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Swiss Observer

Schweiz übernimmt CHF 1,5 Millionen Behandlungskosten für italienische Brandopfer

Die Schweiz übernimmt für 12 italienische Opfer des Brandes von Crans-Montana, die in der Schweiz behandelt wurden, Krankheitskosten in Höhe von CHF 1,5 Millionen. Der Bundesrat erklärte, er habe nach Gesprächen mit Italien eine Ausnahme beschlossen.

Schweiz übernimmt CHF 1,5 Millionen Behandlungskosten für italienische Brandopfer
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz übernimmt Krankheitskosten in Höhe von CHF 1,5 Millionen für 12 italienische Opfer des Brandes von Crans-Montana, die im Land behandelt wurden. Der Bundesrat erklärte, er habe die Ausnahme nach Gesprächen mit Italien beschlossen.

Der Entscheid gilt für die Behandlungskosten der italienischen Patientinnen und Patienten in der Schweiz. Die Gesamtkosten ihrer Versorgung belaufen sich auf CHF 1,5 Millionen.

Versorgung italienischer Patientinnen und Patienten übernehmen

Der Entscheid umfasst 12 italienische Patientinnen und Patienten, die nach dem Brand von Crans-Montana in der Schweiz behandelt wurden. Ihre Krankheitskosten belaufen sich auf CHF 1,5 Millionen.

Die Massnahme betrifft die Versorgung von Opfern aus Italien in der Schweiz. Der Bundesrat bezeichnete die Kostenübernahme als Ausnahme und erklärte, sie sei nach Gesprächen mit der italienischen Regierung beschlossen worden.

Den Entscheid der Regierung darlegen

Der Bundesrat beschloss die Ausnahme nach Gesprächen mit Italien. Der Entscheid legt fest, dass die Schweiz die Krankheitskosten der 12 italienischen Opfer übernimmt, die hier behandelt wurden.

Die Vereinbarung verbindet die beiden Länder durch die in der Schweiz geleistete Versorgung und die Gespräche auf Regierungsebene, die dem Entscheid vorausgingen.

Den Umfang der Kostenübernahme festlegen

Die übernommenen Kosten belaufen sich für 12 Patientinnen und Patienten auf insgesamt CHF 1,5 Millionen. Der Entscheid der Schweiz betrifft die Krankheitskosten italienischer Opfer, die nach dem Brand von Crans-Montana im Land behandelt wurden.

Für die Schweiz handelt es sich um eine klar abgegrenzte Ausnahme, die nach Gesprächen mit Italien vereinbart wurde. Sie gilt für die Behandlungskosten dieser Patientinnen und Patienten.