständige Institution zu wenden und einen Eintrag korrigieren zu lassen.
Der Vorschlag reagiert auf ein System, das noch stark auf eine fragmentierte Kommunikation angewiesen ist. Erich Ettlin von der Mitte-Partei erklärte dem Ausschuss, dass der Datenaustausch zwischen den Versicherungen nicht automatisiert sei und Versicherte häufig PDF-Dateien oder Papierdokumente erhielten. Informationen können somit in der Verwaltung vorhanden sein, ohne dass die betroffene Person sie einfach abrufen kann.
Die Nutzung des Dienstes ist für versicherte Personen freiwillig. Damit wird anerkannt, dass Einwohnerinnen und Einwohner unterschiedlich gut digital erreichbar sind und verschieden viel Vertrauen in digitale Angebote haben. Die in der Vorlage beschriebene Gesetzgebung schafft bestehende Kommunikationswege nicht ab. Wer herkömmliche Kommunikationsformen bevorzugt, behält daher eine Alternative, während die neue Plattform aufgebaut wird.
Papier durch elektronischen Austausch ersetzen
Für die Institutionen des Systems soll die elektronische Kommunikation obligatorisch werden, während die Nutzung durch die Bevölkerung freiwillig bleibt. Die Durchführungsstellen und Versicherungsunternehmen müssen Informationen künftig elektronisch austauschen. Damit soll der Austausch von Sozialversicherungsdaten zwischen den Organisationen vereinheitlicht und die Abhängigkeit von Briefpost verringert werden.
Die finanziellen Gründe liegen auf der Hand. Der Parlamentarier Erich Ettlin sagte, allein das Porto koste rund 25 Millionen Franken pro Jahr. Ein elektronischer Austausch könnte diese Kosten senken und den routinemässigen Aufwand für den Versand gedruckter Briefe und Dokumente reduzieren. Die Quelle nennt weder die Gesamtkosten des Projekts noch eine Prognose zu den Gesamteinsparungen. Die Portokosten sind deshalb als ein klar bezifferbarer Teil der heutigen Ausgaben zu verstehen.
Das Portal schafft auch einen neuen Zuständigkeitsbereich für die öffentliche Verwaltung. Informationen aus verschiedenen Versicherungszweigen müssen so einheitlich dargestellt werden, dass Einwohnerinnen und Einwohner ihre Daten verstehen können. Die Änderungen des Ständerats umfassten mehrere Präzisierungen, die meisten davon formeller Art, bevor die Vorlage an den Nationalrat zurückgeschickt wurde.
Die Änderung geht somit über eine neue Website hinaus. Die Institutionen müssen ihre Datenprozesse koordinieren und elektronisch miteinander kommunizieren. Für die Einwohnerinnen und Einwohner sollte das zu einem schnelleren Zugang führen. Für die Verwaltung bedeutet es, Systeme aufeinander abzustimmen, die derzeit keine Informationen automatisch austauschen.
Die Bewährungsprobe 2028 vorbereiten
Auch nach dem politischen Entscheid müssen die ersten Nutzerinnen und Nutzer möglicherweise noch warten, denn das Portal wird frühestens 2028 erwartet. Die Abstimmung im Ständerat bringt das Projekt voran. Die Vorlage muss jedoch zur Genehmigung an den Nationalrat zurück, nachdem die obere Kammer die Änderungen des Nationalrats angenommen und formelle Präzisierungen ergänzt hat. Der Zeitplan lässt Raum für weitere parlamentarische und technische Arbeiten.
Wenn der Dienst verfügbar ist, hängt sein praktischer Nutzen von der Qualität und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten ab. Eine digitale Anzeige macht Informationen leichter zugänglich, kann aber weder einen fehlenden Beitrag beheben noch feststellen, welche Institution ein Konto korrigieren muss. Wenn Einträge geprüft werden müssen, werden sich Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin an die zuständige Durchführungsstelle wenden müssen.
Der geplante Start ist Teil des umfassenderen Übergangs der Schweiz zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen. Die Sozialversicherungen betreffen Menschen im ganzen Land, darunter Arbeitnehmende, die den Arbeitgeber wechseln, zwischen Kantonen umziehen oder in ihrer beruflichen Laufbahn bei mehreren Versicherungen versichert sind. Eine gemeinsame Online-Übersicht könnte es erleichtern, solche Übergänge nachzuvollziehen, sofern die Daten korrekt übertragen werden.
Der unmittelbare nächste Meilenstein ist vorerst gesetzgeberischer Art. Der Ständerat hat den Rahmen gutgeheissen, und der Nationalrat wird die geänderte Vorlage beraten. Als Nächstes wird sich zeigen, ob die Schweiz diesen Rahmen bis 2028 in einen zuverlässigen Dienst umsetzen kann und gleichzeitig zugängliche Alternativen für Einwohnerinnen und Einwohner beibehält, die das Portal nicht nutzen.