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Swiss Observer

Ständerat lehnt strengere Regeln für kommerzielle Unterschriftensammlungen ab

Der Schweizer Ständerat hat Vorschläge abgelehnt, die bezahlte Unterschriftensammlungen verbieten und Organisationen zur Offenlegung ihrer Ausgaben verpflichten wollten, wenn sie kommerzielle Unternehmen mit dem Sammeln von Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen beauftragen.

Ständerat lehnt strengere Regeln für kommerzielle Unterschriftensammlungen ab
AISWI swissinfo.ch

Bezahltes Unterschriftensammeln bleibt in der Schweiz legal, nachdem der Ständerat am 21. September 2026 strengere Kontrollen abgelehnt hat. Die Ständerätinnen und Ständeräte verwarfen einen Vorschlag, kommerziellen Unternehmen das Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden zu verbieten. Sie lehnten auch eine separate Forderung ab, wonach Organisationen offenlegen sollten, wie viel sie für solche Dienstleistungen ausgeben.

Der Entscheid bewahrt eine Praxis, die in der Schweizer direkten Demokratie zunehmend sichtbar geworden ist. Kampagnenkomitees können Personen dafür engagieren, potenzielle Unterzeichnende anzusprechen, statt sich ausschliesslich auf Parteimitglieder, Freiwillige und zivilgesellschaftliche Gruppen zu stützen. Mit dem Votum des Ständerats können diese Organisationen weiterhin bezahlte Sammlerinnen und Sammler einsetzen, ohne dass ein neues Bundesverbot oder eine spezifische Offenlegungspflicht für Ausgaben gilt.

Die Vorschläge gewannen an Dringlichkeit, nachdem im September 2024 Berichte über potenziell illegale Praktiken bei bezahlten Sammlerinnen und Sammlern bekannt geworden waren, insbesondere in der französischsprachigen Schweiz. Die Vorwürfe führten dazu, dass genauer geprüft wurde, wie Unterschriften gesammelt und kontrolliert werden, bevor Kampagnen sie den Behörden einreichen.

Der Sozialdemokrat Baptiste Hurni reichte die Motion für ein Verbot ein. Es wurde kein Gegenantrag gestellt, und der Ständerat schrieb den Vorschlag schliesslich ab. Damit bleibt der bestehende Rahmen bestehen, während die Ermittlungen und die administrativen Massnahmen weiterlaufen.

Kommerzielle Sammler bleiben Teil der direkten Demokratie

Das abgelehnte Verbot hätte sich gegen das kommerzielle Sammeln von Unterschriften gerichtet, nicht gegen das Schweizer Referendums- und Initiativsystem an sich. Gemäss dem Entscheid können Kampagnenkomitees weiterhin Unternehmen oder Einzelpersonen gegen Bezahlung mit dem Sammeln von Unterschriften beauftragen. Der Ständerat lehnte es auch ab, die Komitees zur Veröffentlichung der für diese Arbeit eingesetzten Mittel zu verpflichten.

Diese Unterscheidung ist in einem Land wichtig, in dem Bürgerinnen und Bürger Anliegen direkt den Stimmberechtigten vorlegen können. Volksinitiativen und fakultative Referenden hängen davon ab, dass innerhalb der gesetzlichen Fristen die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften gesammelt wird. Bezahlte Sammlerinnen und Sammler können Kampagnen eine grössere Präsenz vor Ort verschaffen, insbesondere wenn den Organisatoren ein breites Netz Freiwilliger fehlt oder sie Menschen in mehreren Regionen und Sprachgebieten erreichen müssen.

Der Ausgangsbericht nennt weder die Stimmenzahl im Ständerat noch die Organisationen, die kommerzielle Unternehmen einsetzen. Er zeigt jedoch, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die geltenden Regeln für ausreichend hielten, um beide vorgeschlagenen Einschränkungen abzulehnen. Die Ausgaben von Kampagnen für das Sammeln von Unterschriften bleiben somit weniger transparent, als sie es unter Hurnis Vorschlag oder der Offenlegungspflicht gewesen wären.

