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Swiss Observer

Schweizer Regierung beantragt 334,5 Millionen CHF für Integrationsprogramme

Der Bundesrat beantragt 334,5 Millionen CHF für Programme zur Unterstützung der Integration ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner von 2028 bis 2032.

Schweizer Regierung beantragt 334,5 Millionen CHF für Integrationsprogramme
AIThe Local Switzerland

334,5 Millionen CHF stehen nun für Integrationsprogramme für die Jahre 2028 bis 2032 zur Diskussion. Der Bundesrat sagt, die Schweiz sollte mehr Mittel einsetzen, um ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern beim Erwerb von Sprachkenntnissen, beim Zugang zu Bildung und bei der Arbeitssuche zu helfen. Der beantragte Betrag liegt deutlich über den 248,8 Millionen CHF, die den Kantonen zwischen 2024 und 2027 für vergleichbare Programme zugeteilt wurden.

Der Vorschlag ordnet die Ausgaben für Integration klar in die umfassendere Migrationspolitik der Schweiz ein. Das Land nimmt ausländische Arbeitskräfte, Familien und andere Einwohnerinnen und Einwohner über verschiedene Wege auf, während Kantone und Gemeinden einen grossen Teil des direkten Kontakts mit den Neuankommenden organisieren. Die Bundesbeiträge schaffen eine gemeinsame finanzielle Grundlage für diese lokalen Programme.

Die Argumentation der Regierung ist sowohl wirtschaftlicher als auch sozialer Natur. Sie sagt, erfolgreich integrierte Menschen seien eher erwerbstätig und könnten für sich selbst aufkommen, wodurch die Sozialdienste entlastet würden. «Erfolgreiche Integration ist mit Kosten verbunden», sagte der Bundesrat. Die Kosten unzureichender Integration seien jedoch höher.

Letztlich wird das Parlament entscheiden, ob es den beantragten Rahmen bewilligt. In der Debatte wird es um die Höhe der Erhöhung, die Ergebnisse der bestehenden Programme und das Verhältnis zwischen Bundesfinanzierung und kantonaler Verantwortung gehen. Der Vorschlag verpflichtet die Kantone zudem, sich weiterhin zu engagieren, denn ihr Beitrag muss mindestens gleich hoch sein wie der Anteil des Bundes.

Sprachkurse bilden den Kern des Integrationsplans

Sprachförderung wird im vorgeschlagenen Paket eine zentrale Rolle spielen. Der Bundesrat sagt, die Mittel würden vor allem für Sprachkurse, Informations- und Beratungsangebote sowie für Wege in die Bildung und den Arbeitsmarkt eingesetzt. Diese konkreten Massnahmen beeinflussen, ob Neuankommende sich mit Schulen, Arbeitgebern, Behörden und Gesundheitsdiensten verständigen können.

Die Regierung verweist auf Hinweise, dass subventionierte Sprachkurse bereits messbare Ergebnisse erzielen. Nach fünf Jahren haben beinahe die Hälfte der Zugewanderten, die anfänglich nur über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügten, fortgeschrittene Sprachkenntnisse erworben. Dieses Ergebnis liegt gemäss der von den Behörden angeführten Einschätzung leicht über dem Durchschnitt der Europäischen Union.

Auch die Teilnahme ist vergleichsweise hoch. Einundsechzig Prozent der Zugewanderten gaben an, an einer Sprachförderung teilgenommen zu haben. Der Bundesrat führt einen grossen Teil dieses Erfolgs auf den Zugang zu subventionierten Kursen zurück. Mit dem neuen Beitragsgesuch erhielten die Kantone mehr Kapazitäten, um diesen Zugang aufrechtzuerhalten und das Sprachenlernen mit anderen Integrationsmassnahmen zu verbinden.

Das vorliegende Material legt kein einheitliches nationales Kursmodell fest. Der Föderalismus der Schweiz räumt den Kantonen bei der Umsetzung eine bedeutende Rolle ein. Dadurch können die Programme auf lokale Arbeitsmärkte und Sprachregionen zugeschnitten werden. Zugleich bleibt es wichtig zu messen, ob die Mittel jene Einwohnerinnen und Einwohner erreichen, denen besonders grosse Hürden im Weg stehen, darunter Menschen mit geringer Schulbildung oder eingeschränktem Zugang zu öffentlichen Informationen.

Der Plan verknüpft Integration mit Arbeit und Kompetenzen

Die Erwerbsquote von Zugewanderten in der Schweiz beträgt 77 Prozent. Der Bundesrat sagt, dieser Wert gehöre zu den höchsten in der OECD, und stellt die Teilnahme am Arbeitsmarkt als zentrales Mass für den Stand der Integration dar. Beinahe die Hälfte der Zugewanderten arbeitet in hochqualifizierten Berufen, ebenfalls ein im internationalen Vergleich hoher Anteil.

Die vorgeschlagenen Programme sollen die Strukturen stärken, die Menschen beim Einstieg in die Arbeitswelt und beim Verbleib im Beruf unterstützen. Die Mittel können für Beratung, Information, Bildung und die Vernetzung von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Arbeitgebern eingesetzt werden. Sprachkenntnisse sind Teil dieses Prozesses, insbesondere für Menschen, die einen Abschluss, eine berufliche Anerkennung oder eine Arbeit in Bereichen anstreben, in denen Kommunikation wesentlich ist.

