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Swiss Observer

Bund passt Bundessteuern für Familien ab 2027 an

Der Bund passt die Steuertarife und Abzüge ab 2027 an, um die jüngste Teuerung auszugleichen. Damit sinkt die Belastung der Haushalte durch die direkte Bundessteuer leicht.

Bund passt Bundessteuern für Familien ab 2027 an
AIThe Local Switzerland

Ein Anstieg der Lebenshaltungskosten um 0,47 Prozent führt ab 2027 zu einer moderaten Anpassung der Bundessteuern für Schweizer Haushalte. Das Eidgenössische Finanzdepartement aktualisiert die Tarife der direkten Bundessteuer und mehrere Abzüge, um das System an die Teuerung seit der letzten Anpassung anzupassen.

Die Änderung ist besonders für Steuerpflichtige relevant, die Kosten für die Kinderbetreuung oder die berufliche Ausbildung geltend machen, sowie für Ehepaare am unteren Ende der Bundesteuerskala. Eltern erhalten eine Erhöhung des maximalen Kinderbetreuungsabzugs um CHF 100, und auch der Abzug für die berufliche Ausbildung steigt um CHF 100.

Die Massnahmen reagieren auf einen konkreten Anstieg der Lebenshaltungskosten. Sie stellen keine umfassende Neugestaltung des Schweizer Steuersystems dar, und der Bund hat keinen einheitlichen Sparbetrag für alle Haushalte angegeben. Die tatsächliche Wirkung hängt vom Einkommen, Zivilstand, den abzugsfähigen Ausgaben sowie vom Wohnkanton und der Wohngemeinde der steuerpflichtigen Person ab.

Die Anpassung betrifft auch Personen mit hohem Einkommen, da die Schwelle für den höchsten Bundesteuersatz steigt. Ab 2027 gilt dieser Satz erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 946'000, gegenüber heute CHF 941'000. Die Quellensteuertarife werden entsprechend angepasst.

Eltern erhalten mehr Spielraum für Betreuung und Ausbildung

Der Kinderbetreuungsabzug steigt 2027 auf CHF 25'900. Die Erhöhung um maximal CHF 100 richtet sich an Eltern, die während der Arbeit oder einer Ausbildung abzugsfähige Kinderbetreuungskosten tragen.

Der Abzug bedeutet weder, dass jede Familie CHF 25'900 erhält, noch dass die Steuerrechnung um diesen Betrag sinkt. Er reduziert das steuerbare Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis hängt deshalb vom Grenzsteuersatz des Haushalts bei der direkten Bundessteuer und von der Höhe der geltend gemachten Betreuungskosten ab. Familien, die bereits den bisherigen Höchstbetrag ausschöpfen, profitieren am meisten von der Anpassung.

Der Bund erhöht auch den maximalen Abzug für die berufliche Ausbildung auf CHF 13'100, ebenfalls um CHF 100. Das kann Steuerpflichtige betreffen, die eine anrechenbare Ausbildung oder berufliche Weiterbildung finanzieren. Die Anspruchsberechtigung und die definitive steuerliche Wirkung hängen jedoch von den individuellen Umständen ab.

Ein häufig geltend gemachter Abzug für Berufsauslagen bleibt unverändert. Das EFD hat diese Beträge nicht erhöht. Pendlerinnen und Pendler sowie andere Arbeitnehmende, die Berufsauslagen geltend machen, sollten im Rahmen dieses Pakets deshalb nicht mit einer automatischen Erhöhung rechnen.

Die Massnahmen bringen somit gezielte Entlastungen und keine einheitliche Steuersenkung. Haushalte sollten die Regeln für die Steuererklärung 2027 prüfen und Belege für Betreuungs- und Ausbildungskosten aufbewahren.

Eintrittsschwelle für Ehepaare steigt

Für Ehepaare beginnt die Bundessteuer künftig bei CHF 29'900, gegenüber der bisherigen Schwelle. Die Änderung soll dem Kaufkraftverlust seit der letzten Anpassung Rechnung tragen und könnte Paare betreffen, deren steuerbares Einkommen nahe an dieser Grenze liegt.

Der Bund verschiebt zudem den Beginn des höchsten Bundesteuersatzes von CHF 941'000 auf CHF 946'000 steuerbares Einkommen. Diese Änderung betrifft eine kleine Gruppe von Personen mit sehr hohem Einkommen. Die umfassendere Anpassung der Tarifstufen gilt hingegen für die gesamte Steuerskala des Bundes.

