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Swiss Observer

Nach Ausbruch einer Lungenerkrankung müssen 20 Schweizer Schweineherden gekeult werden

Zwanzig Schweizer Schweinebetriebe müssen ihre Herden keulen, nachdem ein Ausbruch der enzootischen Pneumonie Betriebe in sechs Kantonen betroffen hat. Die Krankheit stellt für Menschen keine Gefahr dar, doch für Dutzende weitere Betriebe wurden Bewegungsbeschränkungen angeordnet.

Nach Ausbruch einer Lungenerkrankung müssen 20 Schweizer Schweineherden gekeult werden
AISWI swissinfo.ch

In der ganzen Schweiz müssen 20 Schweineherden vollständig gekeult werden, nachdem sich ein Ausbruch der enzootischen Pneumonie auf Betriebe in sechs Kantonen ausgebreitet hat. Die Massnahme betrifft Betriebe in Bern, Luzern, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Waadt. Der grösste Cluster befindet sich in Luzern, wo 11 Betriebe betroffen sind.

Die Behörden erklären, die Keulung sei nötig, um die ansteckende Lungenerkrankung einzudämmen und eine weitere Ausbreitung im Schweizer Schweinesektor zu verhindern. Auf Anordnung werden rund 1'500 Zuchtsauen und Ferkel auf humane Weise euthanasiert.

Die Massnahmen gehen über die 20 Betriebe hinaus, für die eine vollständige Keulung angeordnet wurde. Die Behörden haben den Tierverkehr auf 40 Mastbetrieben in 14 Kantonen eingeschränkt und damit die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere innerhalb des Produktionsnetzwerks begrenzt. Am Mittwoch, 16. September, stellten die Behörden 60 Landwirtschaftsbetriebe mit Verbindungen zu Schweinebetrieben und Zuchtanlagen unter Quarantäne.

Der Ausbruch stellt Landwirte und Veterinärbehörden vor eine unmittelbare operative Herausforderung. Zuchtbetriebe müssen den Betrieb einstellen, Tiertransporte müssen kontrolliert und das betroffene Netzwerk auf weitere Infektionen überwacht werden. Im Ausgangsbericht wurden keine einzelnen Betriebe genannt und kein Zeitplan für den Abschluss der Keulung angegeben.

Luzern ist am stärksten betroffen

Luzern trägt mehr als die Hälfte der gemeldeten Auswirkungen auf Betriebsebene, denn 11 der 20 betroffenen Betriebe befinden sich im Kanton. Die übrigen Betriebe verteilen sich auf Bern, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Waadt. Dies zeigt, dass sich der Ausbruch über einen einzelnen lokalen Cluster hinaus ausgebreitet hat.

Die enzootische Pneumonie ist eine ansteckende Schweinekrankheit, die das Atmungssystem befällt. Infizierte Tiere können Lungenprobleme entwickeln, und der Erreger kann sich in verbundenen Herden, Zuchtanlagen und Mastbetrieben verbreiten. Der Entscheid der Behörden, ganze Herden zu keulen, trägt der Notwendigkeit Rechnung, infizierte Tierbestände zu beseitigen und die Übertragungsmöglichkeiten zwischen Betrieben zu verringern.

Im verfügbaren Bericht wird weder angegeben, wie viele Tiere sich in den einzelnen Kantonen befinden, noch auf welchem genauen Weg sich die Krankheit ausgebreitet hat. Er macht jedoch das Ausmass der Konzentration in Luzern und die Reichweite der landesweiten Massnahmen deutlich. Für Betriebe in 14 Kantonen gelten inzwischen Bewegungsbeschränkungen. Damit sind mehr Kantone betroffen als die sechs Kantone, in denen Herden zur Keulung bestimmt wurden.

Für Schweizer Produzenten können diese Einschränkungen Zuchtpläne, Tierlieferungen und Schlachtplanungen beeinträchtigen. Die Massnahmen erfordern zudem eine enge Koordination zwischen Betrieben, die Lieferanten, Transportwege oder Zuchtverbindungen gemeinsam nutzen.

