Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Schweiz eröffnet Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu seiner Agrarpolitik ab 2030 eröffnet. Der vorgeschlagene Rahmen soll den Bäuerinnen und Bauern mehr unternehmerische Freiheit geben und gleichzeitig die Eigenverantwortung, die Ernährungssicherheit und die Anpassung an den Klimawandel stärken.

Schweiz eröffnet Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2030
AISWI swissinfo.ch

Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur AP30+ eröffnet und damit die Schweizer Agrarpolitik für das kommende Jahrzehnt öffentlich zur Diskussion gestellt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Dezember 2026. Bäuerinnen und Bauern, Unternehmen, kantonale Behörden, Konsumentenorganisationen und weitere interessierte Kreise erhalten damit die formelle Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Der Gesetzesentwurf mit dem Titel «Agrarpolitik ab 2030» sieht eine umfassende Neugestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Landwirtschaft vor. Er soll den Bäuerinnen und Bauern mehr Spielraum bei unternehmerischen Entscheidungen geben und zugleich eine klarere Verantwortung für die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Landwirtschaft verlangen.

Der Zeitpunkt ist für ein Land wichtig, dessen Ernährungssystem auf einer Kombination aus inländischer Produktion, Importen und staatlicher Unterstützung beruht. Der Bund zählt die Ernährungssicherheit neben grösserer Freiheit für die Bäuerinnen und Bauern zu den wichtigsten Zielen der Politik. Die Vernehmlassung soll prüfen, wie diese Ziele in der Praxis zusammenspielen sollen, insbesondere wie die Schweiz die Produktion unterstützen und gleichzeitig auf den Klimadruck und ökologische Anforderungen reagieren soll.

Der Prozess weitet die Debatte zudem über die Agrarpolitik hinaus aus. Der Bundesrat sagt, die Lebensmittelbranche und die Konsumentinnen und Konsumenten müssten gemeinsam Verantwortung für den Aufbau eines nachhaltigen Ernährungssystems übernehmen. Ihre Stellungnahmen werden dazu beitragen, den Gesetzesentwurf auszugestalten, bevor der Bund über das weitere Vorgehen entscheidet.

Mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung für die Landwirtschaft

Die AP30+ soll den Bäuerinnen und Bauern mehr unternehmerische Freiheit geben und zugleich höhere Erwartungen an ihre Eigenverantwortung stellen. Das Grundlagenmaterial legt nicht fest, wie die einzelnen neuen Freiheiten oder Pflichten gemessen werden sollen. Es weist jedoch klar auf eine aktivere Rolle der Bäuerinnen und Bauern bei der Führung und Vermarktung ihrer Betriebe hin.

Der Bund will die Betriebe zudem bei der Vermarktung ihrer Produkte unterstützen. Diese Massnahme könnte die Agrarpolitik enger mit den wirtschaftlichen Realitäten verbinden, mit denen Schweizer Produzentinnen und Produzenten konfrontiert sind, etwa mit der Suche nach Kundschaft und der Vermittlung des Werts einheimischer Produkte. In der Vernehmlassung können Landwirtschaftsorganisationen, Lebensmittelunternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten beurteilen, ob die vorgeschlagene Unterstützung diesen Realitäten gerecht wird.

Welche praktischen Auswirkungen die Politik für die Bäuerinnen und Bauern haben wird, hängt von den späteren detaillierten Regeln ab. Grössere Entscheidungsfreiheit könnte einzelnen Betrieben helfen, auf lokale Bedingungen, neue Technologien und eine veränderte Nachfrage zu reagieren. Eine stärkere Eigenverantwortung könnte zusätzliche Berichts- oder Leistungspflichten mit sich bringen. Das Grundlagendokument enthält keine Angaben zu den vorgeschlagenen Indikatoren, Beitragshöhen oder Vollzugsregelungen.

Diese Details dürften darüber entscheiden, wie die Landwirtschaft den Vorschlag beurteilt. Der Bundesrat hat die AP30+ als Rahmen für ein wirtschaftlich nachhaltiges Ernährungssystem präsentiert. Nun muss die Vernehmlassung klären, wie Verantwortung und Unterstützung entlang der gesamten Kette vom Hof bis zum Supermarkt verteilt werden sollen.

