Schweizer Recht
Was sich ab dem 1. September in den kantonalen Regeln der Schweiz ändert
Zu den neuen Regeln, die im September in Kraft treten, gehören Änderungen bei der Datenschutzaufsicht in Bern und Massnahmen zur Besoldung im öffentlichen Sektor in Basel-Stadt. Ein praktischer Überblick sollte aufzeigen, wer betroffen ist, was sich unmittelbar ändert und wie sich die Reformen in das kantonale Rechtssystem der Schweiz einfügen.

Am 1. September 2026 treten unmittelbare Änderungen bei der lokalen Aufsicht, der Besoldung im öffentlichen Sektor und der Bundesanwaltschaft in Kraft. Die Rechtsordnung der Schweiz ist mehrstufig aufgebaut. Der Bund erlässt die bundesrechtlichen Vorschriften, während die Kantone Bereiche wie die Gemeindeverwaltung, das öffentliche Personalwesen und kantonale Behörden regeln. Deshalb wirken sich die Änderungen im September unmittelbar vor allem lokal aus, auch wenn einige Massnahmen Unternehmen betreffen, die grenzüberschreitend tätig sind.
In Bern unterstellt ein revidiertes kantonales Datenschutzgesetz mehr als 1’000 Gemeinden und öffentlich-rechtliche Körperschaften des Gemeinderechts direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde. Vier grosse Gemeinden, Bern, Biel/Bienne, Köniz und Thun, behalten ihre eigenen Datenschutzstellen.
Basel-Stadt setzt ebenfalls am selben Datum den grössten Teil eines Besoldungspakets für den öffentlichen Sektor um. Es umfasst Anpassungen der Anfangslöhne, Besoldungsmassnahmen für die Kantonspolizei und höhere finanzielle Zulagen. Das Paket verursacht 18 Millionen Franken zusätzliche jährliche Ausgaben sowie 4,3 Millionen Franken an einmaligen Kosten.
Auch die Bundesanwaltschaft nimmt ihre Arbeit mit neuen organisatorischen und administrativen Regeln auf. Eine separate Neuerung folgt am 11. September: Dann gelten für bestimmte digitale Produkte, die Schweizer Unternehmen in der EU verkaufen, erstmals verbindliche Pflichten aus dem EU Cyber Resilience Act.
Bern bündelt die Aufsicht über die meisten Gemeinden
Ab dem 1. September unterstehen mehr als 1’000 bernische Körperschaften einer einzigen kantonalen Datenschutzbehörde. Das revidierte Berner Gesetz ändert, wer die Datenbearbeitung in Gemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Gemeinderechts beaufsichtigt. Für die Bevölkerung geht es praktisch um die Zuständigkeit: Beschwerden und Aufsichtsfälle im Zusammenhang mit den betroffenen Körperschaften werden im Rahmen der kantonalen Aufsicht behandelt.
Die Reform hebt nicht alle kommunalen Regelungen auf. Bern, Biel/Bienne, Köniz und Thun, die vier grössten Gemeinden des Kantons, behalten ihre eigenen Datenschutzstellen. Damit entsteht im selben Kanton eine zweigleisige Struktur. Kleinere Gemeinden und betroffene öffentlich-rechtliche Körperschaften des Gemeinderechts werden direkt kantonal beaufsichtigt, während die vier grössten Städte weiterhin über lokale Stellen verfügen.
Die Quelle nennt keine Änderungen bei den individuellen Rechten, Beschwerdeformularen, Fristen oder lokalen Datenbearbeitungssystemen. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeitende der Gemeinden sollten sich deshalb bei der zuständigen Behörde erkundigen, bevor sie davon ausgehen, dass sich eine bestehende Anlaufstelle oder ein Verfahren geändert hat. Die Gemeindeverwaltungen sollten zudem prüfen, welche Auswirkungen die neue Aufsicht auf interne Unterlagen, Beschaffungen und Antworten auf Zugangsgesuche hat.
Die Änderung veranschaulicht, wie der Schweizer Föderalismus in der Praxis funktioniert. Der Datenschutz ist in bundesrechtliche und kantonale Rahmen eingebettet, während die Organisation der Aufsicht von einem Kanton zum anderen und sogar von einer Gemeinde zur nächsten unterschiedlich sein kann.
Basel-Stadt setzt Besoldungspaket um
Basel-Stadt beginnt sofort mit der Umsetzung des Besoldungspakets, während eine wichtige Zulagenänderung erst 2027 folgt. Ab dem 1. September setzt der Kanton den grössten Teil der vom Kantonsparlament genehmigten Massnahmen um. Das Paket erhöht die Anfangslöhne, führt Massnahmen für die Kantonspolizei ein und hebt finanzielle Zulagen an.