Massnahmen im Produktionsnetzwerk werden verschärft

Die Bewegungsbeschränkungen gelten für 40 Mastbetriebe in 14 Kantonen und reichen damit deutlich über die 20 Herden hinaus, die gekeult werden sollen. Laut Ausgangsbericht droht diesen Betrieben keine vollständige Keulung. Solange die Massnahmen in Kraft sind, dürfen sie ihre Tiere jedoch nicht frei transportieren.

Diese Unterscheidung ist im strukturierten Schweizer Schweineproduktionssystem wichtig. Zuchtbetriebe liefern Jungtiere, während Mastbetriebe diese für spätere Produktionsstufen aufziehen. Einschränkungen an einer Stelle dieser Kette können mehrere miteinander verbundene Betriebe beeinträchtigen, auch wenn nur bei einigen Herden Bedingungen vorliegen, die eine vollständige Keulung auslösen.

Die am 16. September erlassene Quarantäneanordnung galt zunächst für 60 Landwirtschaftsbetriebe innerhalb eines Netzwerks von Betrieben und Zuchtanlagen. Die spätere Keulungsanordnung ist für 20 dieser Betriebe ein schwerwiegenderer Eingriff, während für eine weitere Gruppe von Mastbetrieben Bewegungsbeschränkungen gelten. Im Bericht wird nicht gesagt, ob alle 40 Betriebe mit Bewegungsbeschränkungen Teil des ursprünglichen Quarantänenetzwerks von 60 Betrieben waren.

Die Veterinärbehörden müssen Tierbewegungen nachverfolgen, die Trennung zwischen den Betrieben aufrechterhalten und prüfen, ob weitere Betriebe dem Erreger ausgesetzt waren. Keystone-SDA meldete bis zum 21. September 2026 keine weiteren Infektionen oder künftigen Keulungen.

Keine Gefahr für Menschen, unmittelbare Verluste für Betriebe

Die Krankheit stellt für Menschen keine Gefahr dar, so die von Keystone-SDA zitierten Behörden. Der Ausbruch ist somit ein Notfall für die Tiergesundheit und eine Krise für die Produktion, nicht aber eine gemeldete Gefahr für die Lebensmittelsicherheit der Bevölkerung.

Diese Entwarnung mindert die Folgen für die Landwirte nicht. Auf Anordnung werden rund 1'500 Zuchtsauen und Ferkel getötet, und die betroffenen Betriebe verlieren während des vorgeschriebenen Verfahrens zur Seuchenbekämpfung ihre Zuchtkapazität. Bei Produzenten, für die Bewegungsbeschränkungen gelten, ist unklar, wann Tiere transportiert werden dürfen und wie der normale Betriebsablauf aufrechterhalten werden kann.

Die Keulung hat auch Auswirkungen auf die inländische Schweinefleischversorgung der Schweiz. Der Ausgangsbericht enthält jedoch keine Schätzung zu möglichen Auswirkungen auf den Markt, Preisveränderungen oder einer erwarteten Versorgungslücke. Diese Folgen hängen davon ab, wie lange die Einschränkungen dauern, wie viele Betriebe letztlich aus der Quarantäne entlassen werden und ob die Behörden weitere Fälle feststellen.

Die bisher bestätigte Reaktion besteht aus drei Massnahmenebenen: der vollständigen Keulung in 20 Betrieben, Bewegungsbeschränkungen in 40 Mastbetrieben und der Quarantäne von 60 Landwirtschaftsbetrieben im weiteren Netzwerk. Die Schweizer Veterinär- und Landwirtschaftsbehörden müssen beurteilen, ob sich der Ausbruch mit diesen Massnahmen in den sechs betroffenen Kantonen eindämmen lässt und weitere Störungen der Schweineproduktion verhindert werden können.