Schweiz
Schweizer Schwimmbäder fordern Verbot von Smartbrillen mit Kamera
Schweizer Schwimmbad- und Saunaorganisationen fordern ein Verbot von Smartbrillen mit Kamera auf dem gesamten Schwimmbadareal. Sie sagen, die Geräte seien nur schwer von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden und stellten in Garderoben und rund um Schwimmbecken erhebliche Risiken für die Privatsphäre dar.

Schwimmbadbetreiber wollen, dass die Gemeinden handeln, bevor sich Brillen mit Kamera immer schwieriger kontrollieren lassen. Am Montag, 12. Oktober 2026, forderten Schwimmlehrer, Schwimmbadvertreter und Saunaorganisationen in der Deutschschweiz lokale Vorschriften, die Brillen mit integrierter Aufnahmefunktion auf dem gesamten Schwimmbadareal verbieten.
Die Forderung betrifft mehr als nur das Wasser selbst. Auch Garderoben, Duschen, Saunen und die umliegenden Bereiche werfen Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf, erklärten die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung. Für das Personal kann es schwierig sein zu erkennen, ob eine Brille eine Kamera enthält, insbesondere wenn das Gestell einer gewöhnlichen Korrektur- oder Sportbrille ähnelt.
Die Organisationen warnten davor, dass Menschen ohne ihr Wissen fotografiert oder gefilmt werden könnten. Ihr Vorschlag ist einfach: Die Gemeinden sollen ihre Vorschriften anpassen und optische Geräte verbieten, die Aufnahmen machen können. Die Gruppen haben einen Leitfaden für das Schwimmbadpersonal und ein Informationsplakat für die Badegäste erstellt.
Die Kampagne kommt zu einer Zeit, in der Schweizer Städte darüber diskutieren, wie öffentliche Einrichtungen mit Konsumtechnologie umgehen sollen, mit der sich unauffällig Bilder aufnehmen lassen. In Bern, Zürich und anderen Städten wurden bereits Vorstösse eingereicht. Damit geht die Debatte über einzelne Schwimmbadbetreiber hinaus und wird auch in den Gemeinden politisch geführt.
Versteckte Kameras erkennbar machen
Die Schwierigkeit besteht darin, das Gerät zu erkennen, nicht darin, die Regel zu erklären. Gewöhnliche Brillen und Smartbrillen können ähnlich aussehen, während die Kamera so klein sein kann, dass sie in der geschäftigen Umgebung eines Schwimmbads kaum auffällt. Das erschwert die Durchsetzung für Empfangspersonal und Bademeister, die die Privatsphäre schützen müssen, ohne routinemässige Kontrollen in aufdringliche Durchsuchungen zu verwandeln.
Der Vorschlag der Organisationen bezieht sich auf die Funktion und nicht auf die Marke oder das Aussehen. Jedes optische Gerät mit Aufnahmefunktion würde unter das Verbot fallen. Dieser Ansatz könnte lokalen Betreibern eine klarere Grundlage dafür geben, Besucher aufzufordern, die Brille abzunehmen oder ausserhalb der Anlage zu lassen.
Auf Schwimmbadarealen gibt es zudem Bereiche, in denen Menschen besonders stark mit dem Schutz ihrer Privatsphäre rechnen. Besucher ziehen sich in unmittelbarer Nähe zu Fremden um, duschen und benutzen Saunen. Eine Aufnahme in einem dieser Bereiche könnte Menschen ohne ihre Zustimmung blossstellen und wäre möglicherweise im Nachhinein nur schwer zu entdecken oder zu verhindern.
Der Leitfaden für das Personal und das Plakat sollen ein einheitliches Vorgehen fördern. In der Quelle werden weder Strafen noch ein gemeinsames Durchsetzungsverfahren genannt. Es bleibt den Gemeinden überlassen, festzulegen, wie ihre lokalen Vorschriften umgesetzt werden.
Unterschiedliche Reaktionen in den Kantonen
Die Reaktionen entwickeln sich in der Schweiz unterschiedlich schnell. In der Deutschschweiz haben der Schweizerische Schwimmlehrerverband, der Verband der Schwimmbäder und der Schweizer Saunaverband gemeinsam die Gemeinden und lokalen Behörden aufgefordert, ihre Vorschriften zu ändern. Auch in Bern, Zürich und anderen Städten wurden politische Vorstösse eingereicht, die Verbote in kommunalen Schwimmbädern und Sportanlagen verlangen.
In der Romandie und im Tessin ist man zurückhaltender. APRT, der Verband, der die Schwimmbäder in diesen Regionen vertritt, teilte Keystone-SDA mit, dass er vorerst keine spezifischen Massnahmen ergreife. Ihm seien keine Meldungen bekannt, die direkt mit dem relativ neuen Phänomen der Smartbrillen zusammenhingen.
Das bedeutet nicht, dass das Thema in der Region keine Rolle spielt. APRT erklärte, das Personal sei geschult und auf das mögliche Problem aufmerksam gemacht worden. Der Unterschied liegt in der Reaktion: Die Organisationen in der Deutschschweiz setzen sich für ausdrückliche lokale Verbote ein, während APRT vorerst auf Sensibilisierung und die Vorbereitung des Personals setzt.
Wegen des dezentralisierten Schwimmbadsystems der Schweiz können Besucher von Gemeinde zu Gemeinde auf unterschiedliche Regeln treffen. Eine umfassendere Regelung hängt deshalb davon ab, ob lokale Räte und Betreiber miteinander vereinbare Vorschriften erlassen.
Lokale Vorschriften auf die Probe stellen
Die Gemeinden stehen nun vor einer praktischen Entscheidung: eine klare Regel festlegen, bevor Beschwerden eingehen, oder auf Eingriffe im Einzelfall setzen. Der Leitfaden der Organisationen bietet den Behörden ein Modell für den Umgang mit Brillen mit Kamera. Aus der Quelle geht jedoch nicht hervor, dass die Schweiz ein nationales Verbot für alle Schwimmbäder und Saunen beschlossen hat.
Für Besucher dürfte die Änderung am Eingang sichtbar werden. Einrichtungen könnten Hinweisschilder anbringen, ihre Hausordnungen anpassen und Gäste auffordern, aufnahmefähige Brillen zusammen mit anderen persönlichen Gegenständen zu verstauen. Betreiber müssen zudem erklären, wie die Regel für Korrekturbrillen, besondere Bedürfnisse hinsichtlich Barrierefreiheit und Geräte gilt, die Sehhilfen mit anderen Funktionen verbinden. Die Organisationen haben in den verfügbaren Unterlagen keinen ausführlichen nationalen Standard für die Durchsetzung veröffentlicht.
Die Debatte spiegelt den zunehmenden Druck auf öffentliche Einrichtungen wider, mit der Konsumtechnologie Schritt zu halten. Smartphones sind leicht zu erkennen und fallen oft unter bestehende Filmverbote. Smartbrillen können dauerhaft getragen werden und gewöhnlich aussehen, weshalb die Aufmerksamkeit des Personals für die Durchsetzung zentral ist.
Die nächsten Entscheide werden in den Gemeinden und Städten fallen. Bern, Zürich und andere Gemeinden werden bestimmen, ob aus den Vorstössen verbindliche Schwimmbadvorschriften werden. Betreiber in der Romandie und im Tessin werden derweil weiter beobachten, ob konkrete Vorfälle bekannt werden.