soziale Medien
Schweiz plant strengeren Schutz Minderjähriger auf Social Media
Der Schweizer Bundesrat plant einen stärkeren Schutz Minderjähriger auf Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen. Ein Gesetzesentwurf, der bis Juni 2027 vorgelegt werden soll, würde zudem das Meldeverfahren auf mutmasslich rechtswidrige Inhalte ausweiten und grosse Online-Dienste zu mehr Transparenz verpflichten.

Der Bundesrat will das Parlament auffordern, den Online-Schutz Minderjähriger zu verstärken. Bis Ende Juni 2027 soll eine Botschaft vorliegen. Der Plan richtet sich an Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen grosser Unternehmen wie Google, Facebook und YouTube. Vorausgegangen ist eine Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, die von Oktober 2025 bis Februar 2026 dauerte.
Die Regierung erklärt, die vom Gesetz erfassten Dienste seien zu wichtigen Informationsquellen geworden und prägten die öffentliche Debatte zunehmend. Der Vorschlag würde Nutzerinnen und Nutzern deshalb stärkere Rechte einräumen und Online-Anbieter verpflichten, klarer darzulegen, wie ihre Dienste funktionieren.
Der Jugendschutz ist die wichtigste Ergänzung des Vorentwurfs. Plattformen und Suchmaschinen müssten die Risiken prüfen, die ihre Dienste für Minderjährige schaffen oder verstärken. Anschliessend müssten sie Massnahmen zur Verringerung dieser Risiken ergreifen. Der Vorschlag richtet sich auch gegen die kommerzielle Nutzung der Aufmerksamkeit von Kindern: Grossen Plattformen wäre es untersagt, Minderjährigen personalisierte Werbung anzuzeigen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss nun die Botschaft des Bundesrats ausarbeiten. Das Parlament wird entscheiden, ob die Massnahmen Gesetz werden.
Plattformen zur Beurteilung von Risiken für Jugendliche verpflichten
Die vorgeschlagenen Regeln würden die Risikobeurteilung für grosse Online-Dienste zu einer gesetzlichen Pflicht machen. Die Anbieter müssten analysieren, ob ihre Angebote Minderjährige schädlichen Risiken aussetzen oder bestehende Risiken verstärken. Aus den vorliegenden Informationen geht nicht hervor, welche Risiken erfasst würden oder welche technischen Schutzmassnahmen Unternehmen ergreifen müssten. Diese Einzelheiten müssen sich während der Ausarbeitung und der parlamentarischen Beratung herauskristallisieren.
Der Ansatz überträgt die Verantwortung den Diensten selbst. Von Suchmaschinen und sozialen Netzwerken würde erwartet, dass sie Risiken erkennen, die mit dem Design und dem Betrieb ihrer Plattformen verbunden sind, und anschliessend Massnahmen zu deren Verringerung ergreifen. Diese Pflicht käme zu den umfassenderen Anforderungen an Nutzerrechte und Unternehmenstransparenz hinzu.
Eine separate Änderung würde das Meldeverfahren auf sämtliche Inhalte ausweiten, die mutmasslich rechtswidrig sind. Der Vorschlag würde somit beeinflussen, wie Nutzerinnen und Nutzer potenziell illegales Material melden und wie Anbieter solche Meldungen bearbeiten. In den verfügbaren Informationen hat die Regierung weder einen einheitlichen neuen Meldekanal noch eine bestimmte Frist für die Bearbeitung angekündigt.
Für personalisierte Werbung gäbe es eine klare Einschränkung. Grossen Plattformen wäre es untersagt, Minderjährigen solche Werbung anzuzeigen. Die Regelung würde die Nutzung personenbezogener Daten und des Online-Verhaltens zur gezielten Ansprache von Kindern betreffen. Den endgültigen Geltungsbereich und die Durchsetzungsmodalitäten müsste das Parlament festlegen.
Die Vernehmlassung ins Parlament tragen
Bei der Vernehmlassung gingen 214 Stellungnahmen ein, eine Mehrheit unterstützte den Vorschlag des Bundesrats. Das Verfahren gab politischen Parteien, Kantonen, Organisationen und weiteren interessierten Kreisen Gelegenheit, zum Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen Stellung zu nehmen. Die Regierung hat die Rückmeldungen inzwischen geprüft und das UVEK beauftragt, die Botschaft auszuarbeiten.
Die Unterstützung kommt aus mehreren grossen politischen Gruppierungen. Die Mitte, die Sozialdemokratische Partei und die Grünen befürworten den Vorschlag. Die Grünen hatten zudem parlamentarische Vorstösse für einen stärkeren Schutz Minderjähriger im Internet eingereicht. Ihre Forderungen trugen dazu bei, den Jugendschutz auf der politischen Agenda der Regierung höher zu gewichten.
