Politik
Schweizer Stimmberechtigte entscheiden im Februar über fünf eidgenössische Vorlagen
Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 28. Februar 2027 über fünf eidgenössische Vorlagen. Das hat der Bundesrat bestätigt. Zur Abstimmung kommen ein Vorschlag zur Aufhebung des Bauverbots für Kernkraftwerke und ein Freihandelsabkommen mit Malaysia.

Fünf eidgenössische Vorlagen kommen an einem einzigen Abstimmungssonntag vors Volk, die Stimmberechtigten entscheiden am 28. Februar 2027 darüber. Der Bundesrat bestätigte die Liste am Mittwoch und legte damit den ersten von nur zwei eidgenössischen Abstimmungsterminen im Wahljahr fest.
Die Vorlagen betreffen Energie, Handel, Ernährungspolitik, Demokratie und Lohnregelungen. Die Stimmberechtigten werden gefragt, ob das Bauverbot für Kernkraftwerke aufgehoben und ein Freihandelsabkommen mit Malaysia genehmigt werden soll. Ebenfalls zur Abstimmung kommen die Foie-gras-Initiative, die Demokratie-Initiative und eine Vorlage zu Mindestlöhnen, die unter den kantonalen Mindestlöhnen liegen.
Die Februar-Abstimmung hat im Kalenderjahr 2027 besonderes Gewicht. In einem üblichen Jahr verteilen sich die eidgenössischen Vorlagen auf vier Abstimmungssonntage. Der Parlaments- und eidgenössische Wahlzyklus im kommenden Jahr lässt nur zwei Termine zu, wodurch mehrere nationale Entscheidungen in einer Abstimmungsrunde zusammenkommen. Bereits am ersten Abstimmungssonntag stehen mehr Vorlagen zur Entscheidung als im Durchschnitt eines ganzen Wahljahrs seit 2000.
Energie, Handel und Löhne zur Abstimmung bringen
Energie und Handel stehen im Zentrum einer Abstimmung, die auch Fragen des Alltags betrifft. Die Kernkraft-Vorlage würde das Bauverbot für Kernkraftwerke aufheben. Beim Abkommen mit Malaysia sollen die Stimmberechtigten über ein Freihandelsabkommen entscheiden. Damit stehen Fragen des internationalen Handels neben innenpolitischen Themen auf dem Stimmzettel.
Drei weitere Vorlagen ergänzen die Auswahl. Die Foie-gras-Initiative und die Demokratie-Initiative kommen ebenfalls vors Volk. Die fünfte Vorlage würde es ermöglichen, Lohnuntergrenzen, die unter den kantonalen Mindestlöhnen liegen, allgemeinverbindlich zu erklären. Damit rückt das Verhältnis zwischen Lohnuntergrenzen und kantonalen Mindestlöhnen auf die eidgenössische Agenda.
Zusammen bringen die fünf Fragen verschiedene Politikbereiche in einer nationalen Abstimmung zusammen. Die Ankündigung des Bundesrats bestätigt die Themen und den Termin der Abstimmung. Über jede Vorlage entscheiden die Stimmberechtigten am 28. Februar. Für die Menschen in der ganzen Schweiz bedeutet dies, in derselben eidgenössischen Abstimmungsrunde Fragen zur Energieinfrastruktur, zu Handelsbeziehungen, Ernährungspolitik, demokratischen Regeln und Lohnregelungen abzuwägen.
Februar mit dem Rekord von 2003 vergleichen
Fünf Vorlagen machen die Februar-Abstimmung zu einer umfangreichen Abstimmungsrunde, doch an einem einzigen Tag hat die Schweiz schon über mehr Vorlagen entschieden. Seit 2000 war der 18. Mai 2003 der abstimmungsreichste eidgenössische Abstimmungssonntag: Damals standen neun Vorlagen zur Entscheidung. Dazu gehörten die Armeereform, der Atomausstieg sowie Initiativen zu autofreien Sonntagen und fairen Mieten.
Seit 2000 haben die Stimmberechtigten pro Jahr durchschnittlich über acht bis neun eidgenössische Vorlagen entschieden. Bei den üblichen vier Abstimmungssonntagen entspricht das rund zwei bis drei Vorlagen pro Abstimmung. Die fünf Vorlagen im Februar liegen somit über dem üblichen Umfang eines einzelnen Abstimmungssonntags, bleiben aber unter dem Rekord von 2003.
In Wahljahren ist der Rhythmus anders. Der Bundesrat setzt traditionell in der zweiten Hälfte eines Wahljahrs keine Abstimmungen an, damit Sachabstimmungen und der Wahlkampf für die Herbstwahlen getrennt bleiben. In den sechs Wahljahren seit 2000 entschieden die Stimmberechtigten im Jahresverlauf durchschnittlich über etwa vier eidgenössische Vorlagen. Bereits die erste Abstimmungsrunde 2027 dürfte diesen Durchschnitt übertreffen.
Im Juni könnten weitere Fragen zur Abstimmung kommen
Der nächste angesetzte eidgenössische Abstimmungstermin ist der 6. Juni, und dann könnten weitere Vorlagen vors Volk kommen. Acht Volksinitiativen sind im Parlament hängig. Gegner des Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten sammeln zudem Unterschriften, um ein Referendum zu erzwingen. Damit könnte ein weiteres Thema auf den Abstimmungskalender kommen.
Das geplante Abkommen mit Malaysia steht bereits auf dem Stimmzettel für den Februar. Beim Mercosur-Abkommen ist das Verfahren weniger weit fortgeschritten: Gegner sammeln Unterschriften, um ein Referendum auszulösen. Auch das Abkommenspaket mit der Europäischen Union könnte die Abstimmungsagenda des Jahres beeinflussen. Ob es bis zum Sommer abstimmungsreif sein wird, ist jedoch noch unklar.
Der Bundesrat hat den 28. Februar als ersten der beiden Abstimmungstermine 2027 festgelegt, der zweite ist der 6. Juni. Im Wahljahr stehen im Februar fünf nationale Fragen zur Entscheidung. Hängige Initiativen und Streitigkeiten um Handelsabkommen könnten darüber hinaus beeinflussen, was als Nächstes zur Abstimmung kommt. Für die Schweizer Stimmberechtigten sieht der Kalender eine frühe Abstimmungsrunde und einen weiteren angesetzten Termin im Juni vor.