Schweiz
Schweizer Regierung öffnet den Weg für ein nationales Verbot von Konversionspraktiken
Der Schweizer Bundesrat prüft ein landesweites Verbot von Konversionspraktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu verändern oder zu unterdrücken. Der Vorschlag könnte den Schutz des Bundes vor schädlichen Praktiken ausweiten.

Konversionspraktiken sind in der Schweiz weiterhin verbreitet, und ein neuer Bericht hat Genf und die Waadt ins Zentrum der Debatte gerückt. Die am 9. September 2026 vom Interkantonalen Zentrum für Information über Glaubensfragen veröffentlichte Studie dokumentiert Versuche, die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität in religiösen und spirituellen Zusammenhängen zu verändern oder zu unterdrücken.
Die Untersuchung stützt sich auf 41 Interviews, Beobachtungen und Dokumentenanalysen, die zwischen 2023 und 2026 durchgeführt wurden. Achtzehn Personen schilderten den Forschenden direkt ihre Erfahrungen. Ihre Berichte zeugen von anhaltenden psychischen Schäden. Gemäss dem Bericht wurden einige Betroffene in den Suizidgedanken oder zum Suizid getrieben.
Die Ergebnisse fallen in eine Zeit, in der der Bundesrat signalisiert, dass die Schweiz möglicherweise eine nationale Antwort braucht. Die Regierung hat erklärt, dass sie Konversionspraktiken entschieden ablehnt und ein landesweites Gesetz prüfen würde, räumt aber ein, dass sich das Ausmass des Problems noch nicht genau bestimmen lässt.
Der Bericht liefert eine konkrete Grundlage für eine Debatte, die häufig anhand von Einzelfällen geführt wurde. Er beschreibt Praktiken, die in Gemeinschaften, Familien und informellen spirituellen Netzwerken stattfinden können, oft ohne als «Konversionstherapie» bezeichnet zu werden. Gebetssitzungen, Exorzismusrituale, angeleitete Lesungen und Energieheilung können Teil umfassenderer Bemühungen sein, Heterosexualität oder eine starre Zweigeschlechterordnung als einzig akzeptables Ergebnis durchzusetzen.
Betroffene berichten von Schuldgefühlen und anhaltenden Schäden
Das CIC hat 18 persönliche Zeugnisse von Druck, Manipulation und Versuchen, die Identität auszulöschen, erfasst. Die Forschenden beschreiben einen psychologischen Kreislauf, der Scham verstärken kann, statt die Belastung zu lindern. Betroffene können zunächst Schuldgefühle wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität haben. Bleibt die versprochene Veränderung aus, können religiöse oder spirituelle Führungspersonen dies als Zeichen schwachen Glaubens, als moralisches Versagen oder als mangelnde persönliche Anstrengung darstellen.
Laut Bericht kann dieser Mechanismus tiefgreifende und dauerhafte Schäden verursachen. Er bringt Konversionspraktiken mit Angstzuständen, Depressionen, vermindertem Selbstwertgefühl und belasteten Beziehungen in Verbindung. In den schwersten Fällen kann es zum Suizid kommen.
Manéli Farahmand, Forschungsleiterin des CIC, sagte, die Studie zeige «klar», dass es sowohl in der Waadt als auch in Genf Praktiken gebe, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu verändern oder zu unterdrücken. Der Bericht setzt religiöse Unterstützung und seelsorgerische Begleitung nicht pauschal mit Konversionspraktiken gleich. Im Fokus stehen Bemühungen, sexuelle oder geschlechtliche Vielfalt als Störung, Wunde oder Abweichung darzustellen, die korrigiert werden müsse.
Diese Unterscheidung ist in der Schweiz wichtig, da viele Interventionen ausserhalb formeller medizinischer Strukturen stattfinden. In informellen Umfeldern wissen Betroffene möglicherweise nicht, wo sie Missbrauch melden können, und Beweise lassen sich oft nur schwer zusammentragen.
Die Zahlen zeigen ein weiter verbreitetes Muster
Umfragezahlen zeigen, dass sowohl transgeschlechtliche als auch lesbische, schwule und bisexuelle Menschen unter Druck geraten, ihre Identität zu verändern. Gemäss dem Swiss LGBTIQ+ Panel gaben 15.5% der transgeschlechtlichen Befragten an, unter Druck gesetzt worden zu sein, ihre Geschlechtsidentität zu verändern oder zu unterdrücken. Bei den lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten berichteten 9.5% von Druck im Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Laut dem Bericht des Bundesrats kamen solche Erfahrungen besonders häufig in der Kindheit und Jugend vor. Religiöse Umfelder wurden in den Berichten oft genannt. Die Befragten verwiesen aber auch auf Familien, Schulen und Gesundheitseinrichtungen als Orte, an denen Druck ausgeübt wurde.