Auch die Kantone spielten eine wichtige Rolle. Laut dem Vernehmlassungsbericht unterstützen 22 Kantone den Vorschlag. In der föderalen Struktur der Schweiz haben die kantonalen Positionen Gewicht, während das Parlament ein Gesetz berät, das öffentliche Behörden, Familien und Unternehmen im ganzen Land betreffen wird.
Das Ergebnis der Vernehmlassung entscheidet nicht über die Zukunft des Gesetzesentwurfs. Der Bundesrat muss seine Botschaft noch vorlegen, und beide Parlamentskammern müssen den Text prüfen. Änderungen bleiben möglich, insbesondere bei der Definition der Plattformrisiken, den Pflichten der Anbieter sowie dem Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen.
Schutz und freie Meinungsäusserung abwägen
Schwyz, Thurgau und die Schweizerische Volkspartei (SVP) lehnten den Vorschlag in der Vernehmlassung ab. Ihre Einwände betreffen das Risiko, dass neue Online-Regeln die Meinungsäusserungsfreiheit und die Informationsfreiheit einschränken könnten. Diese Bedenken werden die Debatte prägen, während die Regierung den Vernehmlassungsentwurf in einen formellen Gesetzesentwurf überführt.
Der Streit spiegelt ein bekanntes Spannungsfeld der digitalen Regulierung wider. Die Regierung will, dass Dienste, die die öffentliche Debatte zunehmend beeinflussen, mehr Verantwortung für ihre Auswirkungen auf Nutzerinnen und Nutzer, darunter Kinder, übernehmen. Kritiker befürchten, dass ausgeweitete Meldeverfahren und Pflichten für Anbieter dazu führen könnten, dass übermässig viele rechtmässige Inhalte entfernt oder der Zugang zu Informationen eingeschränkt wird.
Der vorliegende Vorschlag lässt mehrere praktische Fragen offen. Er legt nicht genau fest, mit welchen Methoden Plattformen das Alter einer Nutzerin oder eines Nutzers bestimmen, Risiken erkennen oder rechtswidrige Inhalte von rechtmässigen Äusserungen unterscheiden müssen. Ebenso wenig wird erläutert, wie die Aufsichtsbehörden die Einhaltung überprüfen oder welche Sanktionen gelten würden. Diese Fragen sind für Minderjährige, Familien und Anbieter sowie für alle wichtig, die Online-Dienste nutzen, um Nachrichten zu finden oder an der öffentlichen Debatte teilzunehmen.
Das Parlament wird die Schutzmassnahmen gegen diese Bedenken hinsichtlich der Grundfreiheiten abwägen müssen, sobald es die Botschaft des Bundesrats erhält.
Den Gesetzesentwurf für eine Abstimmung 2027 vorbereiten
Der nächste entscheidende Termin ist Ende Juni 2027. Bis dann muss das UVEK die Botschaft des Bundesrats fertigstellen. Dieses Dokument wird die Ergebnisse der Vernehmlassung in einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Parlament überführen. Bis dahin bleiben die endgültigen Pflichten für Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen Gegenstand der Ausarbeitung und der politischen Verhandlungen.
Für Familien in der Schweiz würde der vorgeschlagene Rahmen den Jugendschutz stärker auf die Agenda der Unternehmen setzen, die Online-Dienste entwickeln und betreiben. Für grosse Plattformen könnte ein Verbot personalisierter Werbung an Minderjährige gelten. Anbieter müssten allgemein Risiken für junge Nutzerinnen und Nutzer beurteilen und verringern. Nutzerinnen und Nutzer könnten zudem mehr Möglichkeiten erhalten, mutmasslich rechtswidrige Inhalte zu melden.
Die Massnahmen würden in einem Medienumfeld gelten, in dem Plattformen und Suchmaschinen zunehmend beeinflussen, wie Menschen Informationen erhalten und an der öffentlichen Debatte teilnehmen. Dieser Einfluss erklärt, weshalb der Bundesrat den Jugendschutz mit Transparenz und Nutzerrechten verknüpft hat.
Sobald die Botschaft dem Parlament vorliegt, entscheiden die beiden Kammern, ob sie das Gesetz verabschieden und wie sie es ändern. Das endgültige Gesetz kann deshalb vom aktuellen Vorentwurf abweichen, insbesondere bei der Umsetzung, der Aufsicht und den Grenzen der Meldepflicht für Inhalte.