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Swiss Observer

Ständerat will strengere Regeln für die Verwendung des Schweizer Kreuzes

Der Ständerat hat strengere Regeln für «Swiss Made» unterstützt. Damit sollen Produkte aus ausländischer Herstellung das Schweizer Kreuz nicht mehr verwenden dürfen. Die Forderung stellt eine jüngere Praxis im Bereich des geistigen Eigentums infrage, die die Bezeichnung «Swiss Engineering» zuliess. Die Massnahme soll einheimische Hersteller und den Wert der Schweizer Markenidentität schützen.

Ständerat will strengere Regeln für die Verwendung des Schweizer Kreuzes
AISWI swissinfo.ch

Am 24. September 2026 sprachen sich 32 Ständeräte für einen besseren Schutz des Schweizer Kreuzes aus. Der Ständerat nahm eine Motion an, die verhindern soll, dass im Ausland hergestellte Produkte das Schweizer Nationalemblem zeigen. Damit rückt die «Swiss Made»-Identität des Landes ins Zentrum eines neuen Streits um geistiges Eigentum.

Der Entscheid reagiert auf eine Praxisänderung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), die im März eingeführt wurde. Nach dieser Praxis darf ein ausserhalb der Schweiz hergestelltes Produkt das Schweizer Kreuz tragen, wenn es zusätzlich mit den Worten «Swiss Engineering» versehen ist. Die Mehrheit im Ständerat sagte, diese Auslegung schwäche den exklusiven Charakter des Emblems und berge das Risiko, Unternehmen zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland zu ermutigen, während sie weiterhin eine schweizerische visuelle Identität verwendeten.

Die Motion wurde mit 32 zu 5 Stimmen angenommen, ändert die Regeln aber nicht unmittelbar. Der Nationalrat muss sich noch mit ihr befassen. Auch der Bundesrat hat es abgelehnt, das Gesetz zu ändern, bevor das IGE eine umfassendere Prüfung der Regeln zu «Swissness» und ihrer Auswirkungen auf Unternehmen abgeschlossen hat.

Für Hersteller geht es bei diesem Streit um mehr als die Verpackung. Das Schweizer Kreuz bleibt auf Exportmärkten ein wertvolles Zeichen für Herkunft, Qualität und nationale Identität. Jede Änderung könnte beeinflussen, wie Unternehmen Forschung, Design und Produktion gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten präsentieren.

Der Fall On veränderte die Regeln

Die Praxisänderung des IGE vom März 2026 löste den Streit aus. Ihr ging ein langjähriger Rechtsstreit voraus, in dem sich der Schweizer Schuhhersteller On erfolgreich gegen die Behörden wehrte, weil es um die Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Swiss Engineering» ging.

Die überarbeitete Auslegung anerkennt die Rolle Schweizer Unternehmen in Forschung und Entwicklung. Ein Unternehmen kann in der Schweiz Ingenieur- und Innovationsarbeit leisten und ein Produkt gleichzeitig anderswo herstellen. Nach der Praxis des IGE kann diese Verbindung die Verwendung des Schweizer Kreuzes neben dem Hinweis «Swiss Engineering» rechtfertigen. Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden, dürfen weiterhin die etablierte Bezeichnung «Swiss Made» verwenden.

Die Motion des Ständerats will die Praxis so rasch wie möglich rückgängig machen. Ihre Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, das Emblem solle eine klare Verbindung zur Herstellung vermitteln und nicht bloss auf Design, Ingenieursarbeit oder den Unternehmenssitz verweisen. Sie sagen auch, dass Konsumentinnen und Konsumenten möglicherweise Mühe haben, zwischen einem in der Schweiz hergestellten Produkt und einem von einem Schweizer Unternehmen entwickelten, aber im Ausland produzierten Produkt zu unterscheiden.

Der Bundesrat hat davor gewarnt, der Prüfung des IGE vorzugreifen. Er sagte, Gerichte könnten die überarbeitete Praxis prüfen, falls ein Unternehmen die Kennzeichnung auf in der Schweiz verkauften Produkten verwende. Damit bleibt der rechtliche Status des Emblems umstritten, während das Parlament über die nächsten Schritte berät.

