Schweizer Bürgerrecht
Schweizer Parlament lehnt Vorschlag zur Vereinfachung der Einbürgerung ab
Das Schweizer Parlament hat einen Vorschlag zur Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens abgelehnt. Damit bleibt das bestehende Bürgerrechtssystem bestehen. Der Entscheid fällt in eine anhaltende Debatte darüber, wie lange Gesuchstellende vor der Einbürgerung in der Schweiz leben sollen.

34 Stimmen dagegen und 9 dafür haben das bestehende Schweizer Einbürgerungssystem bewahrt. Der Ständerat lehnte einen Vorschlag ab, den Weg zum Bürgerrecht zu verkürzen. Der Entscheid folgt auf die Ablehnung der Initiative durch den Nationalrat mit einer Zweidrittelmehrheit im April.
Der Vorschlag hätte einen Anspruch geschaffen, nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt das Schweizer Bürgerrecht zu beantragen. Damit wäre die im Rahmen der Debatte genannte geltende Schwelle von 10 Jahren gesenkt worden. Zudem sollten kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsdauern wegfallen. Diese Änderungen hätten das Kräfteverhältnis zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verschoben.
Die Abstimmungen im Parlament beenden den parlamentarischen Weg zu einem vereinfachten Verfahren, lösen die Frage aber nicht abschliessend. Die Initiative kommt weiterhin zu einem noch nicht angekündigten Zeitpunkt vors Volk. Der Bundesrat wird keinen Gegenvorschlag vorlegen. Damit muss die Stimmbevölkerung das bestehende System gegen die Forderung der Kampagne nach einem kürzeren und einheitlicheren Weg zum Bürgerrecht abwägen.
Der Fünfjahresplan trifft auf die Zehnjahresregel
Fünf Jahre rechtmässiger Aufenthalt waren die zentrale Forderung der Initiative. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, die Schweizer Bürgerrechtsregeln stellten im europäischen Vergleich ungewöhnlich hohe Hürden dar, insbesondere für Menschen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA.
Gemäss dem in der Debatte beschriebenen geltenden System erhalten EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Regel nach fünf Jahren mit einer B-Bewilligung eine C-Bewilligung. Danach müssen sie üblicherweise weitere fünf Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnen, bevor sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können. So ergibt sich ein Weg von rund 10 Jahren bis zur Gesuchstellung, vorbehaltlich der übrigen gesetzlichen Anforderungen.
Für viele Drittstaatsangehörige ist der Weg schwieriger. Gemäss dem Ausgangsartikel beträgt die Dauer, bis eine B-Bewilligung in eine C-Bewilligung umgewandelt werden kann, 10 Jahre ununterbrochener Aufenthalt. Dieser Unterschied spiegelt die getrennten Aufenthaltsregelungen der Schweiz für europäische und nicht europäische Staatsangehörige wider. Für die Kampagne ist er zu einem zentralen Punkt geworden: Sie kritisiert, dass das System Gesuchstellende je nach Herkunft unterschiedlich behandelt.
Für die Einbürgerung müssen Gesuchstellende zudem Integrationskriterien und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Der Vorschlag zielte auf die Aufenthaltsdauer und eine Einschränkung des lokalen Ermessensspielraums ab, nicht auf die Abschaffung dieser umfassenderen Anforderungen.
Die Kantone verteidigen ihre Rolle im Verfahren
Marianne Binder-Keller sagte, der Vorschlag gehe zu weit. Sie warnte, eine kürzere landesweite Aufenthaltsregel könnte dazu führen, dass Menschen eingebürgert werden, bevor ihre Verbindung zur Schweiz fest verankert ist. Binder-Keller, die Sprecherin der Kommission, verteidigte auch die Beibehaltung kantonaler und kommunaler Mindestaufenthaltsdauern.
Eine Mehrheit im Ständerat war der Ansicht, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sei klar geregelt und habe sich bewährt. Die kleine Kammer lehnte deshalb eine Verlagerung von Zuständigkeiten im Einbürgerungsverfahren ab.
Diese Haltung spiegelt den Aufbau des Schweizer Bürgerrechts wider. Gesuchstellende haben mit mehreren Staatsebenen zu tun, und die lokalen Behörden bleiben am Verfahren beteiligt. Die Befürworterinnen und Befürworter einer Reform sehen in diesem föderalen System eine Ursache für Ungleichheiten und Verzögerungen. Die Gegnerinnen und Gegner betrachten es als Schutz, der es den Gemeinden ermöglicht, zu beurteilen, ob Gesuchstellende in ihrem lokalen Umfeld verwurzelt und integriert sind.
Die parlamentarische Mehrheit hat sich nun auf allen Ebenen für Kontinuität ausgesprochen. Eine Änderung muss an der Urne erwirkt werden, statt dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Initiative im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung erneut behandeln.
Nun entscheidet die Urne
Der Vorschlag wandert nun vom Parlament in die Bevölkerung, der Zeitpunkt der Abstimmung ist noch offen. Die Stimmbevölkerung wird schliesslich entscheiden, ob die Schweiz das geltende Aufenthaltsregelwerk beibehält oder einen Anspruch schafft, nach fünf Jahren das Bürgerrecht zu beantragen.
Die Kampagne für eine Reform stellt die Einbürgerung als Frage der gleichberechtigten politischen Teilhabe dar. Ihre Vertreterinnen und Vertreter argumentieren, die Staatsangehörigkeit sollte nicht so stark von der Herkunft einer Person abhängen, und die Regeln seien für Drittstaatsangehörige besonders restriktiv. Damit ordnen sie die Aufenthaltsanforderungen in eine breitere Debatte über Integration, politische Rechte und den Status von Menschen ein, die ihr Leben in der Schweiz aufgebaut haben, ohne einen Schweizer Pass zu besitzen.
Die Ablehnung durch das Parlament gibt den Gegnerinnen und Gegnern einen klaren Ausgangspunkt. Sie können auf die bestehende Aufgabenteilung verweisen und argumentieren, lokale Aufenthaltsanforderungen trügen dazu bei, eine dauerhafte Verbindung zu einer Gemeinde und einem Kanton sicherzustellen. Die Befürworterinnen und Befürworter werden die Dauer und Komplexität des Wegs ins Zentrum ihrer Kampagne stellen, insbesondere für nicht europäische Einwohnerinnen und Einwohner.
Bis der Abstimmungstermin feststeht, bleibt die Rechtslage unverändert. Gesuchstellende müssen weiterhin die geltenden Anforderungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erfüllen, während sich der politische Streit in einen landesweiten Abstimmungskampf verlagert.