Die Zahlen rahmen auch die Debatte über die Ausgaben. Die Regierung sagt, Erwerbstätigkeit und finanzielle Unabhängigkeit könnten die Abhängigkeit von Sozialdiensten verringern, wodurch die Integrationsförderung zu einer Investition in die öffentlichen Finanzen werde. Diese Argumentation macht eine sorgfältige Prüfung nicht überflüssig. Erwerbsquoten allein zeigen nicht, ob Menschen eine ihrer Qualifikation entsprechende Stelle haben, genug verdienen, um einen Haushalt zu finanzieren, oder nach ihrem Eintritt in den Arbeitsmarkt beruflich vorankommen.

Die Argumentation des Bundesrats stützt sich daher sowohl auf die Teilnahme als auch auf die Qualität der Programme. Parlament und Kantone müssen beurteilen, ob die zusätzlichen Mittel den Zugang zu Bildung und stabiler Beschäftigung verbessern, statt lediglich die Zahl der verfügbaren Angebote zu erhöhen.

Die Kantone müssen ebenfalls zahlen

Die Kantone müssten mindestens denselben Beitrag leisten wie der Bund. Damit bleibt Integration eine gemeinsame Verantwortung und wird nicht allein vom Bund finanziert. Die kantonalen Behörden betreiben bereits viele Angebote, mit denen Einwohnerinnen und Einwohner direkt in Kontakt kommen, darunter Sprachkurse, Beratung und Unterstützung im Bildungs- und Beschäftigungsbereich.

Die Regelung entspricht der politischen und administrativen Struktur der Schweiz. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Sprachregion, städtischem Zentrum und ländlichem Gebiet. Ein Kanton mit einem grossen Dienstleistungssektor könnte berufliche Sprachkenntnisse und Kontakte zu Arbeitgebern stärker gewichten, ein anderer vielleicht den Zugang zu grundlegenden Sprachkursen, schulische Unterstützung oder die Orientierung in lokalen Institutionen. Das Ausgangsmaterial nennt weder einzelne kantonale Zuteilungen noch regionale Ausgabenunterschiede.

Die Bedingung, dass die Kantone gleichziehen müssen, wird auch die politische Diskussion prägen. Wer die Ziele des Bundesprogramms erreichen will, muss mindestens einen gleich hohen Betrag aus kantonalen Mitteln bereitstellen. Das kann die lokale Verantwortung stärken, zugleich aber die kantonalen Budgets und politischen Prioritäten zusätzlich belasten.

Der Bundesrat stellt das Gesuch nicht als eigenständige migrationspolitische Massnahme dar. Es ist Teil eines umfassenderen Ansatzes, bei dem von den bereits in der Schweiz lebenden Menschen erwartet wird, dass sie Zugang zu den sprachlichen, bildungsbezogenen und beruflichen Möglichkeiten erhalten, die ihnen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Wie konsequent dieser Ansatz im ganzen Land funktioniert, hängt von der konkreten Umsetzung ab.

Das Parlament wägt Kosten und Ergebnisse ab

Die geplante Erhöhung wird zeigen, wie die Schweiz den Nutzen ihrer Integrationsausgaben misst. Der Bundesrat sagt, der bestehende Ansatz funktioniere. Als Belege führt er eine Erwerbsquote von 77 Prozent unter Zugewanderten, eine hohe Teilnahme an Sprachkursen und Fortschritte von Grundkenntnissen zu fortgeschrittenen Sprachkenntnissen an. Diese Ergebnisse bilden für die Regierung die Grundlage, bis 2032 mehr Geld zu beantragen.

In der politischen Debatte wird es ebenso stark um Rechenschaftspflicht wie um Grundsätze gehen. Befürworter können auf die Kosten verweisen, die vermieden werden, wenn Einwohnerinnen und Einwohner Arbeit finden, finanziell unabhängig werden und öffentliche Angebote sicherer nutzen. Gegner höherer Staatsausgaben dürften klarere Belege dafür verlangen, dass jeder zusätzliche Franken bessere Ergebnisse bringt und sich kantonale Programme nicht überschneiden. Die verfügbare Erklärung der Regierung nennt keine konkreten parlamentarischen Gegner oder Parteien, weshalb einzelnen Gruppen derzeit keine Positionen zugeschrieben werden können.

Der Vorschlag kommt auch zu einem Zeitpunkt, an dem die Schweiz weiterhin die praktischen Folgen der Zuwanderung auf dem Arbeitsmarkt, in den Schulen und bei den öffentlichen Dienstleistungen bewältigt. Integrationsprogramme können die Zuwanderung nicht eigenständig steuern, beeinflussen aber, wie gut sich die bereits im Land lebenden Menschen am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben beteiligen.

Falls das Parlament den Rahmen bewilligt, folgen Umsetzung und Wirkungsmessung. Sprachfortschritte, Bildungszugang, Beschäftigungsqualität und eine geringere Abhängigkeit von der Sozialhilfe werden darüber entscheiden, ob die zusätzlichen 85,7 Millionen CHF gegenüber der vorherigen Beitragsperiode den vom Bundesrat versprochenen Nutzen bringen.