Kleine Unternehmen verteidigen die Schweizer Produktion

Kleine Hersteller sagen, das Emblem sei einer ihrer wenigen Wettbewerbsvorteile. In der Debatte im Ständerat ging es um Unternehmen, die ihre Produktion in der Schweiz behalten und hierzulande Arbeitskräfte beschäftigen, aber keine Fabriken im Ausland betreiben. Für solche Betriebe kann das Schweizer Kreuz in umkämpften Märkten als unverwechselbares Verkaufsargument dienen.

Die Befürworter der Motion argumentieren, diese Unternehmen seien direkt benachteiligt, wenn im Ausland hergestellte Waren unter einer weiter gefassten Bezeichnung für Ingenieursarbeit dasselbe nationale Symbol zeigen dürften. Ein inländischer Hersteller muss die Kosten für Schweizer Löhne, Räumlichkeiten und die Einhaltung von Vorschriften tragen und gleichzeitig mit Produkten konkurrieren, für die möglicherweise internationale Produktionsnetzwerke genutzt werden. Die Unterstützer der Motion sagen, die geltende Auslegung könnte den Wert von Investitionen in die lokale Herstellung schmälern.

Das Ausgangsmaterial nennt keine betroffenen Unternehmen oder Kantone und enthält keine Beschäftigungszahlen. Es stellt die Frage jedoch als nationales Anliegen für kleine und mittlere Unternehmen dar und nicht bloss als Markenstreit zwischen grossen Exporteuren und Behörden. Die Schweizer Produktion reicht von Spezialmaschinen und Medizintechnik bis zu Konsumgütern. Unternehmen sind dabei auf ihren Ruf in ausländischen Märkten angewiesen.

Das wirtschaftliche Umfeld ist schwierig. Schweizer Exporteure haben mit einem starken Franken und dem Druck durch US-Zölle zu kämpfen. Dadurch gewinnt der Wert von Herkunftsangaben insbesondere für Unternehmen an Bedeutung, die über Qualität statt über tiefe Preise verkaufen.

Der Nationalrat muss als Nächstes entscheiden

Der nächste Entscheid liegt beim Nationalrat. Bis zu dessen Abstimmung bleibt die Motion des Ständerats eine politische Aufforderung und ist keine neue Einschränkung für Produkte. Das IGE prüft unterdessen Bestimmungen im Zusammenhang mit «Swissness» und deren Auswirkungen auf Unternehmen. Der Bundesrat hat sich entschieden, diese Prüfung abzuwarten, bevor er Gesetzesänderungen vorschlägt.

Mehrere Institutionen beeinflussen nun den Ausgang. Das Parlament kann sich für ein gesetzliches Verbot des Schweizer Kreuzes auf im Ausland hergestellten Waren einsetzen. Das IGE kann seine Verwaltungspraxis präzisieren. Gerichte könnten eingeschaltet werden, wenn ein Unternehmen die umstrittene Kennzeichnung auf in der Schweiz verkauften Produkten anbringt. Jeder dieser Wege könnte für Unternehmen, die Verpackungen, Marken und Exportstrategien anpassen, einen anderen Zeitplan bedeuten.

Die grundlegende Unterscheidung ist klar: Schweizer Unternehmen können in der Schweiz Forschung und Entwicklung betreiben, während die Herstellung anderswo stattfindet. Die Mehrheit im Ständerat will, dass sich diese Unterscheidung klar in der Verwendung des Nationalemblems widerspiegelt. Der Bundesrat hat sich dieser Schlussfolgerung nicht angeschlossen und will der laufenden Prüfung nicht vorgreifen.

Für Konsumentinnen, Konsumenten und Hersteller ist die unmittelbare Lage weiterhin offen. Der Ständerat hat mit 32 Stimmen dafür und 5 dagegen ein deutliches Signal gesendet. Die endgültigen Regeln hängen jedoch vom Nationalrat, von der Prüfung des IGE und von möglichen anschliessenden Gerichtsverfahren ab.