AP30+ setzt auf Klimaanpassung

Das vorgeschlagene Klimapaket verbindet Unterstützung bei der Anpassung mit Massnahmen zum Schutz von Kulturen und Ökosystemen. Die AP30+ soll Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und zugleich einen besseren Pflanzenschutz, die Förderung von Insekten und nachhaltige Technologien voranbringen.

Die politischen Vorgaben betreffen verschiedene Bereiche der Betriebsführung. Der Pflanzenschutz trägt den Risiken Rechnung, die Schädlinge und veränderte Bedingungen für die Erträge darstellen. Die Förderung von Insekten verweist auf die Bedeutung der Biodiversität und der Bestäubung für die landwirtschaftliche Produktion. Nachhaltige Technologien könnten neue Instrumente oder Systeme umfassen, die die Umweltbelastung verringern. Die Quelle nennt jedoch weder konkrete Technologien noch Förderprogramme.

Der Vorschlag verbindet damit die Ernährungssicherheit mit der Widerstandsfähigkeit der Produktion. Um die Produktion aufrechtzuerhalten, müssen die Betriebe Klimarisiken bewältigen. Gleichzeitig soll das Ernährungssystem ökologische Standards erfüllen. In der Vernehmlassung können landwirtschaftliche und ökologische Kreise prüfen, ob das Paket praktische Unterstützung bietet und ob seine Bedingungen in den verschiedenen Regionen der Schweiz umsetzbar sind.

Die Quelle enthält weder eine Aufschlüsselung nach Regionen noch eine Schätzung der erwarteten Auswirkungen. Bergbetriebe, Ackerbaubetriebe und Weinbaubetriebe können unterschiedlichen Risiken und Investitionsbedürfnissen gegenüberstehen. Deshalb ist die Ausgestaltung nationaler Massnahmen besonders wichtig. Die Vernehmlassung bietet erstmals der Öffentlichkeit die Möglichkeit, diese Entscheidungen vor der Umsetzung ab 2030 zu prüfen.

Die Finanzierung wird zur Bewährungsprobe für die AP30+

Der Bund plant, ab 2030 etwas weniger für die Unterstützung von Landwirtschaft und Ernährung auszugeben. Damit kommt eine finanzielle Einschränkung zur Vernehmlassung hinzu. Die Quelle nennt weder einen Frankenbetrag noch eine prozentuale Kürzung oder eine Aufschlüsselung nach Direktzahlungen, Ernährungspolitik und Klimamassnahmen. Die Richtung ist dennoch klar: Die vorgeschlagene Politik soll mit etwas weniger öffentlichen Mitteln als heute umfassendere Ziele erreichen.

Dieser Entscheid wird die Ausgestaltung der AP30+ in den Fokus rücken. Bäuerinnen, Bauern und ihre Verbände werden wissen wollen, wie sich die insgesamt geringeren Mittel auf einzelne Betriebe auswirken und ob neue Klima- oder Marktinstrumente mit verlässlicher Unterstützung einhergehen. Lebensmittelunternehmen und Konsumentengruppen könnten sich auf die Folgen für Preise, Versorgung und Verfügbarkeit von Schweizer Produkten konzentrieren.

Der Vorschlag des Bundes verteilt die Verantwortung auf das gesamte Ernährungssystem. Die Vernehmlassung wird zeigen, wie die einzelnen Gruppen auf diesen Ansatz reagieren. Sie wird auch klären, ob die Vernehmlassungsteilnehmenden unternehmerische Freiheit als ausreichenden Ausgleich für mehr Eigenverantwortung und geringere Gesamtmittel ansehen.

Der Schweiz bleiben nun drei Monate, um den Rahmen bis zum 8. Dezember 2026 zu diskutieren. Der Bundesrat wird die eingereichten Stellungnahmen berücksichtigen müssen, wenn er die Gesetzgebung verfeinert, die Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit ab 2030 prägen soll.