Die Debatte betrifft auch die Politikfinanzierung. Ohne eine obligatorische Berichterstattung zu dieser konkreten Tätigkeit haben Stimmberechtigte möglicherweise nur begrenzte Informationen darüber, wer die erste Phase einer Kampagne finanziert hat, selbst wenn das Anliegen später zur Abstimmung kommt.

Enthüllungen von 2024 rücken das Sammeln in den Fokus

Der politische Streit begann mit Berichten über potenziell illegale Praktiken, die im September 2024 bekannt wurden. Die Bedenken betrafen bezahlte Unterschriftensammlerinnen und -sammler, wobei die französischsprachige Schweiz besonders im Fokus stand. Der Ausgangsbericht führt die einzelnen mutmasslichen Praktiken nicht aus und nennt weder die Zahl der betroffenen Unterschriften noch die der Sammlerinnen und Sammler. Er bestätigt jedoch, dass die Enthüllungen behördliche Massnahmen auslösten.

Die Bundeskanzlei hat im Zusammenhang mit dem Fall mehrere Strafanzeigen eingereicht. Zudem hat sie eine Reihe von Massnahmen eingeführt, deren genauer Umfang im Bericht nicht genannt wird. Diese Schritte bilden nun die wichtigste Reaktion des Bundes auf den Skandal, nachdem der Ständerat ein pauschales Verbot kommerzieller Sammlungen abgelehnt hat.

Damit stehen der Vollzug und die Aufsicht weiterhin im Zentrum der Debatte. Ein Verbot hätte bezahlte Sammlungen als Möglichkeit ausgeschlossen. Offenlegungsvorschriften hätten der Öffentlichkeit mehr Informationen über die finanziellen Mittel hinter dem Sammeln von Unterschriften für Kampagnen gegeben. Infolge des Votums vom Montag wird keine der beiden Massnahmen in Kraft treten.

Der Fall hat auch eine breitere Diskussion über digitale Demokratie befeuert. Swissinfo berichtete zuvor, dass unklar sei, ob der Unterschriftensammel-Skandal die Einführung elektronischer Sammlungen beschleunigen werde. Vorläufig bleibt das etablierte papierbasierte Verfahren neben dem Sammeln durch bezahlte Sammlerinnen und Sammler sowie Freiwillige bestehen.

Vollzug und digitale Demokratie prägen die nächsten Schritte

Die nächste Bewährungsprobe für die Schweiz betrifft den Vollzug, die Transparenz und einen möglichen Übergang zu elektronischen Unterschriften. Der Ständerat hat die unmittelbare Gesetzesfrage geklärt, indem er sowohl das Verbot als auch die Offenlegungspflicht für Ausgaben abgelehnt hat. Die Bedenken, die zu diesen Vorschlägen geführt haben, sind damit jedoch nicht ausgeräumt.

Die Strafanzeigen der Bundeskanzlei werden zeigen, ob die Behörden in einzelnen Fällen ein Fehlverhalten nachweisen können. Ihre zusätzlichen Massnahmen werden verdeutlichen, wie weit die Verwaltung die Praxis verschärfen kann, ohne das Gesetz zu ändern. Der Bericht nennt weder einen Zeitplan für diese Verfahren noch Einzelheiten zu möglichen Strafverfolgungen.

Politische Komitees dürfen weiterhin Sammlerinnen und Sammler bezahlen, während die Stimmberechtigten weiterhin über die direktdemokratischen Instrumente des Landes Gesetze infrage stellen können. Diese Regelung kann Kampagnen dabei helfen, die Fristen für das Sammeln der Unterschriften einzuhalten, lässt die Öffentlichkeit aber ohne verpflichtende Auskunft über die Ausgaben für kommerzielle Sammlungen. Diese Lücke wird die Diskussionen über Einfluss und Rechenschaftspflicht weiter prägen.

Elektronische Sammlungen könnten die Abläufe eines Tages verändern. Swissinfo hat elektronische Unterschriften als mögliche Folge des Skandals beschrieben, doch wird hier kein Entscheid über ein landesweites System vermeldet. Vorerst bleibt die vertraute Kombination aus Papierformularen, Freiwilligennetzen und bezahlten Sammlerinnen und Sammlern trotz des Ständeratsvotums bestehen.