LGBTQ-Rechte
Schweizer Regierung prüft landesweites Verbot von Konversionspraktiken
Der Bundesrat prüft ein landesweites Verbot von Konversionspraktiken. Er begründet dies damit, dass Versuche, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken, schwerwiegenden Schaden verursachen können. Damit könnte der heutige Flickenteppich rechtlicher Schutzbestimmungen in der Schweiz ersetzt werden.

Der Bundesrat hat den Weg für das erste landesweite Verbot von Konversionspraktiken in der Schweiz geöffnet. In einem am 4. September 2026 veröffentlichten Bericht erklärte die Regierung, sie lehne Versuche ab, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken, und prüfe eine Gesetzgebung auf Bundesebene.
Der Schritt folgt auf die wachsende Sorge, dass der Schutz in der Schweiz je nach Kanton unterschiedlich ist. Mehrere Kantone haben bereits Einschränkungen eingeführt oder bereiten solche vor, während die bundesrechtlichen Bestimmungen weiterhin auf bestehende strafrechtliche, zivilrechtliche und berufliche Regelungen verteilt sind. Ein nationales Gesetz könnte einen einheitlichen Standard von Genf bis Graubünden schaffen und klären, wie die Behörden reagieren sollen, wenn Menschen Zwang oder schädlichen Eingriffen ausgesetzt sind.
Die Regierung hält die geltenden rechtlichen Schutzbestimmungen insgesamt für ausreichend, räumt jedoch ein, dass sie kein einzelnes, leicht verständliches Verbot vorsehen. Zudem könne anhand der verfügbaren Daten nicht genau festgestellt werden, wie weit die Praktiken noch verbreitet seien. Diese Unsicherheit hat den Bundesrat nicht dazu bewogen, das Thema zurückzustellen. Der Bericht stellt eine breite politische und gesellschaftliche Unterstützung für ein Verbot fest und hält fest, dass ein Eingreifen des Bundes ein klares Signal an Institutionen, Fachpersonen und Familien senden könnte.
Das Parlament muss der Regierung zunächst den Auftrag erteilen, das Vorhaben weiterzuverfolgen. Das Verfahren befindet sich daher noch in einem frühen Stadium. Der nächste entscheidende Schritt dürfte im Ständerat erfolgen.
Umfrage dokumentiert Druck in verschiedenen Gemeinschaften
Das Schweizer LGBTIQ+ Panel stellte bei trans Personen sowie bei lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten Druck fest, ihre Identität zu ändern oder zu unterdrücken. Die ausgewiesenen Werte liegen bei 15.5% der trans Befragten und 9.5% der lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten.
Die Umfragedaten verleihen der politischen Debatte eine messbare Dimension und zeigen zugleich, weshalb der Bundesrat sagt, das volle Ausmass des Problems lasse sich nur schwer bestimmen. Die Zahlen erfassen Befragte, die von Druck berichteten, nicht aber sämtliche Fälle in der Schweiz. Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Daten begrenzt sind und nicht genau zeigen, wie oft Konversionspraktiken noch vorkommen.
Von solchen Erfahrungen wurde besonders häufig aus der Kindheit und Jugend berichtet. Die Befragten beschrieben Druck in religiösen Umfeldern, doch Fälle gab es auch in Familien, Schulen und Gesundheitseinrichtungen. Diese Umfelder sind wichtig, weil sie mit Autorität, Abhängigkeit oder Vertrauen verbunden sein können. Dadurch kann es für junge Menschen schwieriger sein, sich zu weigern oder über das Geschehen zu berichten.
Die im Bericht beschriebenen Praktiken können psychischen Druck und verbale Manipulation umfassen. In schwereren Fällen können Eingriffe die körperliche Integrität verletzen. Die Prüfung eines Verbots durch die Regierung trägt der Vielfalt der Umfelder Rechnung, in denen solches Verhalten vorkommen kann, statt das Thema auf einen einzelnen Beruf oder eine einzelne Institution zu beschränken.
Umfelder und Schutzvorkehrungen erfassen
Konversionspraktiken können überall dort vorkommen, wo eine Autoritätsperson vorgibt, einen Weg aus der sexuellen oder geschlechtlichen Vielfalt heraus aufzuzeigen. Der Bericht des Bundesrats beschreibt Versuche, die sich gegen Homosexualität, Bisexualität, trans Identität und andere Formen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt richten.
Das Verhalten kann von Beratung und verbalem Druck bis hin zu Eingriffen reichen, die die körperliche Integrität einer Person beeinträchtigen. Der Bericht nennt religiöse Gemeinschaften, Familien, Schulen, medizinische Einrichtungen und die Psychotherapie als mögliche Umfelder. Diese Bandbreite stellt eine rechtliche Herausforderung dar: Ein künftiges Verbot müsste Zwang und Schaden erfassen, ohne gewöhnliche persönliche, religiöse oder therapeutische Unterstützung mit Versuchen zu verwechseln, eine Identität zu unterdrücken.
