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Swiss Observer

Schweizer Kommission schlägt Abgabe auf EU-Arbeitnehmende bei starkem Anstieg der Zuwanderung vor

Eine Kommission des Ständerats will eine mögliche Abgabe auf EU-Arbeitnehmende einführen, falls die Zuwanderung nach Inkrafttreten der Bilateralen III stark ansteigt. Der Vorschlag bringt einen neuen Spannungspunkt in die Schweizer Debatte über die Arbeitsmobilität und die Zuwanderung.

Schweizer Kommission schlägt Abgabe auf EU-Arbeitnehmende bei starkem Anstieg der Zuwanderung vor
AILe News

Eine vorgeschlagene jährliche Abgabe von 4'000 CHF bringt die Schweizer Migrationsdebatte auf neues Terrain. Eine Kommission des Ständerats will eine Abgabe auf Arbeitnehmende aus der Europäischen Union erheben, falls die Zuwanderung nach Inkrafttreten der Bilateralen III stark ansteigt. Die Massnahme würde nicht automatisch eingeführt. Sie käme erst infrage, nachdem der Bundesrat erfolgreich eine Schutzklausel angerufen hätte, die auf einen starken Anstieg der Zuwanderung reagieren soll.

Der Vorschlag bringt einen neuen, bedeutenden Spannungspunkt in das Verhältnis der Schweiz zu Brüssel. Die Arbeitsmobilität steht im Zentrum des bilateralen Rahmens, während die Zuwanderung eines der politisch heikelsten Themen der Schweizer Innenpolitik bleibt. Befürworter der Abgabe präsentieren sie als gezielte Alternative zu groben Beschränkungen wie Kontingenten. Kritiker stehen jedoch sofort vor einer grundsätzlichen Frage: Kann die Schweiz an Rechte, die das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gewährt, eine finanzielle Belastung knüpfen?

Der Ständerat soll den Vorschlag während der Herbstsession zusammen mit dem umfassenderen Abkommenspaket mit der EU prüfen. Die Debatte hat nun Folgen, die weit über das parlamentarische Verfahren hinausgehen. Sie wird zeigen, wie weit die Schweiz ihre innenpolitische Reaktion auf die Zuwanderung treiben kann, ohne mit ihren europäischen Verpflichtungen zu kollidieren.

Die Frage der 4'000 CHF trifft die Arbeitgebenden

Die vorgeschlagene Abgabe würde sich auf mindestens 4'000 CHF pro Arbeitskraft und Jahr belaufen. Andrea Caroni, Mitglied des Ständerats, sagt, die Abgabe solle für Personen gelten, die erst kürzlich in die Schweiz eingewandert sind, sobald die Schutzklausel in Kraft tritt. Der Betrag verleiht dem Vorschlag unmittelbar politisches Gewicht: Es handelt sich nicht um eine symbolische Registrierungsgebühr, sondern um beträchtliche wiederkehrende Kosten für die Rekrutierung aus dem Ausland.

Arbeitgebende würden die Abgabe für ihre EU-Angestellten bezahlen. Die Kommission argumentiert, dies werde Schweizer Unternehmen dazu bewegen, bei der Besetzung offener Stellen zuerst auf die inländischen Arbeitskräfte zurückzugreifen. Damit rücken Unternehmen ins Zentrum der Massnahme. Ein Unternehmen könnte weiterhin international rekrutieren, müsste aber direkte finanzielle Folgen tragen, wenn ausserordentliche Zuwanderungskontrollen ausgelöst würden.

Beim Familiennachzug wäre ein anderes Modell vorgesehen. Es käme eine tiefere Abgabe zur Anwendung, und Erwachsene, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen, müssten sie selbst bezahlen. Die Unterscheidung soll die Rekrutierung auf dem Arbeitsmarkt von der Familienmigration trennen, könnte aber auch ein kompliziertes System mit verschiedenen Anspruchskriterien, Haftungsregeln und Vollzugsmassnahmen schaffen. Der Betrag des Vorschlags ist klar, die praktische Umsetzung bleibt umstritten.

Eine Abgabe, die die Migrationsdebatte umlenken soll

Die Kommission sagt, die Abgabe solle gleichzeitig drei Zwecken dienen: die Rekrutierung lenken, migrationsbedingte Kosten decken und die Einwohnerinnen und Einwohner begünstigen. Befürworter argumentieren, Unternehmen hätten dadurch einen stärkeren Anreiz, Arbeitskräfte in der Schweiz zu rekrutieren, anstatt automatisch auf ausländische Arbeitskräfte zurückzugreifen. Neu Zugewanderte würden unterdessen einen Beitrag an die mit der Zuwanderung verbundenen Kosten leisten. Die Einnahmen würden anschliessend der ansässigen Bevölkerung zugutekommen.