Die verfügbaren Zahlen ergeben keine vollständige landesweite Erhebung. Der Bundesrat hält die Daten für zu begrenzt, um festzustellen, wie weit Konversionspraktiken in der Schweiz verbreitet sind. Diese Lücke hat politische Folgen. Ohne verlässliche Zahlen zur Verbreitung kann es für Vollzugsbehörden und Unterstützungsangebote schwierig sein, ihre Ressourcen zu planen. Betroffene könnten ihre Erfahrungen weiterhin als Einzelfälle betrachten.
Das CIC fand die Praktiken am häufigsten in bestimmten evangelikalen, traditionalistisch-katholischen und charismatisch-christlichen Kontexten, die Teile der religiösen Landschaft der Schweiz widerspiegeln. Ähnliche Ansätze stellte es auch in New-Age- und ganzheitlich-spirituellen Kreisen fest. Die Methoden unterscheiden sich, doch die zugrunde liegende Annahme ist dieselbe: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wird als etwas behandelt, das beseitigt werden kann oder soll.
Kantonale Verbote zeigen einen Flickenteppich der Rechtslage
Die Rechtslage in der Schweiz ist uneinheitlich: Drei Kantone haben bereits Verbote erlassen, ein Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Neuenburg, Wallis und Waadt haben Einschränkungen für Konversionspraktiken beschlossen. Genf prüft einen Gesetzesentwurf, nachdem das CIC Aktivitäten in den religiösen und spirituellen Gemeinschaften des Kantons dokumentiert hat.
Der Bundesrat hält die bestehenden rechtlichen Schutzvorkehrungen grundsätzlich für ausreichend. Berufsrechtliche Vorschriften verpflichten Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen sowie weitere Gesundheitsfachpersonen zur Einhaltung gesetzlicher und ethischer Standards. Angebliche Behandlungen, die Homosexualität «heilen» sollen, können gegen berufliche Pflichten verstossen, unabhängig davon, ob sie sich an Erwachsene oder Minderjährige richten. Berufsverbände der Psychologie und Psychotherapie verbieten zudem Diskriminierung und den unsachgemässen Einsatz religiösen Einflusses in der Behandlung.
Diese Schutzvorkehrungen haben Grenzen. Viele gemeldete Praktiken finden ausserhalb der regulierten Gesundheitsversorgung statt, etwa in Gebetsgruppen, Familien, Schulen oder informellen spirituellen Kreisen. Betroffene können zudem auf praktische Hindernisse stossen, wenn sie versuchen, Zwang nachzuweisen oder die Verantwortlichen zu ermitteln.
Ein Verbot auf Bundesebene könnte eine einheitliche Definition schaffen und den Vollzug im ganzen Land klären. Die Regierung hat ausserdem erklärt, ein Gesetz würde ein deutliches öffentliches Signal aussenden. Zunächst muss das Parlament ihr dazu einen Auftrag erteilen. Andrea Caroni, Präsident der Rechtskommission des Ständerats, könnte einen zuvor sistierten Vorstoss frühestens im vierten Quartal 2026 wieder aufnehmen.
Der nächste Schritt liegt nun beim Parlament
Der nächste Entscheid liegt beim Parlament, während Unterstützungsorganisationen sofort Menschen helfen müssen, die bereits geschädigt wurden. Als Reaktion auf die Ergebnisse entwickelt das CIC Informationsangebote. Die Forschenden sagen, auf die Anerkennung der Existenz von Konversionspraktiken müssten eine bessere Unterstützung Betroffener, klarere Informationen und leicht zugängliche Hilfsangebote folgen.
Ein nationales Gesetz würde nicht alle Probleme lösen. Es müsste Praktiken in religiösen Gemeinschaften, Familien, Schulen, medizinischen Einrichtungen und der Psychotherapie erfassen, ohne den gewöhnlichen religiösen Glauben oder einvernehmliche Unterstützung unter Strafe zu stellen. Zudem müsste es Praktiken berücksichtigen, die sich gegen Minderjährige richten, die dem Druck von Eltern oder Gemeinschaftsführungen oft nur wenig entgegensetzen können.
Die Haltung des Bundesrats eröffnet einen möglichen Weg zu einheitlichen Regeln, doch der Zeitplan ist ungewiss. Der Ständerat könnte den sistierten Vorstoss erneut behandeln, ein parlamentarischer Schritt wäre Ende 2026 möglich. Bis dahin wird der Schutz je nach Kanton unterschiedlich bleiben, und der Vollzug wird stark vom bestehenden Straf-, Zivil- und Berufsrecht abhängen.
Für Genf und die Waadt hat der CIC-Bericht das Thema durch dokumentierte Praktiken und Zeugnisse von Betroffenen greifbar gemacht. Für die Schweiz liefert er eine Grundlage für eine nationale Debatte darüber, wo religiöser Einfluss endet, wie Einwilligung beurteilt wird und ob der bestehende Schutz ausreicht.