Der finanzielle Umfang ist klar: Basel-Stadt rechnet mit 18 Millionen Franken zusätzlichen jährlichen Ausgaben und 4,3 Millionen Franken einmaligen Kosten. Diese Beträge beziehen sich auf das genehmigte Paket. Die Quelle nennt jedoch weder die Kosten der einzelnen Massnahmen noch die Zahl der betroffenen Mitarbeitenden.
Die Angestellten sollten die Änderungen im September von der Teuerungsanpassung unterscheiden. Letztere gilt ab dem 1. Januar 2027 für alle Lohnklassen. Im September beginnt somit die Umsetzung der meisten Massnahmen, das Paket ist damit aber noch nicht vollständig umgesetzt.
Das Kantonsparlament genehmigte die Finanzierung und die damit verbundenen Gesetzesänderungen im Mai 2026 in einer zweiten Abstimmung. Basel-Stadt hatte im April zuvor ein umfangreicheres Paket verabschiedet, doch die Abstimmung wurde wiederholt, nachdem ein Stimmzettel nicht mitgezählt worden war. Dieser Verfahrensablauf ist wichtig, weil die Umsetzung im September auf dem korrigierten parlamentarischen Verfahren und der endgültig genehmigten Finanzierung beruht.
Bundesanwaltschaft richtet ihre Struktur neu aus
Die Bundesanwaltschaft ändert am 1. September ihre Organisationsstruktur. Neue Vorschriften zur Organisation und Verwaltung gestalten die Struktur, die personelle Besetzung und die Abläufe der Bundesanwaltschaft neu. Ziel ist eine effizientere Fallbearbeitung und eine gezieltere Spezialisierung.
Als Grund für die Spezialisierung nennt die Reform auch neuere Formen der Kriminalität, darunter Cyberkriminalität und Delikte im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die Quelle nennt weder einzelne Ernennungen noch Personalzahlen oder die genauen internen Zuständigkeiten, die sich daraus ergeben. Die unmittelbare Bedeutung ist administrativer Art: Fälle, Fachwissen und Abläufe werden im Rahmen der neuen Ordnung neu organisiert.
Für die Öffentlichkeit dürfte die Änderung weniger sichtbar sein als die Aufsichtsreform in Bern oder die Besoldungsmassnahmen in Basel-Stadt. Sie betrifft eine Strafverfolgungsbehörde des Bundes und nicht eine kantonale Verwaltung. Dennoch gehört sie zum selben rechtlichen Fahrplan für den September und zeigt, wie vielfältig die am 1. September in Kraft tretenden Reformen sind.
Die Änderungen bei der Bundesanwaltschaft fallen zudem mit einem umfassenderen Wandel im Bereich Cybersicherheit zusammen. Das Bundesamt für Cybersicherheit bereitet ein Vernehmlassungsdokument für einen möglichen Schweizer Rahmen zur Cyberresilienz digitaler Produkte vor. Diese Arbeiten werden im Herbst 2026 erwartet und schaffen am 1. September für sich genommen kein neues Schweizer Gesetz.
EU-Cyberregeln setzen Schweizer Exportfrist
Schweizer Unternehmen, die betroffene digitale Produkte in die EU verkaufen, müssen ab dem 11. September neue Pflichten erfüllen. Die ersten verbindlichen Anforderungen des EU Cyber Resilience Act gelten für Produkte mit digitalen Elementen. Dazu gehören das Management von Schwachstellen und eine Meldepflicht innert 24 Stunden bei Sicherheitsvorfällen.
Die Vorschriften stammen aus Europa, können aber Schweizer Hersteller und Detailhändler betreffen, wenn sie entsprechende Software oder vernetzte Geräte auf dem EU-Markt anbieten. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Produkt und dessen Vertriebsweg ab. Laut Quelle können Verstösse zu hohen Bussen oder zum Ausschluss vom EU-Markt führen.
Diese Neuerungen sind von den kantonalen Änderungen in Bern und Basel-Stadt zu unterscheiden. Eine Berner Gemeinde ist von der kantonalen Datenschutzaufsicht betroffen. Eine Angestellte oder ein Angestellter in Basel-Stadt ist von einer kantonalen Besoldungsmassnahme betroffen. Ein Schweizer Technologieunternehmen, das in die EU exportiert, kann aufgrund des europäischen Rechts Pflichten zur Produktsicherheit haben. Jede Massnahme beruht auf einer anderen Rechtsgrundlage und verlangt von unterschiedlichen Personen ein Tätigwerden.
Das Bundesamt für Cybersicherheit soll bis Herbst 2026 ein Vernehmlassungsdokument für eine entsprechende Schweizer Regelung ausarbeiten. In der Vernehmlassung wird der internationale Kontext berücksichtigt; sie könnte künftige Schweizer Anforderungen an die Entwicklung und Vermarktung vernetzter Produkte prägen. Vorerst gilt als unmittelbare grenzüberschreitende Frist der 11. September 2026.