Dieses letzte Element verleiht dem Vorschlag eine ausgesprochen schweizerische politische Ausrichtung. Statt die Einnahmen aus der Abgabe in ein entferntes staatliches Programm fliessen zu lassen, würden die Mittel an Menschen zurückverteilt, die bereits im Land leben. Die Kommission präsentiert den Mechanismus als direkte Dividende für die Bevölkerung, als Versuch, die finanziellen Auswirkungen der Zuwanderung für die Stimmberechtigten sichtbar zu machen.

Würde die Schutzklausel aktiviert, würde das Modell ausgeweitet. Die Abgabe würde dann auch für Zugewanderte aus Ländern ausserhalb der EU gelten, nicht nur für EU-Arbeitnehmende. Diese grössere Reichweite könnte den Grundsatz des Systems vereinfachen, würde aber auch dessen diplomatische und rechtliche Folgen ausweiten. Was als Notfallinstrument für einen starken Anstieg der Zuwanderung beginnt, könnte zu einem allgemeinen Bestandteil der Schweizer Zuwanderungspolitik werden. Der Vorschlag der Kommission verknüpft somit Anreize auf dem Arbeitsmarkt mit einer viel umfassenderen Debatte darüber, wer für die Zuwanderung bezahlt und wer davon profitiert.

Berns rechtliche Warnung kündigt einen direkten Konflikt an

Der Bundesrat hat bereits gewarnt, dass der Plan mit den rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz kollidieren könnte. In einem Anfang Mai veröffentlichten Bericht prüfte die Regierung drei mögliche Modelle für eine Zuwanderungsabgabe und kam zum Schluss, dass eine Abgabe auf Staatsangehörige aus EU- und EFTA-Staaten nicht mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit vereinbar wäre. Dieser Einwand trifft den Kern des Vorschlags: Die betroffenen Arbeitskräfte könnten gerade durch den bilateralen Rahmen geschützt sein, den die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat.

Der Familiennachzug bringt eine zweite rechtliche Hürde mit sich. Der Bundesrat erklärte, eine Abgabe für Familienangehörige könnte im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Der Vorschlag muss also zwei getrennte Prüfungen bestehen: eine im Zusammenhang mit dem Abkommen der Schweiz mit der EU, die andere im Zusammenhang mit weiter gefassten Menschenrechten.

Die Kommission ist dennoch überzeugt, dass ihr Modell eine differenziertere Antwort bietet als Kontingente. Der Bundesrat hat mehrere mögliche Schutzmassnahmen vorgeschlagen, darunter Kontingente, das Abgabenkonzept seiner Befürworter jedoch nicht übernommen. Der Konflikt ist nun klar umrissen: Auf der einen Seite steht die politische Kontrolle über die Zuwanderung, auf der anderen Seite stehen die vertraglichen Verpflichtungen und die individuellen Rechte. Die parlamentarische Debatte im Herbst wird zeigen, ob der Vorschlag trotz dieser Warnungen weiterverfolgt wird.

Die Herbstsession entscheidet über das weitere Vorgehen

Der nächste entscheidende Moment kommt diesen Herbst im Ständerat. Das Parlament wird den vorgeschlagenen Beitrag als Teil eines umfassenderen Abkommenspakets mit der EU beraten. Damit lässt sich die Migrationsdebatte nicht von der übergeordneten Europastrategie der Schweiz trennen. Der Zeitpunkt ist wichtig. Jede neue Schutzklausel im Zusammenhang mit den Bilateralen III muss innenpolitisch funktionieren und zugleich im Ausland glaubwürdig und rechtlich vertretbar sein.

Die Idee ist nicht neu. Avenir Suisse, eine Schweizer Denkfabrik, brachte eine ähnliche Massnahme bereits vor mehreren Jahren ins Spiel. Verändert hat sich der politische Rahmen: Der Vorschlag ist nun mit einer möglichen Schutzklausel und einer konkreten Mindestabgabe von 4'000 CHF verbunden. Diese Kombination macht aus einem alten politischen Konzept einen aktuellen parlamentarischen Konflikt.

Für Schweizer Unternehmen könnte der Ausgang die Kosten der internationalen Rekrutierung beeinflussen. Für EU-Arbeitnehmende könnte er die praktische Bedeutung der Arbeitsmobilität verändern. Für die ansässige Bevölkerung schafft das Versprechen einer Rückverteilung der Einnahmen einen klaren finanziellen Anreiz. Die rechtlichen Einwände der Regierung zeigen jedoch, dass die Umsetzung des Plans der Kommission keineswegs sicher ist. Die Schweiz steht nun vor einer entscheidenden Wahl: eine schärfere innenpolitische Reaktion auf die Zuwanderung verfolgen oder den bestehenden Rahmen mit der EU vor einer Abgabe schützen, die ihn untergraben könnte. Die Herbstsession wird diese Wahl in den Mittelpunkt rücken.