Gleichzeitig werden die Quellensteuertarife aktualisiert. Arbeitnehmende, die an der Quelle besteuert werden, sollten die neuen Berechnungen nach Inkrafttreten der Regeln auf der Lohnabrechnung sehen. Die genaue monatliche Auswirkung hängt von Lohn, Zivilstand, Kindern und weiteren relevanten Angaben ab, die dem Arbeitgeber oder der Steuerbehörde vorliegen.

Steuerpflichtige sollten steuerbares Einkommen und Bruttolohn auseinanderhalten. Abzüge, Sozialversicherungsbeiträge und weitere zulässige Anpassungen bestimmen den Betrag, der für die Bundessteuer massgeblich ist. Die angekündigten Schwellenwerte geben den Rahmen vor, zeigen für sich allein aber nicht, wie viel ein einzelner Haushalt letztlich spart.

Die Kantone bestimmen weiterhin den grösseren Teil der Steuerrechnung

Das Paket für 2027 betrifft nur die direkte Bundessteuer. Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz bezahlen auch Kantons- und Gemeindesteuern. Diese Abgaben sinken nicht automatisch, wenn der Bund seine Tarife anpasst.

Der Artikel beschreibt die Gesamtsteuerbelastung als auf drei Ebenen verteilt: Die Kantone erhalten rund 40 Prozent der Steuereinnahmen, der Bund und die Gemeinden jeweils etwa 30 Prozent. Die Kantone finanzieren wichtige öffentliche Leistungen, darunter Gesundheitsversorgung, Bildung und Unterstützungsbeiträge für einkommensschwache Familien. Ihre Steuersätze und Abzüge sind davon unabhängig.

Das führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Land. Zug, Nidwalden und Luzern werden als Kantone mit den tiefsten Steuersätzen genannt. Zürich, Solothurn und Bern gehören dem Artikel zufolge zu den Kantonen mit den höchsten Sätzen. Der Unterschied könne sich demnach auf nahezu das Doppelte der Belastung in den Kantonen mit den tiefsten Steuern belaufen.

Auch die Wahl der Gemeinde spielt eine Rolle. Baar und Walchwil im Kanton Zug werden als besonders steuerfreundlich genannt. Die höchsten kommunalen Steuerstufen finden sich dem Artikel zufolge in Neuenburg, darunter Enges und Les Verrières, gefolgt von Lausanne und Genf.

Ein Vergleich mit dem Steuerrechner von Comparis kann helfen, die eigene Situation einzuschätzen, denn Kanton und Gemeinde können stärker ins Gewicht fallen als eine moderate Anpassung der Bundessteuer.

Haushalte sollten ihre tatsächliche Ersparnis berechnen

Die meisten Haushalte profitieren bei der Bundessteuer nur in begrenztem Umfang und nicht von einer drastischen Steuersenkung. Die Zahlen des Bundes zeigen eine Teuerungsanpassung, die sich bei den Abzügen in Hunderten von Franken bemisst, nicht eine allgemeine Auszahlung. Familien mit hohen abzugsfähigen Betreuungs- oder Ausbildungskosten könnten stärker profitieren als Haushalte, die keinen dieser Abzüge geltend machen.

Der unveränderte Abzug für Berufsauslagen begrenzt zudem die Entlastung für Arbeitnehmende, deren wichtigste Abzüge auf Pendelkosten oder anderen berufsbedingten Ausgaben beruhen. Für Ehepaare nahe der Eintrittsschwelle von CHF 29'900 kann die angepasste Tarifstufe jedoch darüber entscheiden, ob Bundessteuer geschuldet ist und welcher Teil des Einkommens in die Besteuerung fällt.

Konkret wird sich die Wirkung zeigen, wenn die Arbeitgeber die angepassten Quellensteuertarife anwenden und die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung für 2027 ausfüllen. Haushalte sollten vor dem Einreichen Betreuungsrechnungen, Ausbildungsbelege, Zivilstand und steuerbares Einkommen prüfen. Die kantonalen und kommunalen Regeln sollten sie ebenfalls gesondert berücksichtigen, da die Anpassung des Bundes diese Steuerbelastungen nicht verändert.

Die Ankündigung des EFD legt den nationalen Rahmen fest. Die endgültige Steuerbelastung hängt weiterhin davon ab, wo jemand wohnt, wie ein Haushalt sein Einkommen erzielt und welche Abzüge er belegen kann. Für viele Familien mildert die Anpassung die Auswirkungen der Teuerung, beseitigt aber nicht den allgemeinen Kostendruck, dem Schweizer Haushalte ausgesetzt sind.