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Swiss Observer

Ständeratskommission unterstützt neues EU-Vertragspaket

Eine Kommission des Schweizer Ständerats hat die Bilateralen III mit der Europäischen Union unterstützt und damit das Paket einer umfassenden parlamentarischen Beratung nähergebracht. Zu den zentralen politischen Streitpunkten gehören die dynamische Übernahme von EU-Recht, der Lohnschutz, Schutzmassnahmen bei der Zuwanderung und die Frage, ob ein obligatorisches Referendum erforderlich sein soll.

Ständeratskommission unterstützt neues EU-Vertragspaket
AISWI swissinfo.ch

Eine klare Mehrheit der Kommission hat die Bilateralen III in die nächste politische Phase gebracht. Am 4. September 2026 beantragte die Aussenpolitische Kommission des Ständerats, die neue Vertragssammlung zu genehmigen, welche die künftigen Beziehungen zur Europäischen Union regelt. Der Entscheid stärkt die Position der Abkommen vor der Herbstsession, in der die Ständerätinnen und Ständeräte die Bedingungen eingehend beraten werden.

Die Unterstützung der Kommission beendet den Streit nicht. Sie eröffnet die parlamentarische Auseinandersetzung darüber, wie die Schweiz ihre engen wirtschaftlichen und institutionellen Beziehungen zur EU gestalten und zugleich Spielraum für innenpolitische Schutzmassnahmen bewahren soll. Dem Paket gingen jahrelange Verhandlungen über den nächsten Rahmen für die bilateralen Beziehungen voraus.

Der Ständerat soll sich Ende September mit der Vorlage befassen. Die Ständerätinnen und Ständeräte werden mit dem Stabilisierungsteil beginnen, gefolgt von den Abkommen zu Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Das geplante Stromabkommen ist vorerst nicht Teil der Beratung, da es noch nicht behandlungsreif ist. Diese Reihenfolge wird die erste Bewährungsprobe für die parlamentarische Unterstützung prägen.

Ständerat wägt EU-Recht und Schweizer Eigenständigkeit ab

Die dynamische Übernahme von EU-Recht wird im Zentrum der Ständeratsdebatte stehen. Die Bilateralen III sollen die Regeln für die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union aktualisieren. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden prüfen, wie eng sich die Schweizer Vorschriften an künftigen Änderungen des EU-Rechts orientieren sollen.

Diese Frage ist politisch und verfassungsrechtlich bedeutsam. Befürworter einer berechenbareren Beziehung zu Brüssel sehen gemeinsame Regeln als Möglichkeit, den Marktzugang zu sichern und wiederkehrende Streitigkeiten zu verringern. Kritiker dürften sich darauf konzentrieren, wie viel Entscheidungsspielraum der Schweiz bleibt, wenn sich die EU-Gesetzgebung ändert, und welche Rolle das Parlament bei der Reaktion auf solche Entwicklungen behält.

Die Debatte wird institutionelle Fragen auch mit praktischen Anliegen verbinden. Die Abkommen zu Lebensmittelsicherheit und Gesundheit stehen als Erste zur Diskussion. Diese Bereiche betreffen den Handel, die öffentliche Verwaltung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Das Paket geht damit über eine einzelne Massnahme zum Marktzugang hinaus. Es legt Verfahren fest, mit denen eine Beziehung gestaltet werden soll, die auch die Schweizer Regulierung erfasst, und zugleich das eigenständige politische System des Landes sowie die direktdemokratischen Kontrollmechanismen wahrt.

Löhne und Zuwanderung prägen die Auseinandersetzung

Der Lohnschutz und Schutzmassnahmen bei der Zuwanderung werden die innenpolitische Unterstützung für das Paket auf die Probe stellen. Es wird erwartet, dass die Schweizer Parlamentarierinnen und Parlamentarier genau prüfen, wie sich die neuen Abkommen auf den Schutz des Arbeitsmarkts und die Möglichkeiten des Landes auswirken, auf einen starken Anstieg der Zuwanderung zu reagieren.

Der Lohnschutz ist in den Beziehungen der Schweiz zur EU seit Langem ein heikler Punkt. Gewerkschaften und andere innenpolitische Akteure fordern Schutzmassnahmen gegen Druck auf Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität. Arbeitgeber wiederum sind an einem stabilen Zugang zu Arbeitskräften und berechenbaren Regeln für grenzüberschreitend tätige Unternehmen interessiert.

Auch die vorgeschlagene Schutzklausel bei übermässiger Zuwanderung wird genau geprüft werden. Entscheidend wird ihre konkrete Funktionsweise sein, nicht ihre Bezeichnung: Die Ständerätinnen und Ständeräte müssen beurteilen, wann sie aktiviert werden könnte und welche Folgen dies für die Verpflichtungen der Schweiz hätte. Das Ausgangsmaterial nennt den endgültigen Wortlaut der Klausel nicht. Diese Einzelheiten dürften zentral werden, wenn das Parlament die wirtschaftlichen Vorteile engerer Beziehungen gegen die Forderungen nach nationaler Kontrolle abwägt.

Die Frage des Referendums rückt in den Fokus

Der Entscheid über das Referendum könnte bestimmen, ob das Vertragspaket einer landesweiten Abstimmung unterbreitet wird. Neben dem Inhalt der Abkommen dürfte das Parlament darüber beraten, ob sie dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen.

Der Unterschied ist im direktdemokratischen System der Schweiz bedeutsam. Mit einem fakultativen Referendum können Gegnerinnen und Gegner eine Volksabstimmung erzwingen, wenn sie die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Bei einem obligatorischen Referendum würden die Verträge direkt den Stimmberechtigten vorgelegt und müssten sowohl vom Schweizer Volk als auch von der Mehrheit der Kantone angenommen werden.

Die Empfehlung der Kommission ist ein wichtiger Verfahrensschritt, lässt aber keinen Schluss auf den endgültigen parlamentarischen Entscheid zu. Der Ständerat muss den Stabilisierungsteil, die Abkommen zu Lebensmittelsicherheit und Gesundheit sowie die übergeordneten institutionellen Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Recht noch beraten. Auch der Nationalrat wird sich im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dazu äussern.

Das Stromabkommen ist noch nicht beratungsreif. Damit bleibt ein wichtiger Teil der geplanten Beziehungen bei der ersten parlamentarischen Auseinandersetzung aussen vor. Für Schweizer Unternehmen, Kantone und Stimmberechtigte führt der Zeitplan nun von den Verhandlungen zu den Entscheiden in Bern.