Für Gesundheitsfachpersonen gelten bereits berufliche Regeln. Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen sowie weitere Gesundheitsfachpersonen müssen das Berufsrecht und die ethischen Standards einhalten. Dem Bericht zufolge können vermeintliche Behandlungen, die Homosexualität «heilen» sollen, die Berufspflichten verletzen, unabhängig davon, ob sie sich an Erwachsene oder Minderjährige richten. Berufsverbände für Psychologie und Psychotherapie verbieten zudem Diskriminierung und den unsachgemässen Einsatz religiöser Einflussnahme in der Behandlung.
Diese Regeln bieten bestehende Möglichkeiten für disziplinarische oder berufliche Massnahmen, reichen aber nicht unbedingt so weit wie ein spezifisches strafrechtliches Verbot oder ein Verbot auf Bundesebene. Der Bericht der Regierung bezieht beide Systeme in die Debatte ein: Es gilt, die bestehenden Pflichten durchzusetzen und zu entscheiden, ob ein eigener Straftatbestand auf nationaler Ebene nötig ist.
Das Parlament muss den rechtlichen Weg festlegen
Ein landesweites Verbot würde den Flickenteppich kantonaler Massnahmen durch einen einheitlichen bundesrechtlichen Rahmen ersetzen. Mehrere Kantone haben Einschränkungen von Konversionspraktiken eingeführt oder bereiten solche vor. Der Bundesrat sagt, dass diese Unterschiede den Schutz für Menschen, die Hilfe suchen, und für Institutionen, die Missbrauch verhindern sollen, weniger klar machen können.
Aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz behalten die Kantone in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Vollzug eine bedeutende Zuständigkeit. Eine nationale Regelung müsste festlegen, welches Verhalten verboten ist, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann und wie die Behörden mit Fällen umgehen sollen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Sie müsste ausserdem mit der beruflichen Regulierung und den bestehenden Schutzbestimmungen für die körperliche und psychische Integrität vereinbar sein.
Die Regierung hat noch keinen endgültigen Gesetzesentwurf vorgelegt. In ihrem Bericht hält sie die bestehenden rechtlichen Schutzbestimmungen insgesamt für ausreichend, erkennt jedoch an, dass ein spezifisches Verbot auf Bundesebene für mehr Klarheit und ein stärkeres öffentliches Signal sorgen könnte. Damit bleibt Raum für Diskussionen über den Geltungsbereich, Sanktionen und das Verhältnis zwischen Strafrecht, Berufsdisziplin und kantonalen Massnahmen.
Der nächste formelle Schritt liegt beim Parlament. Ein möglicher Weg wäre eine zuvor sistierte Motion, die im Ständerat wieder aufgenommen werden könnte. Andrea Caroni, Präsident der Rechtskommission der Kammer, könnte den Vorschlag frühestens im vierten Quartal 2026 vorbringen.
Die Schweiz wartet auf den Auftrag des Parlaments
Das vorgeschlagene Verbot ist noch ein laufendes Verfahren und kein beschlossene[s] Gesetz. Der Bundesrat hat seine Haltung dargelegt, über gemeldete Schäden berichtet und einen möglichen parlamentarischen Weg aufgezeigt. Das Parlament muss der Regierung jedoch zuerst den Auftrag erteilen, eine Gesetzgebung auszuarbeiten und voranzutreiben.
In diesem Verfahren wird sich zeigen, wie die Schweiz ein klares Verbot mit den praktischen Anforderungen des Vollzugs in Einklang bringt. Die Gesetzgeber müssen prüfen, ob das Verbot nur Zwangshandlungen erfassen soll, wie Minderjährige und Erwachsene geschützt werden sollen und welche Behörden Beschwerden untersuchen sollen. Ausserdem müssen sie festlegen, wie eine bundesrechtliche Regelung mit kantonalen Einschränkungen und den bereits geltenden beruflichen Pflichten von Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychiaterinnen und Psychiatern sowie weiteren Gesundheitsfachpersonen zusammenspielt.
Die verfügbaren Belege bilden einen Ausgangspunkt für die Debatte. 15.5% der trans Befragten und 9.5% der lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten des Schweizer LGBTIQ+ Panels berichteten von Druck, ihre Identität oder sexuelle Orientierung zu ändern oder zu unterdrücken. Der Bundesrat sagt, die Daten seien unvollständig. Zu den gemeldeten Schäden gehören jedoch Angstzustände, Depressionen, ein vermindertes Selbstwertgefühl und beeinträchtigte soziale Beziehungen.
Falls das Parlament die sistierte Motion wieder aufnimmt, könnte das Thema später im Jahr 2026 vom Bericht des Bundes in den Gesetzgebungsprozess übergehen. Bis dahin bleiben die kantonalen Behörden und Berufsverbände dafür zuständig, die bereits geltenden Schutzbestimmungen anzuwenden.